PT-Richtlinie

„Kammer im Gespräch“ in Tübingen

(LPK BW)

Am 07. März lud die Kammer in Kliniken tätige Mitglieder und PiAs zu einer halbtägigen Fortbildung in die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Uniklinikums Tübingen ein, Prof. Klingberg, begrüßte die ca. 60 KollegInnen und stellte, Prof. Elisabeth Schramm (Freiburg), Expertin für interpersonelle Psychotherapie und für die Behandlung chronischer Depressionen (CBASP) vor. Sie berichtete über Ergebnisse einer stationären Therapiestudie zur Behandlung mittels eines modularen Konzeptes.

Vertreterversammlung am 20./21.10.2017

(LPK BW)

Am ersten Tag der zweitägigen VV referierte Kammerpräsident Dr. Munz den Stand der Diskussion um die Reform des Psychotherapeutengesetzes. Er stellte das Arbeitspapier des Bundesministeriums für Gesundheit vor und ging auf die noch offenen Fragen ein. Die VV diskutierte das Arbeitspapier kritisch. Insbesondre wurde dabei auf die geänderte Legaldefinition und die Zeiten der praktischen Ausbildungstätigkeiten im Studium eingegangen, die als nicht ausreichend gesehen werden.

Onlinebefragung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie

Wie verändern die neuen Regelungen Praxisalltag und Patientenversorgung?

(BPtK)

Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden. Die Einführung der Sprechstunde und Akutbehandlung, die Vorgaben zur telefonischen Erreichbarkeit, die Änderungen im Antrags- und Gutachterverfahren und weitere Detailregelungen haben die vertragspsychotherapeutische Versorgung und Praxisabläufe wesentlich verändert. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit der Richtlinienänderung auch eine Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie vorgesehen, allerdings erst in fünf Jahren.

Onlinebefragung zu den neuen PT-Richtlinien - Kritische Bestandsaufnahme

Noch bis zum 3. Dezember - Bitte an alle KV-zugelassenen Mitglieder um MITWIRKUNG

(LPK BW)

Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden. Aus Sicht der Psychotherapeutenkammern ist es erforderlich, frühzeitig belastbare Informationen zur Umsetzung zu erhalten und ggf. resultierende Versorgungsdefizite zu identifizieren.

Hierzu führen die BPtK und die Landespsychotherapeutenkammern gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eine Onlinebefragung durch, um deren Mitwirkung wir Sie als Vertragspsychotherapeutin oder Vertragspsychotherapeut herzlich bitten.

Neue Praxis-Info "Krankentransport"

BPtK: Was bei der Verordnung von Krankenfahrten und Krankentransporten zu beachten ist

(BPtK)

Psychotherapeuten können künftig schwer psychisch kranke Menschen noch umfassender versorgen. Seit Juni 2017 können sie Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen. Außerdem können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verschreiben.

Praxis-Info "Psychotherapie-Richtlinie" überarbeitet

Sprechstunde, Akutbehandlung und deren Vergütungen

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat die Praxis-Info "Psychotherapie-Richtlinie" überarbeitet und um die neuen Vergütungsregelungen insbesondere für Sprechstunde und Akutbehandlung ergänzt. Nach langem politischem Ringen und Eingreifen des Bundesgesundheitsministeriums war die Vergütung der neuen psychotherapeutischen Leistungen auf das Niveau der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen angehoben worden. Die einzelnen Regelungen sind jetzt auch in der Praxis-Info "Psychotherapie-Richtlinie" im Detail dargestellt.

Neue Befugnisse für Psychotherapeuten

Richtlinien seit Juni in Kraft getreten

(BPtK)

Psychotherapeuten können die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen künftig umfassender koordinieren. Sie können seit Juni Krankenfahrten und Krankentransport sowie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verordnen und Patienten wegen ihrer psychischen Erkrankung zur stationären Behandlung ins Krankenhaus einweisen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die erforderlichen Richtlinienänderungen am 16. März dieses Jahres beschlossen. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium diese Änderungen nicht beanstandet hat, sind sie seit Anfang Juni in Kraft.

Nach der Bundestagswahl: Reform der Ausbildung und der Bedarfsplanung umsetzen

30. Deutscher Psychotherapeutentag in Hannover

(BPtK)

Der 30. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) vom 12. bis 13. Mai in Hannover sprach sich mit überwältigender Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung aus. In mehr als zweijähriger Arbeit hatten Experten aus den Reihen der Psychotherapeuten gemeinsam mit dem Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und den Präsidentinnen und Präsidenten der Landespsychotherapeutenkammern ein Konzept erarbeitet, das in großer Detailtiefe die künftigen Inhalte, Strukturen und die Finanzierung der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung beschreibt.

Gruppenpsychotherapie ab 1. Juli besser honoriert

Bewertungsausschuss verwendet neue Vergütungssystematik

(BPtK)

Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Juli 2017 eine deutlich bessere Vergütung der gruppenpsychotherapeutischen Leistungen beschlossen. Der aktuelle Beschluss verwendet dabei eine neue Vergütungssystematik. Künftig richtet sich die Höhe der Vergütung differenziert nach der Zahl der jeweils anwesenden Gruppenteilnehmer. Die alte Einteilung in kleine und große Gruppen wurde in diesem Zusammenhang aufgehoben. In diesem Zuge wird das gesamte Kapitel 35.2 EBM neu strukturiert. Auch die Leistungen der Einzelpsychotherapie und der Testdiagnostik erhalten neue Gebührenordnungspositionen.

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