QS/QM

BPtK: geplantes QS-Verfahren ambulante Psychotherapie nachteilig für Patientenversorgung

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Erprobung

(BPtK)

»Das geplante QS-Verfahren ambulante Psychotherapie wird keine Qualitätsverbesserungen bringen, sondern sich sogar nachteilig auf die Patientenversorgung auswirken. Die Umsetzung wird viel Zeit von Psychotherapeut*innen in Anspruch nehmen, die dringend für die Behandlung von Patient*innen benötigt wird“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die vom IQTIG für das QS-Verfahren entwickelten Instrumente sind schlicht ungeeignet, um die Qualität in der psychotherapeutischen Versorgung zu sichern und Verbesserungen anzustoßen.

Regionale Verankerung von digitalen Anwendungen sichern

BPtK zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG)

(BPtK)

Digitale Gesundheitsanwendungen und videogestützte Psychotherapie müssen konsequent in die bestehenden Versorgungsstrukturen eingebettet werden, um eine Verbesserung der Versorgung darzustellen. Das ist eine Kernforderung in der heute veröffentlichten Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG). Diese Chance wird mit dem Entwurf des Digitalgesetzes jedoch verpasst. „Werden digitale Anwendungen losgelöst eingesetzt, senkt dies Qualitätsstandards in der Versorgung und gefährdet die Patientensicherheit“, betont Dr.

Unterstützung von Psychotherapeut*innen bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten

Empfehlungen der Bund-Länder-AG „Qualitätssicherung in der Psychotherapie“

(LPK BW)

Psychotherapeut*innen sind nach der Berufsordnung verpflichtet, in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung oder Beratung zum Zwecke der Dokumentation eine Patientenakte zu führen. Die Dokumentationspflichten umfassen nach § 11 Abs. 2 Berufsordnung LPK-BW die Aufzeichnung sämtlicher aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse.

APPS-Studie 2020 Ambulante Psychotherapie von Menschen mit psychotischen Störungen

Bitte um Mitwirkung

(LPK BW)

Im Rahmen eines Forschungsvorhabens der MSH Medical School Hamburg in Kooperation mit der GfQG Karlsruhe werden Psychotheraput*innen für eine Online-Studie gesucht.

Ziel der Studie ist es, einen aktuellen bundesweiten Überblick zur psychotherapeutischen Versorgung von Patient_innen mit psychotischen Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis zu gewinnen, um auf dieser Basis das psychotherapeutische Angebot für diese Patient_innen weiterzuentwickeln.

Digital und innovativ

37. Deutscher Psychotherapeutentag am 13. und 14. November

(BPtK)

Der 37. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 13. und 14. November 2020 war bedingt durch die Corona-Pandemie der erste digitale DPT. Die Delegierten besprachen wichtige Weichenstellungen für die neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO), die im Frühjahr nächsten Jahres verabschiedet werden soll. Für die jetzigen Psychologischen Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) verabschiedete der DPT eine Ergänzung der MWBO um den Bereich Sozialmedizin.

Petition für eine bessere Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Unterstützer können bis zum 24. Dezember 2019 unterschreiben

(BPtK)

Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen hat eine Petition im Bundestag eingereicht. Sie soll den Gesetzgeber dazu bewegen, „eine leitliniengerechte und menschenrechtskonforme Versorgung in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Kliniken zu gewährleisten“. Unterstützer können die Petition bis zum 24. Dezember 2019 unterschreiben. Kommen bis dahin 50.000 Unterschriften zusammen, ist die Petition Anlass einer öffentlichen Diskussion im Petitionsausschuss des Bundestags.

Leitlinien in der KJP-Praxis: das Projekt STAR-Train

Leitliniengerechter Umgang mit nicht-suizidalem selbstverletzendem Verhalten (NSSV) bei Kindern und Jugendlichen

(LPK BW)

Unter der Förderung des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) werden an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm unter Leitung von Prof. Jörg M. Fegert momentan Fortbildungsangebote für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zum leitliniengerechten Umgang mit nicht-suizidalem selbstverletzenden Verhalten (NSSV) entwickelt, an welchen während der Projektlaufzeit kostenlos teilgenommen werden kann.

Erhebung zur PiA-Studie 2019 abgeschlossen

Erste Ergebnisse

(LPK BW)

Für die im Frühsommer im Rahmen einer Online-Befragung durchgeführte Studie zur aktuellen Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) liegen erste Ergebnisse vor. Insgesamt haben sich über 2.500 PiAs im Erhebungszeitraum vom 15.5.-30.6.2019 beteiligt. Die Studie wurde gemeinsam mit der Medical School Hamburg (MSH) mit Unterstützung der beiden Masterstudierenden Katharina Niedermeier und Lilian Hartmann unter Leitung von Dr. Rüdiger Nübling konzipiert und durchgeführt. Sie lehnt sich inhaltlich an frühere Studien, u.a.

Neues Disease-Management-Programm für Patienten mit chronischen Depressionen

G-BA schließt Psychotherapeuten als Koordinatoren der Behandlung aus

(BPtK)

Patienten mit chronischen oder wiederkehrenden Depressionen können sich künftig im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm – DMP) behandeln lassen. Die inhaltlichen Anforderungen für das neue DMP hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 15. August 2019 beschlossen und hat damit einen gesetzlichen Auftrag aus dem Jahr 2015 umgesetzt. Das DMP richtet sich an Patienten mit chronischer Depression oder wiederholt auftretenden depressiven Episoden mit mittlerer bis schwerer Ausprägung.

Mangelhafter Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

BPtK: Nachlässige Qualitätssicherung im Digitalen Versorgung-Gesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert einen mangelhaften Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im gestern verabschiedeten Kabinettsentwurf zum Digitalen Versorgung-Gesetz vorgesehen ist. Gesundheits-Apps, auf die Versicherte einen Anspruch haben, werden danach nicht den Standards der gesetzlichen Krankenversicherung genügen. Als ausreichend soll bereits gelten, wenn Versicherte durch eine App besser informiert werden. Die BPtK fordert, an Gesundheits-Apps vergleichbare Ansprüche zu stellen wie an Arznei- und Heilmittel.

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