Allgemeine Informationen zur Weiterbildung für Psychotherapeut*innen

Mit Wirkung zum 01.09.2020 ist die Ausbildung und der Zugang zu den Berufen durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz neu geregelt worden. Der neue Weg zur Approbation erfolgt durch ein Studium der Psychotherapie (bestehend aus einem dreijährigen polyvalenten Bachelorstudium und einem zweijährigem spezialisierten Masterstudium). Das neue Studium ist praxisorientierter und befähigt bereits zur Berufsausübung. Bereits während des Universitätsstudiums werden in Theorie- und Praxisanteilen grundlegende psychotherapeutische Kompetenzen in Diagnostik, Beratung und Behandlung von psychisch kranken Menschen vermittelt. Das Studium endet mit der Approbation, die zum Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ berechtigt.

An das Studium kann sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur „Fachpsychotherapeutin“ oder zum „Fachpsychotherapeut“ anschließen. Während der Weiterbildung erfolgt in ambulanten und stationären Phasen eine Spezialisierung auf ein Gebiet („Erwachsene“, „Kinder und Jugendliche“ oder „Neuropsychologische Psychotherapie“) und die Vertiefung in Psychotherapieverfahren. Neben der grundsätzlichen Qualifizierung für die Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen oder für die Neuropsychologische Psychotherapie, können sich Psychotherapeut*innen nach wie vor in verschiedenen Bereichen spezialisieren (Bereichsweiterbildung). Mit Abschluss der Weiterbildung wird die Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister nach § 95c Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) erworben. Diese wiederum ist die zwingende Voraussetzung für den Erwerb einer vertragspsychotherapeutischen Zulassung („Kassensitz“).

Die neue Kombination aus Studium und Weiterbildung löst die bisherige Vorgehensweise aus Studium und postgradualer Ausbildung ab. Nähere Informationen zum Berufszugang nach neuem und altem Recht haben wir für Sie unter folgendem Link bereitgestellt:

https://www.lpk-bw.de/afw/ausbildung

Außerdem hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in einem Ratgeber die wichtigsten Regelungen der neuen Psychotherapieausbildung und Informationen über die neue Weiterbildung nach dem Studium zusammengefasst:

Beruf: Psychotherapeut*in – Was kommt nach dem Studium?

Die Inhalte und Strukturen der Weiterbildung werden von den Landespsychotherapeutenkammern festgelegt. Die Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg wurde von der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer in ihrer Sitzung am 26. März 2022 verabschiedet und tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Weiterbildungsordnung der Landeskammern war, dass auf dem 38. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) am 24.04.2021 die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen (MWBO) mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Die aktuelle Fassung der MWBO kann auf der Seite der BPtK eingesehen werden.

Die BPtK hat ausführlichere Informationen für Studierende sowie für Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten zusammengestellt, die hier heruntergeladen werden können:

Informationsblatt für Stätten und Befugte

Der Vorstand der LPK BW hat am 12. Dezember 2022 und am 20. März 2023 folgende Richtlinien und Gegenstandkataloge für die Weiterbildung der Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg beschlossen:

Richtlinie und Kriterienkatalog über die Befugnis zur Weiterbildung von Psychotherapeut*innen (ab 01.01.2023)

Richtlinie und Kriterienkatalog über die Zulassung von Weiterbildungsstätten (ab 01.01.2023)

Logbuch als Richtlinie zum Zweck der Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg - Fachgebiet Kinder- und Jugendliche (ab 20.03.2023)

Logbuch als Richtlinie zum Zweck der Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg - Fachgebiet Erwachsene (ab 20.03.2023)

Logbuch als Richtlinie zum Zweck der Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg- Fachgebiet Neuropsychologische Psychotherapie (ab 20.03.2023)

Verfahrensbezogenen Kompetenzen für das Logbuch der Psychotherapeut*innen (ab 01.01.2023)

Gegenstandskatalog für das Gebiet ‚Psychotherapie für Erwachsene‘ (ab 01.01.2023)

Gegenstandskatalog für das Gebiet ‚Psychotherapie für Kinder und Jugendliche‘ (ab 01.01.2023)

Die Richtlinien und Gegenstandkataloge werden gemeinsam mit der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen am 01. Januar 2023 in Kraft treten.

Die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten finden Sie auf der Seite Satzungen, Ordnungen, Richtlinien.

Antragsformulare für die Weiterbildung der Psychotherapeut*innen:

Antrag für die Zulassung als Weiterbildungsstätte

Anzeige einer kraft Gesetzes zugelassenen Weiterbildungsstätte

Weiterbildungskonzept (Curriculum)

Antrag für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis

Antrag auf Genehmigung der Hinzuziehung einer* eines Supervisor*in bzw. Selbsterfahrungsleiter*in

Antrag auf Anerkennung als Supervisor*in und oder Selbsterfahrungsleiter*in