Vergütung

Befragung bestätigt prekäre Lage der Psychotherapeuten in Ausbildung

BPtK fordert rasche Reform des Psychotherapeutengesetzes

(BPtK)

Eine aktuelle Befragung von Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) weist erneut auf ihre prekäre finanzielle Lage hin. In der Online-Studie von Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion, kritisieren die PiA vor allem die Zustände im Psychiatriejahr. Obwohl die PiA in dieser Zeit aktiv an der Patientenversorgung mitwirken, bekommt die Hälfte der Befragten in dieser Zeit eine monatliche Vergütung von 500 Euro oder weniger. Mehr als zwei Drittel seien daher auf Unterstützung durch Familie oder Partner angewiesen.

Bessere Vergütung der Sprechstunde und Akutbehandlung

Sprechstunde als psychotherapeutische Grundversorgung anerkannt

(BPtK)

Die neuen psychotherapeutischen Leistungen, Sprechstunde und Akutbehandlung, werden besser vergütet und auf das Niveau der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen angehoben. Die Sprechstunde wird zugleich als Leistung der psychotherapeutischen Grundversorgung anerkannt und ist zuschlagsfähig. Dies hat der Bewertungsausschuss auf seiner Sitzung am 21. Juni 2017 beschlossen. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. April 2017.

Nach der Bundestagswahl: Reform der Ausbildung und der Bedarfsplanung umsetzen

30. Deutscher Psychotherapeutentag in Hannover

(BPtK)

Der 30. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) vom 12. bis 13. Mai in Hannover sprach sich mit überwältigender Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung aus. In mehr als zweijähriger Arbeit hatten Experten aus den Reihen der Psychotherapeuten gemeinsam mit dem Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und den Präsidentinnen und Präsidenten der Landespsychotherapeutenkammern ein Konzept erarbeitet, das in großer Detailtiefe die künftigen Inhalte, Strukturen und die Finanzierung der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung beschreibt.

Reform der Psychotherapeutenausbildung überfällig

BPtK-Forderungen für die nächste Legislaturperiode

(BPtK)

Die Psychotherapeutenschaft fordert für die nächste Legislaturperiode insbesondere eine Reform ihrer Ausbildung. "Jedes Jahr Verzögerung bedeutet, dass unser Nachwuchs seinen Beruf weiter unter prekären Bedingungen erlernen muss", erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Jedes Jahr Verzögerung verlängert für die Studenten die Unsicherheit, ob sie mit dem gewählten Studium überhaupt eine Psychotherapeutenausbildung beginnen können. Beides ist schon lange nicht mehr tragbar."

Gruppenpsychotherapie ab 1. Juli besser honoriert

Bewertungsausschuss verwendet neue Vergütungssystematik

(BPtK)

Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Juli 2017 eine deutlich bessere Vergütung der gruppenpsychotherapeutischen Leistungen beschlossen. Der aktuelle Beschluss verwendet dabei eine neue Vergütungssystematik. Künftig richtet sich die Höhe der Vergütung differenziert nach der Zahl der jeweils anwesenden Gruppenteilnehmer. Die alte Einteilung in kleine und große Gruppen wurde in diesem Zusammenhang aufgehoben. In diesem Zuge wird das gesamte Kapitel 35.2 EBM neu strukturiert. Auch die Leistungen der Einzelpsychotherapie und der Testdiagnostik erhalten neue Gebührenordnungspositionen.

Änderung des EBM ab 01.07.2017

(LPK BW)

Der Bewertungsausschuss hat im Zuge der Neubewertung der Gruppenleistungen eine Anhebung der Vergütung für die Gruppenpsychotherapien um durchschnittlich 20% ab dem 01. Juli 2017 beschlossen. Das Honorar pro Teilnehmer wird sich zukünftig nach der exakten Größe der Gruppe bemessen. Leider werden durch die neue Systematik nicht alle Gruppengrößen gleichermaßen höher bewertet, die bisherigen Gruppen mit vier Teilnehmern müssen deutliche Einbußen in Kauf nehmen.

BPtK fordert mehr Honorargerechtigkeit

Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mehr Honorargerechtigkeit für psychotherapeutische Leistungen gefordert. Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29. März 2017 zur Vergütung hat in der der deutschen Psychotherapeutenschaft für erhebliche Empörung gesorgt. Die falsche Einschätzung der neuen psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung ist für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein weiterer Beleg für die strukturelle Unterbewertung ihrer Leistungen.

Krankenkassen widersetzen sich angemessener Vergütung der neuen psychotherapeutischen Leistungen

Resolution der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg

(LPK BW)

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg nimmt den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29.03.2017 zur Vergütung der neu in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen psychotherapeutischen Leistungen mit großer Enttäuschung und Unverständnis zur Kenntnis. Durch diese mangelhafte Vergütungsregelung droht die Reform zu scheitern. Der Wille des Gesetzgebers wird dadurch konterkariert, die erhoffte Verbesserung der Versorgung kann so nicht erreicht werden. Die Vergütung der neuen Leistungen wird im Vergleich zu den Sitzungen in der Richtlinienpsychotherapie um ca.

Krankenkassen honorieren Psychotherapie systematisch schlechter

BPtK: „Ein neuer Gipfel versorgungspolitischer Voreingenommenheit“

(BPtK)

Die Krankenkassen sperren sich seit Jahren dagegen, ausreichend Behandlungsplätze für psychisch kranke Menschen zu schaffen. Gleichzeitig verweigern sie eine angemessene Honorierung psychotherapeutischer Leistungen. "Ein neuer Gipfel dieser versorgungspolitischen Voreingenommenheit sind die Honorare zur neuen psychotherapeutischen Sprechstunde, die gestern im Erweiterten Bewertungsausschuss festgelegt wurden", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

BPtK: Sprechstunde und Akutbehandlung angemessen vergüten

Bewertungsausschuss entscheidet erst in letzter Minute

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine angemessene Vergütung von Sprechstunde und Akutbehandlung. "Die Honorierung muss deutlich über dem Honorarsatz für normale Therapiestunden liegen", stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. "Sprechstunde und Akutbehandlung stellen zeitlich und koordinativ erheblich höhere Anforderungen. Der Arbeitsaufwand geht deutlich über die reinen Gesprächstermine hinaus. Die Honorierung muss sich am tatsächlichen Arbeitseinsatz und der hochqualifizierten Leistung orientieren."

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