Erwerb und Führen von Zusatzbezeichnungen

Als Kammermitglied können Sie einen Antrag auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung in bestimmten Bereichen stellen. Eine Zusatzbezeichnung darf führen, wer nach abgeschlossener Weiterbildung die Anerkennung durch die Kammer erhalten hat. Die Anerkennung erfolgt durch Ausstellung einer Urkunde über das Recht zum Führen der Zusatzbezeichnung.

Kammermitglieder, die vor Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung eine in Inhalt und Umfang den Anforderungen der WBO-PP / KJP entsprechende Qualifikation in diesen Bereichen erworben haben, können eine Anerkennung nach den Übergangsregelungen der Kammer beantragen, sofern die Weiterbildung gleichwertig ist.

Näheres erfahren Sie unter den jeweiligen Weiterbildungsbereichen. Dort finden Sie auch die Antragsformulare:

Klinische Neuropsychologie (KNP)

Systemische Therapie (ST)

Spezielle Psychotherapie bei Diabetes

Spezielle Schmerzpsychotherapie

Sozialmedizin

Gesprächspsychotherapie

Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung und den Hinweisen in den Antragsformularen. Die aktuelle Gebührenordnung der LPK BW finden Sie auf der Seite Satzungen, Ordnungen, Richtlinien.