26.11.10 Durchbruch für die Psychologischen Psychotherapeuten und die psychotherapeutische Versorgung in den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern
Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) in Rheinland-Pfalz integriert stationär arbeitende PsychotherapeutInnen entsprechend dem Psychotherapeutengesetz und bezieht diese gleichberechtigt den Ärzten ein

Als großen Erfolg und Durchbruch, der auch Signalwirkung und Modellcharakter für eine Novellierung des LKG Baden-Württemberg haben könnte, wertet die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) die Novellierung des LKG in Rheinland-Pfalz.

Das in Rheinland-Pfalz überarbeitete Gesetz regelt nun die Gleichberechtigung der PsychotherapeutInnen (Psychologischen Psychotherapeutinnen, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) neben den Ärztinnen und Ärzten im stationären/teilstationären Krankenhausbetrieb in den nach SGB V (Sozialgesetzbuch V) betriebenen Kliniken. Es bezieht diese nun gleichberechtigt neben den Ärztinnen und Ärzten in die in Betracht kommenden Bestimmungen des Landeskrankenhausgesetzes ein. Zusätzlich ist die Kammer in Rheinland-Pfalz durch die Novellierung nun auch bei der Landeskrankenhausplanung beteiligt.

Die Umsetzung des Psychotherapeutengesetzes ist eine bundesweite Forderung von Landespsychotherapeutenkammern und Verbänden für deren angestellte Mitglieder seit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes vor 10 Jahren. Berücksichtigt ist dieses Gesetz bislang nur in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Hamburg. Das Gesetz in Rheinland-Pfalz ist nun beispielhaft für andere Bundesländer und am weitesten gehend in der Umsetzung. Es dürfte, da es die Vernetzung der Versorgung mit einbezieht, deutliche Verbesserungen der qualifizierten Behandlung von Menschen mit psychischen Störungen einleiten.

Die für die KollegInnen in Krankenhäusern bedeutsamste Neuerung ist dabei, dass das Gesetz die Grundlagen für die Übertragung von Leitungsverantwortung für unsere Berufsgruppe schafft. Dieser Schritt weist den richtigen Weg auch für die Novellierungsbestrebungen der LPK BW. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg drängt schon seit Jahren auf eine solche Regelung auch für Baden-Württemberg. Bisher ohne den nun in Rheinland-Pfalz beschiedenen Erfolg, wozu wir die KollegInnen dort beglückwünschen.

Als weitere wichtige Verbesserung, die in der Novellierung zu finden ist, wertet die LPK BW, dass die Krankenhäuser zukünftig nicht nur zur Zusammenarbeit untereinander, sondern auch ausdrücklich neben der Zusammenarbeit mit Ärzten zur Zusammenarbeit mit in der ambulanten Versorgung tätigen psychologischen Psychotherapeutinnen, Psychologischen Psychotherapeuten (PP), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) und den weiteren ambulanten Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens verpflichtet sind. Diese gesetzliche Klärung für PP/KJP in Rheinland-Pfalz macht den Weg frei für bessere Laufbahnmöglichkeiten der auf Facharztniveau qualifizierten KollegInnen in den Kliniken. Dies wird zu einer besseren Positionierung mit entsprechend angemessener Entlohnung von PP/KJP in Kliniken führen. Die dadurch eingeleitete Entwicklung kann mithelfen, dass der zu beobachtende Trend gestoppt wird, dass hoch qualifizierte psychotherapeutische Fachkräfte derzeit auch nach langjähriger Tätigkeit wegen der verschlechterten Perspektiven die Kliniken verlassen. Auch auf junge KollegInnen trifft dies zu, denen Stellen in Kliniken nach Ende ihrer Ausbildungszeit angeboten wurden. Diese verlassen wegen fehlender Anerkennung ihrer Höherqualifikation und beruflicher Perspektiven in verantwortlicher Tätigkeit oft die Kliniken bald wieder.

Da dieser Trend auch in Baden-Württemberg zu beobachten ist bzw. von unseren Mitgliedern berichtet wird, wünschen wir uns, dass diese Novellierung einen neuen Impuls für eine verstärkte politische Diskussion setzt, um die bei der letzten Änderung des LKG BW im Jahr 2007 von uns vorgelegten und dann abgelehnten Forderungen erneut zu diskutieren. Dies würde den in der stationären Versorgung sehr engagierten KollegInnen Mut machen und neue Perspektiven schaffen und sich letztlich positiv auf die Versorgungssituation von Menschen mit psychischen Störungen auswirken.

Den KollegInnen in Rheinland-Pfalz wünschen wir viel Erfolg bei der Umsetzung!

Meldung zur Novellierung des LKG:
 
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