Pressemitteilung

Die längsten Fehlzeiten weiterhin durch psychische Erkrankungen

BPtK-Auswertung 2018 „Langfristige Entwicklung Arbeitsunfähigkeit“

(BPtK)

Psychisch erkrankte Arbeitnehmer sind mit rund 35 Tagen deutlich länger krankgeschrieben als körperlich erkrankte. Dieser Unterschied hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen: Im Jahr 2000 fielen Arbeitnehmer, die z. B. an einer Depression oder Angststörung litten, bereits mindestens eine Woche länger aus als körperlich Kranke. Bis zum Jahr 2017 hat sich dieser Unterschied fast verdreifacht.

Krankenkassen blockieren sachgerechte Reform der Bedarfsplanung

BPtK: Ländliche Regionen weiterhin massiv benachteiligt

(BPtK)

Psychisch kranke Patienten werden in vielen Regionen auch in Zukunft unzumutbar lange auf einen Psychotherapieplatz warten müssen. Die Reform der Bedarfsplanung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner heutigen Sitzung beschlossen hat, bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück. „Die Krankenkassen sperrten sich von Anfang an gegen auch nur einen zusätzlichen Praxissitz“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Mit dieser destruktiven Strategie blockierten sie den G-BA und verhinderten eine sachgerechte Lösung.“

Abschiebung psychisch kranker Flüchtlinge soll erleichtert werden

BPtK zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“

(BPtK)

Flüchtlingen soll es weiter schwerer gemacht werden, selbst bei schweren psychischen Erkrankungen den Schutz vor Abschiebungen zu bekommen, den sie benötigen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert deshalb scharf die weiteren Erleichterungen „zur besseren Durchsetzung der Ausreise“, die die Bundesregierung mit dem sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ heute in den Bundestag einbringt.

Wissenschaftlich und praktisch hervorragend qualifiziert

BPtK zur Anhörung der Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Psychotherapeuten erwerben künftig in ihrem Studium sowohl umfassende wissenschaftliche als auch praktische Kompetenzen. Neben einer umfassenden wissenschaftlichen Ausbildung in Psychotherapie und deren Grundlagen gehören dazu auch praktische Erfahrungen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken. Allein im Masterstudium sind künftig 26 Wochen Berufspraxis vorgesehen. Hinzu kommen Praktika im Bachelorstudium. „Das ist mit Blick auf die Versorgung psychisch kranker Menschen viel mehr, als von Ärztinnen und Ärzten für die Erteilung der Approbation verlangt wird“, stellt Dr.

Videobehandlung in der psychotherapeutischen Versorgung geregelt

Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung unzureichend

(BPtK)

In Zukunft sollen psychotherapeutische Behandlungen auch per Videotelefonat erbracht werden können. Mit einer entsprechenden Anpassung der Psychotherapie-Vereinbarung sind GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung dem Auftrag aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz nachgekommen. Nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde und probatorischen Sitzungen im unmittelbaren Kontakt können Psychotherapeuten zukünftig ihren Patienten eine Kurz- oder Langzeitbehandlung sowie Rezidivprophylaxen per Video anbieten.

Ein modernes Berufsgesetz für einen akademischen Heilberuf

BPtK begrüßt Approbationsstudium für Psychotherapeuten

(BPtK)

„Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung schafft eine moderne Ausbildung zu einem akademischen Heilberuf“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), angesichts der ersten Beratung des Gesetzes im Deutschen Bundestag fest. Mit der Reform werden die notwendigen bundeseinheitlichen Qualifikationsstandards auf Masterniveau sichergestellt. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit erhalten, über unterschiedliche Studiengänge eine Psychotherapeutenausbildung zu absolvieren.

Klarstellung IV: Ärzte gefährden berufliche Selbstverwaltung

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten tragen als Heilberufe eine besondere Verantwortung. Der Gesetzgeber hat wesentliche Regelungen zur Ausübung dieser Berufe den Professionen übertragen. Die Kammern legen deshalb die Regeln der Berufsausübung selbst fest. Diese Delegation von Verantwortung durch den Staat drückt sich zum Beispiel darin aus, dass die Bundesärzteordnung die ärztliche Heilkunde in keiner Weise einschränkt. Ärztliche Berufsausübung ist definiert als die Ausübung von Heilkunde durch einen "Arzt" oder eine "Ärztin".

Klarstellung III: Auch körperlich Kranke brauchen Psychotherapeuten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Psychotherapie gehört ergänzend zu den organmedizinischen Therapien, z. B. in der Onkologie, Kardiologie, Diabetologie und Schmerztherapie, zu den evidenzbasierten Behandlungen. "Bei lebensbedrohlichen und chronisch verlaufenden körperlichen Erkrankungen unterschätzen Ärzte häufig noch die psychischen Einflussfaktoren", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. "Körperlich kranke Menschen brauchen deshalb häufig auch Psychotherapie.

Klarstellung II: Kooperation von Psychotherapeuten und Ärzten stärken

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Eine ärztliche Untersuchung, ob auch körperliche Ursachen für psychische Beschwerden vorliegen, war durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung nie infrage gestellt. Diese somatische Abklärung gehört bei einer psychotherapeutischen Behandlung zu den Sorgfaltspflichten von Psychotherapeuten. "Der aktuell im SGB V vorgeschriebene ärztliche Konsiliarbericht ist jedoch meist zu wenig aussagekräftig", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), klar.

Klarstellung I: Ein Plus für die Patienten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Die geplante Ausbildungsreform bereitet Psychotherapeuten künftig besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vor, die psychotherapeutisch behandelt werden können. Für die meisten psychischen Erkrankungen gibt es inzwischen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung erfolgreiche psychotherapeutische Konzepte. Beispielsweise kann Menschen mit einer psychotischen Erkrankung, die über Jahrzehnte in erster Linie pharmakologisch behandelt wurden, inzwischen auch psychotherapeutisch geholfen werden, ihre wahnhaften Überzeugungen zu verändern.

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