Der 39. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) verabschiedete am 19. und 20. November 2021 die noch fehlenden Teile der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für Psychotherapeut*innen und diskutierte grundsätzliche Positionen zur Gesundheitspolitik in der neuen Legislaturperiode. Außerdem wählten die Delegierten Cornelia Metge in den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Qualitätssicherung
Unterstützung von Psychotherapeut*innen bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten
Empfehlungen der Bund-Länder-AG „Qualitätssicherung in der Psychotherapie“
Psychotherapeut*innen sind nach der Berufsordnung verpflichtet, in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung oder Beratung zum Zwecke der Dokumentation eine Patientenakte zu führen. Die Dokumentationspflichten umfassen nach § 11 Abs. 2 Berufsordnung LPK-BW die Aufzeichnung sämtlicher aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse.
Sachverständigengutachten - Mindestanforderungen an die Qualität
Empfehlungen der Arbeitsgruppe familienrechtliche Gutachten
Die Arbeitsgruppe familienrechtliche Gutachten hat neue Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten nach § 1631b BGB und zur freiheitsentziehenden Unterbringung von Minderjährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker herausgegeben.
WICHTIGE Mitglieder-Info zur Einreichung von Akkreditierungsanträgen
In letzter Zeit haben sehr kurzfristig eingereichte Anträge auf Akkreditierungen deutlich zugenommen. Deren Bearbeitung führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, weshalb wir auf folgende ab dem 01.03.2021 geltende Regelungen hinweisen:
Forschungsvorhaben "Fehler in der Psychotherapie" - Forschungsvorhaben der Uni Magdeburg
Bitte um Mitwirkung
"Thema: Reversible Fehler in der Psychotherapie - ein Online-Fragebogen zur Erfassung des individuellen Fehlerumgangs von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Institut für Psychologie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg)
Ab 2022: Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahrens
BPtK: „Substanzieller Eingriff ohne ausreichende Beratung“
Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung hat der Deutsche Bundestag am 26. September 2019 eine grundlegende Reform der Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie beschlossen. „Wir wurden von diesen Regelungen überrascht“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahrens und der Wegfall der Vorab-Wirtschaftlichkeitsprüfung für Psychotherapeuten sind ein substanzieller Eingriff in die psychotherapeutische Versorgung.
Erhebung zur PiA-Studie 2019 abgeschlossen
Erste Ergebnisse
Für die im Frühsommer im Rahmen einer Online-Befragung durchgeführte Studie zur aktuellen Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) liegen erste Ergebnisse vor. Insgesamt haben sich über 2.500 PiAs im Erhebungszeitraum vom 15.5.-30.6.2019 beteiligt. Die Studie wurde gemeinsam mit der Medical School Hamburg (MSH) mit Unterstützung der beiden Masterstudierenden Katharina Niedermeier und Lilian Hartmann unter Leitung von Dr. Rüdiger Nübling konzipiert und durchgeführt. Sie lehnt sich inhaltlich an frühere Studien, u.a.
Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht
2. Auflage der Mindestanforderungen veröffentlicht
Einige umstrittene Urteile hatten die Diskussion um die Qualität forensischer Gutachten in den Fokus der medialen und politischen Öffentlichkeit gerückt. In der vergangenen Legislaturperiode wurden deshalb fachübergreifende Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht erarbeitet. Entwicklungen und Erfahrungen der vergangenen vier Jahre machten eine Überarbeitung der Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht notwendig. Die Überarbeitungen betreffen insbesondere Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss und das Hinwirken auf Einvernehmen (§ 163 Absatz 2 FamFG).
Online-Befragung von ver.di zur Versorgungsqualität in der Psychiatrie
Welche Versorgung ist mit der aktuellen Personalausstattung möglich?
Im Herbst soll der Gemeinsame Bundesausschuss Mindeststandards für die Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken beschließen, die eine leitliniengerechte Versorgung ermöglichen. Es wird befürchtet, dass die Vorgaben noch unter denen der Psychiatrie-Personalverordnung bleiben und die pflegerischen und psychotherapeutischen Versorgungsmängel in der Psychiatrie weiter bestehen bleiben.
Bitte um Teilnahme: Projekt „Suizidprävention Deutschland”
Studie zum aktuellen Stand der Suizidprävention, der Suizidproblematik und deren Perspektiven im niedrigschwelligen Versorgungssektor
Die Projektgeschäftsstelle „Suizidprävention Deutschland – Aktueller Stand und Perspektiven“ Deutsche Akademie für Suizidprävention e.V. (DASP) bittet die Mitglieder der LPK Baden-Württemberg um Teilnahme an der Onlinebefragung.
Hier das Anschreiben der Projektleitung: "Sehr geehrte Damen und Herren,