Stellungnahme

Stellungnahme der LPK Baden-Württemberg zum Artikel „Landeshotline macht Seelsorge Konkurrenz“

Erschienen am 24.04.2020 in der Stuttgarter Zeitung

(LPK BW)

Im Rahmen der Covid-19-Pandemie hat das Land Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, der Landesärztekammer, der Landespsychotherapeutenkammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eine Hotline zur psychosozialen Beratung eingerichtet (0800-3773776, von 08:00 bis 20:00 täglich erreichbar).

Kasseneinmischung gefährdet Patientenwohl

BPtK zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), demzufolge sich Kranken- und Pflegekassen künftig massiv in psychotherapeutische und ärztliche Belange einmischen können. Geplant ist aktuell, dass Krankenkassen mit automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten ihre Versicherten zu Gesundheitsrisiken beraten können. Aus Sicht der BPtK schadet eine solche Regelung mehr, als sie den Patient*innen nützt.

Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ der Landesregierung

Stellungnahme der LPK BW

(LPK BW)

Die Landesregierung Baden-Württemberghatte bereits im Februar dieses Jahres eine Enquetekommission mit dem Titel „Krisenfeste Gesellschaft“ eingesetzt. Ihr Ziel es ist, „Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die … das baden-württembergische Gemeinwesen für die Zukunft resilienter und krisenfester“ aufstellen kann. Hierzu wurde auch die LPK gebeten, zu dem auf den Bereich Gesundheit bezogenen Themenfeld (eines von vier Themenfeldern) Stellung zu beziehen.

Depressionen deutlich häufiger diagnostiziert

Anteil unspezifischer Diagnosen immer noch viel zu hoch

(BPtK)

Depressionen wurden 2017 um 26 Prozent häufiger diagnostiziert als 2009. 2017 erhielt etwa jeder sechste gesetzlich Krankenversicherte mindestens eine Diagnose einer depressiven Erkrankung. Allerdings beträgt der Anteil der ungenauen („unspezifischen“) Diagnosen immer noch 42 Prozent und ist damit viel zu hoch. Hausärzte stellten rund 60 Prozent der Depressionsdiagnosen. Von ihnen stammen auch 70 Prozent der unspezifischen Diagnosen. Bei fachspezifischen Ärzten und Psychotherapeuten lag der Anteil nur bei 6 Prozent.

Opfer psychischer Gewalt brauchen qualifizierte Hilfen

Stellungnahme der BPtK zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts

(BPtK)

Auch Opfer psychischer Gewalt sollen künftig entschädigt werden. Dies sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Damit könnten beispielsweise Opfer von Stalking oder Menschenhandel Leistungen erhalten. Positiv bewertet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass den Opfern der Nachweis von gesundheitlichen Schäden und damit auch das Antragsverfahren erleichtert wird. Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung soll genügen, dass ein ursächlicher Zusammenhang wahrscheinlich ist.

Bessere psychotherapeutische Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung

G-BA ändert Psychotherapie-Richtlinie

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2018 eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung beschlossen. Künftig können erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung - wie bereits Kinder und Jugendliche - bis zu zehn Einheiten der psychotherapeutischen Sprechstunde, statt bisher sechs, erhalten. Auch für die probatorischen Sitzungen und in der Rezidivprophylaxe wurden die möglichen Therapieeinheiten analog zu den Regelungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erweitert.

Sofortprogramm für psychisch Kranke in ländlichen Regionen

BPtK zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

(BPtK)

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) reicht nicht aus, um psychisch kranken Menschen innerhalb von vier Wochen eine Behandlung bei einem Psychotherapeuten zu vermitteln. „Schnelle Termine für Beratung und Diagnose sind ein erster wichtiger Schritt. Danach ist es jedoch entscheidend, dass überhaupt Behandlungsplätze zu vermitteln sind“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

Videobehandlung auch für Psychotherapeuten

Kabinettsentwurf des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes beschlossen

(BPtK)

In Zukunft können die Möglichkeiten der Videobehandlung auch in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung genutzt werden. Diese Leistung soll durch das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz nun auch für Psychotherapeuten eingeführt werden, die bisher keine Videobehandlungen anbieten konnten. Der Bewertungsausschuss wird beauftragt, bis zum 1. April 2019 die notwendigen Voraussetzungen für die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu schaffen.

Videobehandlung auch für Psychotherapeuten

BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

(BPtK)

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Videosprechstunden als telemedizinische Leistung in der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt werden können. Der Bewertungsausschuss soll beauftragt werden, bis zum 1. April 2019 die notwendigen Voraussetzungen für die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu schaffen.

Psychotherapeutische Versorgung in Pflegeinrichtungen verbessern

BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

(BPtK)

Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Pflegepersonals sieht vor, die ärztliche Versorgung in Pflegeeinrichtungen durch verbindlich abzuschließende Kooperationsverträge zwischen Pflegeeinrichtungen und Vertragsärzten zu verbessern. Neben einer besseren somatisch-ärztlichen Versorgung besteht jedoch außerdem ein dringender Bedarf, Patienten mit psychischen Erkrankungen in Pflegeeinrichtungen besser zu versorgen. Insbesondere werden zu häufig und zu viele Psychopharmaka trotz der damit verbundenen Risiken verschrieben.

Stellungnahme abonnieren