Pressemitteilung

BPtK: Trotz Corona – Psychotherapeut*innen weiter erreichbar

Beratung und Behandlung kann per Telefon fortgesetzt werden

(BPtK)

Ab sofort können Psychotherapeut*innen die Beratung und Behandlung von psychisch kranken Patient*innen auch telefonisch fortsetzen. „Dies ist eine dringend notwendige bundesweite Lösung, für die Patient*innen, die aufgrund der Coronakrise nicht mehr in die Praxen kommen können oder nicht über die Technik für Online-Videogespräche verfügen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

Corona: Wie lassen sich Honorarausfälle adäquat ausgleichen?

BPtK begrüßt Krankenhausentlastungsgesetz

(BPtK)

Der Deutsche Bundestag hat am 25. März mit dem COVID-19-Krankenhausent­lastungsgesetz auch einen finanziellen Schutzschirm für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen beschlossen. Danach können Honorarausfälle infolge der Corona-Pandemie ausgeglichen werden, wenn sich das Gesamthonorar einer Praxis gegenüber dem Vorjahresquartal um mehr als 10 Prozent verringert. „Viele unserer Patient*innen setzen ihre Behandlungen vorübergehend aus, weil für sie das Ansteckungsrisiko zu groß ist. Dies kann dazu führen, dass ein großer Teil der Einnahmen einer Praxis wegfällt“, erklärt Dr.

BPtK: Corona erfordert Sprechstunde und Behandlung per Telefon

Auch Quarantäne-Patient*innen benötigen Versorgung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass Psychotherapeut*innen Sprechstunde, Probatorik und Behandlung während der Coronakrise auch per Telefon anbieten können. „Patient*innen in Quarantäne sind sonst nicht mehr zu versorgen“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Da längst nicht alle Patient*innen die technischen Möglichkeiten haben, sich per Videotelefonat beraten und behandeln zu lassen, ist es notwendig, während der Coronakrise die psychotherapeutische Versorgung grundsätzlich per Telefon zu ermöglichen.

Besonders hohe Zufriedenheit mit Psychotherapie

BPtK zum Barmer Arztreport 2020

(BPtK)

Nach dem Barmer Arztreport 2020 Psychotherapie sind zwei Drittel der Patient*innen mit dem Ergebnis ihrer psychotherapeutischen Behandlung „vollkommen zufrieden“ oder „sehr zufrieden“. „Das ist eine besonders hohe Quote an sehr zufriedenen Patient*innen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. Ein weiteres Viertel ist „teils, teils zufrieden“. Dies ist zu erwarten, da bei einem Teil der psychisch Kranken eine vollständige Heilung nicht erreichbar ist.

Hürden bei ambulanter Psychotherapie für Geflüchtete beseitigen - Übergangsregelung für Finanzierung der Sprachmittlung durch das Land gefordert

Gemeinsame Pressemitteilung: Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Landesärztekammer Baden-Württemberg, refugio stuttgart e.v.

(LPK BW)

Stuttgart, 18.02.2020: Die fehlende Verfügbarkeit von qualifizierten Sprachmittler*innen und die fehlende Finanzierungsregelung für Sprachmittlung in der ambulanten kassenfinanzierten Psychotherapie stellen eine bedeutende Hürde in der Psychotherapie für Geflüchtete in Baden-Württemberg dar. Dies ist das Ergebnis einer Befragung niedergelassener psychologischer und ärztlicher Psychotherapeut*innen, die im Zeitraum Januar 2018 bis Juni 2019 insgesamt 215 Patient*innen mit Fluchthintergrund behandelt haben.

Patient*innen im Umgang mit psychischen Erkrankungen stärken

Fachtagung der Allianz für Gesundheitskompetenz am 4. Februar 2020

(BPtK)

Unter dem Motto „Gesundheitskompetenz im digitalen Zeitalter“ findet am 4. Februar 2020 eine große Fachtagung der „Allianz für Gesundheitskompetenz“, der auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) angehört, statt. „Jede Zweite* verfügt nur über eine begrenzte Gesundheitskompetenz und hat Probleme damit, Informationen zu finden, zu verstehen und für die eigene Gesundheit zu nutzen. Dies trifft auch auf Menschen mit psychischen Erkrankungen zu“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Krankheiten

BPtK unterstützt nachdrücklich Behandlungsverbot

(BPtK)

Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Krankheiten oder Störungen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt deshalb nachdrücklich den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung heute beschlossen hat. Danach sollen grundsätzlich bei unter 18-jährigen sogenannte Konversionsbehandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität verboten werden.

Die Familie im Fokus

Systemische Therapie für psychische Erkrankungen zugelassen

(BPtK)

Manchmal ist es ein erschütterndes Erlebnis, das zu einer Depression oder Angststörung führt. Manchmal sind es auch die Beziehungen in einer Familie, die krank machen. Doch das psychotherapeutische Verfahren, das schon immer die Familie in den Fokus der Behandlung psychischer Erkrankungen gerückt hat, war bisher noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit heute ist die Systemische Therapie aber auch als Angebot von niedergelassenen Psychotherapeuten zugelassen.

Bundesrat stimmt Reform der Psychotherapeutenausbildung zu

BPtK: „Wesentlich nach den Vorstellungen der Profession gestaltet“

(BPtK)

„Nach 15 Jahren Debatte ist es vollbracht. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten künftig die Approbation nach einem Studium, das wesentlich nach den Vorstellungen der Profession gestaltet wurde“, würdigt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Reform der Psychotherapeutenausbildung, der heute der Bundesrat zugestimmt hat.

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