Pressemitteilung

Psychotherapeutische Akutbehandlung künftig per Video möglich

Bundestag beschließt notwendige Flexibilität in akuten Krisen

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können künftig Behandlungen in akuten Krisen auch per Video anbieten. Das hat der Deutschen Bundestag heute in der 2./3. Lesung des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen. „Damit hat der Gesetzgeber eine unverständliche Beschränkung für schnelle und flexible Hilfe in akuten psychischen Notlagen beseitigt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

BPtK-Standpunkt Psychiatrie „Mehr Zeit für Psychotherapie“

BPtK fordert substanzielle Verbesserungen in der Psychiatrie

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert substanzielle Veränderungen in den psychiatrischen Krankenhäusern. „Die Behandlung in psychiatrischen Krankenhäusern ist zu häufig nicht leitliniengerecht“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „In psychiatrischen Kliniken werden Patient*innen zu oft einseitig pharmakologisch behandelt. Psychotherapie kommt zu häufig zu kurz, ist nicht ausreichend dosiert, fällt nicht selten aus und wird nicht spezifisch nach psychischer Erkrankung eingesetzt.“

Politik für Menschen mit psychischen Erkrankungen 2021 bis 2025

BPtK-Wahlprüfsteine für die Gesundheitspolitik

(BPtK)

Die Rolle der Psychotherapeut*innen als zentrale Ansprechpartner*innen für Menschen mit psychischen Erkrankungen muss weiter gestärkt werden. Sie ist unverzichtbar, insbesondere um die Behandlung von schweren und chronischen psychischen Erkrankungen mit Patient*innen abzustimmen und mit anderen Professionen zu koordinieren. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer in ihren Wahlprüfsteinen für die Gesundheitspolitik 2021 bis 2025.

Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen beschlossen

Spezialisierung nach dem Studium für alle Facetten des Berufes

(BPtK)

Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag hat mit großer Mehrheit eine Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen beschlossen. „Mit diesem wegweisenden Beschluss nimmt die zweite Säule der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Reform der Psychotherapeutenausbildung Gestalt an“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Reform des Psychotherapeutengesetzes auf dem 38. Deutschen Psychotherapeutentag:

Keine Zwangs-Psychotherapie bei Transsexuellen

BPtK fordert Rücknahme der Krankenkassen-Richtlinie

(BPtK)

Transsexuelle Menschen sollen sich grundsätzlich psychotherapeutisch behandeln lassen, wenn sie ihren Körper z. B. durch eine Operation an ihr empfundenes Geschlecht angleichen wollen. Das sieht eine neue Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes vor. Der Medizinische Dienst soll einer Geschlechtsangleichung bei Transsexuellen nur zustimmen, wenn sie sich vorher mindestens sechs Monate und mindestens zwölf Sitzungen à 50 Minuten psychotherapeutisch behandeln lassen.

Ambulante Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche überfällig

BPtK fordert Frist im GVWG

(BPtK)

Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche brauchen ein intensiv-ambulantes Versorgungsangebot. Mindestens 100.000 Kinder und Jugendliche sind so schwer krank, dass sie neben einer psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung zusätzliche spezielle Hilfen und Unterstützungsangebote benötigen. Der Gesetzgeber hat 2019 beschlossen, ein intensiv-ambulantes, multiprofessionelles Versorgungsangebot zu schaffen, das von Psychotherapeut*innen oder Psychiater*innen koordiniert wird.

BPtK-Auswertung: Monatelange Wartezeiten bei Psychotherapeut*innen

Corona-Pandemie verschärft das Defizit an Behandlungsplätzen

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen müssen weiterhin monatelang auf einen Behandlungsplatz bei einer niedergelassenen Psychotherapeut*in warten. „Die Coronakrise verschärft den Mangel an Behandlungsplätzen“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Es rächt sich jetzt, dass die Krankenkassen seit Jahren die Zulassung einer ausreichenden Anzahl von psychotherapeutischen Praxen blockieren.“

Fahrlässiger Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

BPtK zum Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den fahrlässigen Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), das heute im Bundestag beraten wird, vorgesehen ist. Danach sollen Gesundheits-Apps schon bis zu zwei Jahre verordnet werden können, bevor überhaupt geklärt ist, ob sie wirksam sind oder nicht sogar schaden. Für das erste Jahr können die Anbieter*innen außerdem die Preise für die Nutzung der Gesundheits-Apps nach eigenem Ermessen festsetzen.

Rund 10.000 Kinder kommen mit alkoholbedingten Schäden zur Welt

BPtK fordert intensive Aufklärungskampagne für Schwangere

(BPtK)

Nach Schätzungen sind jährlich rund 10.000 Kinder in Deutschland schon bei ihrer Geburt alkoholgeschädigt. Fast jede dritte Frau trinkt während ihrer Schwangerschaft Alkohol und fast jede zehnte Frau in riskanten Mengen. 12 Prozent der Schwangeren betrinken sich gelegentlich sehr stark, vier Prozent tun dies sogar jeden Monat (GEDA-Studie, Robert Koch-Institut, 2012).

BPtK fordert Corona-Soforthilfe für psychisch kranke Menschen

Privatpraxen für zusätzliche Sprechstunden und Behandlungsplätze nutzen

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine Corona-Soforthilfe für psychisch kranke Menschen. Das Angebot an psychotherapeutischer Beratung und Behandlung muss kurzfristig deutlich ausgeweitet werden. Deshalb sollten auch Privatpraxen bis Ende des Jahres grundsätzlich Menschen mit psychischen Beschwerden und Erkrankungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen versorgen können. Die Kassen müssen verpflichtet werden, die Kosten ohne bürokratische Hürden zu erstatten.

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