„Wenn Primärversorgungszentren (PVZ) Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Räumen verbessern sollen, dann müssen sie auch gezielte Versorgungsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen enthalten.“ Davon ist die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) überzeugt. Deshalb haben die Psychotherapeut*innen ein eigenes Eckpunktepapier vorgelegt.
Versorgung
GB-A-Richtlinie Komplexversorgung psychisch schwer kranker Menschen (KSV-Psych-Richtlinie) als Chance
In den Räumlichkeiten der Landesärztekammer Baden-Württemberg fand am 8. März 2023 eine online-Informationsveranstaltung statt zur "Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSV-Psych-RL)".
Psychotherapeut*innen als Zuweiser für das vom BMAS geförderte rehapro-Projekt "Psychosomatik Direkt" gesucht
Zwischen der Erstmanifestation einer psychischen Erkrankung und der Inanspruchnahme einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme liegt oftmals ein Zeitraum von mehreren Jahren. Es stellt sich die Frage, wie es gelingen kann, Menschen mit psychischen Erkrankungen schneller in eine Rehabilitationsmaßnahme aufzunehmen, nach Möglichkeit, bevor eine Chronifizierung einsetzt. Im Rahmen des Modellprojektes soll ein niedrigschwelliger Zugang für die Betroffenen und ihre Behandler (Hausärzte und psychologische Psychotherapeuten) analog zu einer Krankenhauseinweisung geschaffen werden.
Keine einzige Minute mehr an Psychotherapie für Patient*innen in Kliniken
Die überfällige Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung von Patient*innen in psychiatrischen Kliniken bleibt weiter aus. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der PPP-Richtlinie vom 16. September 2022 erneut nicht beanstandet. Die Minutenwerte für Psychotherapie bleiben damit unverändert.
Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg 2023
Der Landeskongress Gesundheit, der erfreulicherweise gut besucht am 3.2.2023 in der Messe Stuttgart stattfand (Online-Teilnahme war ebenfalls möglich), beschäftigte sich dieses Jahr unter dem Motto „Das Gesundheitssystem im Krisenmodus“ schwerpunktmäßig mit Problemlagen der Krankenhäuser, langen ambulanten Wartezeiten, Versorgungsengpässen und fehlenden Fachkräften. Expertinnen und Experten aus der Gesundheitsforschung und -praxis sowie Entscheiderinnen und Entscheider aus der Politik diskutierten auf dem Stuttgarter Messegelände Lösungsansätze.
Psychisch kranke Menschen nicht gegeneinander ausspielen!
In einem Offenen Brief fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf, sich in der Diskussion um die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen an der Evidenz und der realen Versorgungssituation zu orientieren – und nicht Behauptungen aufzustellen, die unhaltbar sind.
Lange Wartezeiten auf eine Psychotherapie in ländlichen Regionen Bayerns
Auch in Bayern beträgt die durchschnittliche Wartezeit von der ersten Sprechstunde bis zum Beginn einer Richtlinienpsychotherapie knapp 20 Wochen (139 Tage). Die aktuellen Daten bestätigen damit die Analysen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) auf Basis der KBV-Abrechnungsdaten von 2019. Die Hälfte der Patient*innen in Bayern wartet nach ihrem ersten Sprechstundenkontakt länger als 13,9 Wochen (Median der Wartezeit = 97 Tage) auf den Beginn der psychotherapeutischen Behandlung.
Minister Lauterbach verkennt Situation psychisch kranker Kinder
Kopfschütteln über die Äußerungen des Bundesgesundheitsministers bei der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): Bei der Vorstellung des Abschlussberichtes der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ (IMA) äußerte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, nur mehr Behandlungskapazitäten für schwer psychisch kranke Kinder schaffen zu wollen. Von der im Koalitionsvertrag angekündigten Reform der Bedarfsplanung war keine Rede.
Koalitionsvertrag jetzt umsetzen und Wartezeiten reduzieren!
Dass Menschen mit psychischen Erkrankungen hierzulande lange auf eine ambulante Psychotherapie warten müssen, ist ein schon seit Jahren bekanntes Versorgungsproblem. Deshalb zielt der Koalitionsvertrag hier auf Verbesserungen ab. Um die Engpässe in der Versorgung zu überwinden, setzt die Bundesregierung wohl dennoch auf Instrumente der Einzelfallentscheidung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion zur „Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung“ (BT-Drs. 20/5106) hervor.
Fehlende Therapieplätze für Betroffene sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen
Am 25.7. dieses Jahres fand ein Treffen zwischen dem Kammervorstand und Frau Kress vom Büro für Chancengleichheit der Landeskirche sowie Frau Memmel vom Diakonischen Werk Württemberg statt, in dem es um fehlende Therapieplätze für die von sexualisierter Gewalt Betroffenen in Einrichtungen der evangelischen Kirche und Diakonie ging.