Versorgung

Mehr Krankenhaustage bei psychischen Erkrankungen

BARMER veröffentlicht Krankenhausreport 2018

(BPtK)

Bei körperlichen Erkrankungen nimmt die Zahl der Krankenhaustage seit 2006 kontinuierlich ab. Entgegen diesem Trend steigt die Zahl und Dauer der Krankenhausbehandlungen bei psychischen Erkrankungen. Zwischen 2006 und 2017 ist die Zahl der Krankenhaustage aufgrund von psychischen Erkrankungen insgesamt um 24 Prozent gestiegen. Dabei hat die Zahl der Behandlungen seit 2006 um 14 Prozent zugenommen und deren Dauer um 9 Prozent. Während die Zahl der Behandlungen in den letzten Jahren nicht mehr gestiegen ist, nahm deren Dauer vor allem seit 2013 wieder zu.

Sofortprogramm für psychisch Kranke in ländlichen Regionen

BPtK zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

(BPtK)

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) reicht nicht aus, um psychisch kranken Menschen innerhalb von vier Wochen eine Behandlung bei einem Psychotherapeuten zu vermitteln. „Schnelle Termine für Beratung und Diagnose sind ein erster wichtiger Schritt. Danach ist es jedoch entscheidend, dass überhaupt Behandlungsplätze zu vermitteln sind“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

Videobehandlung auch für Psychotherapeuten

Kabinettsentwurf des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes beschlossen

(BPtK)

In Zukunft können die Möglichkeiten der Videobehandlung auch in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung genutzt werden. Diese Leistung soll durch das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz nun auch für Psychotherapeuten eingeführt werden, die bisher keine Videobehandlungen anbieten konnten. Der Bewertungsausschuss wird beauftragt, bis zum 1. April 2019 die notwendigen Voraussetzungen für die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu schaffen.

Weiterhin Anspruch auf Kostenerstattung in psychotherapeutischer Privatpraxis

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen haben weiterhin einen Anspruch, sich die Kosten einer Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis von ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen, wenn sonst keine Behandlung möglich ist. Dieser Rechtsanspruch nach § 13 Absatz 3 SGB V besteht auch nach der Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung. Die Krankenkassen dürfen die Kostenerstattung nicht aufgrund von Gründen verweigern, die für den Anspruch nicht maßgeblich sind, stellte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP klar.

Stand der Umsetzung des PsychVVG

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage liegt vor

(LPK BW)

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink, Gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und ihrer Fraktion zum Stand der Umsetzung des PsychVVG liegt nun vor. Das PsychVVG (Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen) wurde im November 2016 beschlossen.

Sachverständigenrat: Vier Monate Wartezeit auf eine ambulante Psychotherapie

Auch wochenlange Wartezeiten in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken

(BPtK)

Patienten warten im Durchschnitt vier Monate auf den Beginn einer ambulanten Psychotherapie. Das ist ein Ergebnis des diesjährigen Gutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Damit bestätigt das Gutachten die Wartezeitenstudie 2018 der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), nach der Menschen im Mittel fünf Monate auf den Beginn einer Psychotherapie warten müssen.

Videobehandlung auch für Psychotherapeuten

BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

(BPtK)

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Videosprechstunden als telemedizinische Leistung in der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt werden können. Der Bewertungsausschuss soll beauftragt werden, bis zum 1. April 2019 die notwendigen Voraussetzungen für die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu schaffen.

Psychotherapeutische Versorgung in Pflegeinrichtungen verbessern

BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

(BPtK)

Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Pflegepersonals sieht vor, die ärztliche Versorgung in Pflegeeinrichtungen durch verbindlich abzuschließende Kooperationsverträge zwischen Pflegeeinrichtungen und Vertragsärzten zu verbessern. Neben einer besseren somatisch-ärztlichen Versorgung besteht jedoch außerdem ein dringender Bedarf, Patienten mit psychischen Erkrankungen in Pflegeeinrichtungen besser zu versorgen. Insbesondere werden zu häufig und zu viele Psychopharmaka trotz der damit verbundenen Risiken verschrieben.

Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven

AKTUALISIERT - Bericht und Vortragsfolien zum Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni

(LPK BW)

Unter dem Motto „Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven“ stand der Landespsychotherapeutentag, der am 29.06.2018 in Stuttgart stattfand. Im Vormittagsprogramm referierte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz u.a. zu 20 Jahren Psychotherapeutengesetz.

LPK-Fachtag "Psychotherapie-Richtlinie und neue Befugnisse – Umsetzungen in der Praxis"

AKTUALISIERT - LPK-Fachtag am 7.7.2018 in Stuttgart - Bericht und Vortragsfolien

(LPK BW)

Seit mehr als einem Jahr ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft und seit letztem Jahr können Psychotherapeuten Krankentransport, medizinische Rehabilitation sowie Soziotherapie verordnen und Krankenhauseinweisung veranlassen. Beim mit ca.

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