Mittlerweile hat der Rechtsanwalt die Zurücknahme der Abmahnungen erklärt und die Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren zugesichert. Für Rückfragen können Sie sich an die Rechtsabteilung der Kammer wenden.
Stellungnahme
WICHTIG: Warnung vor Abmahnungen an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Hilfe für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend
Das Bundesteilhabegesetz, das der Bundestag letzte Woche in Erster Lesung beraten hat, sollte erheblich nachgebessert werden, fordert die Bundespsychotherapeutenkammer. "Menschen mit seelischen Behinderungen können bereits Eingliederungshilfen benötigen, wenn sie in einzelnen Lebensbereichen schwerwiegend beeinträchtigt sind. Der Gesetzgeber hat hier zu hohe Hürden eingebaut", erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. "Das Gesetz ist eine große Chance für Menschen mit Behinderungen auf mehr Selbstbestimmung und Mitwirkung in der Gesellschaft.
Personal für eine leitlinienorientierte Versorgung in Psychiatrie und Psychosomatik
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen (PsychVVG, BT-Drs. 18/9528) stellt die Weichen für eine bessere Versorgungsqualität in Psychiatrie und Psychosomatik, erklärt die Bundespsychotherapeutenkammer anlässlich der heutigen 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag.
Bundesregierung plant, neue psychoaktive Stoffe zu verbieten
Die Bundesregierung will Erwerb, Besitz und Handel von psychoaktiven Substanzen verbieten. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/8579) vorgelegt, zu dem am 6. Juli 2016 eine Anhörung im Gesundheitsausschuss stattfand. Die BPtK begrüßt den Ansatz, neue psychoaktive Substanzen als gesundheitsgefährdende Stoffe einzuordnen sowie eine Kriminalisierung der Konsumenten zu vermeiden.
Gemeinsam arbeiten und mehr Behandlungen anbieten
Psychotherapeutische Praxen können künftig ihren Patienten mehr Behandlungen dadurch anbieten, dass sie sich leichter einen Praxissitz teilen (Jobsharing) oder einen Psychotherapeuten anstellen können. Künftig können Psychotherapeuten mit diesen Mitteln die Anzahl ihrer Behandlungsstunden ("Praxisumfang") auf 125 Prozent des Durchschnitts ihrer Berufsgruppe ("Fachgruppendurchschnitt") steigern. Dadurch können zusätzliche Behandlungsplätze in der ambulanten Psychotherapie geschaffen und Wartezeiten verringert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 16.
Schwer psychisch kranke Menschen besser versorgen
Schwer psychisch Kranke, die in ihrem Alltag stark eingeschränkt sind, müssen zu oft ins Krankenhaus. "Patienten mit einer Schizophrenie oder einer chronischen Depression müssen in akuten Krankheitsphasen oder Krisen zu häufig nur deshalb stationär behandelt werden, weil ausreichend intensive ambulante Versorgungsangebote fehlen", kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.
Psychotherapeutische Sprechstunde eine positive Neuerung
Ab dem 1. April 2017 können Psychotherapeuten ihren Patienten eine Sprechstunde anbieten. "Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde lassen sich die bisherigen monatelangen Wartezeiten auf ein erstes Gespräch beim Psychotherapeuten erheblich verringern", erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, anlässlich der Änderung der Psychotherapie-Richtlinie, die heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen hat. "Dieser erste schnelle Kontakt zu einem Experten für psychische Erkrankungen ist eine positive Neuerung.
Neue Anforderungen zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter
Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Novellierung des Unterbringungsrechts von psychisch kranken Straftätern, die am 29. April 2016 vom Bundestag beschlossen wurde.
Keine Beschränkung der Personalstandards auf einzelne Patientengruppen
Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, dass bei der Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems Personalstandards für alle Patientengruppen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Abteilungen festgelegt werden. Dies sollte im gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eindeutig formuliert werden, so die BPtK in ihrer Stellungnahme zu den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).