AKTUELLES |
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Wie immer an dieser Stelle die Besuchs-Statistik:
Jahr (Vorjahr z. Vergleich) | 2014 | 2013 |
Besuche: | 100.992 | 83.571 |
Monatsdurchschnitt: | 8.416 | 6.964 |
Tagesdurchschnitt: | 277 | 229 |
Monatsmaximum: | 9.259 (Okt.) | 7.974 (Dez.) |
Monatsminimum: | 6.677 (Aug.) | 6.113 (März) |
Besuche seit 7.5.2001: | 873.405 |
Die regionalen Veranstaltungen im November/Dezember 2014 zur Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung fanden auch in diesem Jahr wieder reges Interesse. Insgesamt hatten über 80 Interessierte an den Veranstaltungen teilgenommen. Besonderes Interesse fanden auch die verteilten Arbeitsunterlagen in Form einer Broschüre, „Handreichung“ genannt, die Sie bei Interesse hier runterladen können.
(BPtK) Psychische Erkrankungen werden bisher noch zu selten und häufig nicht rechtzeitig erkannt. Nur jeder fünfte psychisch kranke Mensch erhält überhaupt eine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert deshalb, im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eine psychotherapeutische Sprechstunde einzuführen.
(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, psychische Erkrankungen im Präventionsgesetz ausdrücklich zu verankern. Der Wandel des Krankheitsspektrums und der Arbeitswelt erfordern, der Früherkennung und Vorbeugung von psychischen Erkrankungen einen besonderen Stellenwert einzuräumen.
(BPtK) Die Anzahl der Tage, die Versicherte aufgrund von psychischen Erkrankungen arbeitsunfähig sind (AU-Tage), nehmen bei den Betriebskrankenkassen (BKK) weiter zu. Dabei ist 2013 bei Männern ein stärkerer Anstieg (+ 8,3 Prozent) festzustellen als bei Frauen (+ 7,5 Prozent). Nach wie vor fehlen Frauen jedoch erheblich mehr Tage aufgrund einer psychischen Erkrankung am Arbeitsplatz. Psychische Erkrankungen sind damit die Krankheiten, die langfristig die größten Steigerungen bei Fehltagen am Arbeitsplatz verursachen.
(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, durch eine bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift den Master als Zugangsvoraussetzung für eine Psychotherapeutenausbildung sicherzustellen. Jeder, der mit einer Psychotherapeutenausbildung beginnt, muss über das wissenschaftliche Niveau verfügen, das für die Versorgung von Patienten durch einen eigenverantwortlichen akademischen Heilberuf notwendig ist.
(BPtK) Die Hälfte der Psychotherapeuten in Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten verdient während ihrer einjährigen Praktischen Tätigkeit in psychiatrischen Krankenhäusern nur bis zu 500 Euro im Monat. Bei den Psychotherapeuten in Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist der Verdienst sogar noch geringer: Von ihnen erhält die Hälfte nur bis zu 160 Euro im Monat.
(BPtK) Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat der Gesetzgeber im Jahre 2013 die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arzt/Psychotherapeuten und dem Patienten im Gesetz verankert, die bislang in einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsquellen enthalten waren. Dieses Gesetz nimmt Einfluss auf den sensibelsten Bereich der ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit: das Behandlungsverhältnis zwischen dem Arzt/Psychotherapeuten und dem Patienten. Eine neue Broschüre bietet nun einen Überblick über alle wichtigen Regelungen.
(BPtK) In fast allen Krankenhäusern für psychisch kranke Menschen (Psychiatrie, Psychosomatik, Fachabteilungen in Allgemeinkrankenhäusern) werden Patienten mit Schizophrenie standardmäßig – d. h. regelmäßig – mit Psychopharmaka (in 96 Prozent der Krankenhäuser) therapiert und erhalten Psychoedukation (in 90 Prozent der Krankenhäuser). Dagegen werden Patienten mit Schizophrenie nur in 38 Prozent der Krankenhäuser regelmäßig mit Verhaltenstherapie im Einzelgespräch bzw. in 47 Prozent der Krankenhäuser in der Gruppe behandelt.
(BPtK) Mehr als jeder zehnte angestellte Psychotherapeut (12 Prozent von rund 12.400) ist in einer Rehabilitationseinrichtung tätig. 41 Prozent dieser Psychotherapeuten haben an der Befragung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) teilgenommen, deren Ergebnisse nun als „BPtK-Studie: Versorgung psychisch kranker Menschen in der medizinischen Rehabilitation“ vorliegen.
(BPtK) In einer Gesellschaft mit steigender Lebenserwartung und multimorbiden sowie chronischen Erkrankungen wächst die Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung, damit Krankheiten erst gar nicht entstehen oder möglichst kurz verlaufen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass die Bundesregierung diesem Thema so hohe Priorität einräumt und bereits zu Beginn der Legislaturperiode der Referentenentwurf eines Präventionsgesetzes vorliegt, und fordert, psychotherapeutischen Sachverstand bei Gesundheitsuntersuchungen und Empfehlungen von Präventionsangeboten zu nutzen sowie bei Früherkennungsuntersuchungen kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische Expertise einzubeziehen.
(BPtK) Psychische Erkrankungen waren auch 2013 wieder die Hauptursache für ein vorzeitiges gesundheitsbedingtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. 74.745 Personen wurden im vergangenen Jahr wegen einer psychischen Erkrankung erwerbsunfähig. Das sind 42,7 Prozent aller gesundheitsbedingten Frühberentungen im Jahr 2013. Der Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Prozent gestiegen. Dies geht aus der Publikation „Rentenversicherung in Zeitreihen“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor.
(BPtK) Der 25. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat sich mit einer Zweidrittelmehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung ausgesprochen, die eine Approbation nach einem wissenschaftlichen Hochschulstudium auf Masterniveau anstrebt (Direktausbildung). In einer anschließenden Weiterbildung soll eine Schwerpunktsetzung in der Behandlung von Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen sowie in einem der wissenschaftlich anerkannten Verfahren erfolgen.
(BPtK) Psychisch kranke Menschen warten in Deutschland monatelang auf einen ersten Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten, der zur gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen ist. Das ist viel zu lang für die meisten Patienten, meint die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Sie empfiehlt deshalb psychisch Kranken, die keinen zugelassenen Psychotherapeuten finden, der sie kurzfristig behandeln kann, sich an einen Psychotherapeuten in einer Privatpraxis zu wenden.
Am ersten Tag der 2-tägigen VV stand die Diskussion um die Reform der Psychotherapeutenausbildung im Vordergrund. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz stellte den Stand der Diskussion dar. Er benannte die Probleme der Zugangsvoraussetzungen infolge der Bologna-Reform und stellte die verschiedenen Lösungsansätze vor, die derzeit diskutiert werden.
(BPtK) Der 25. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) beschloss am 14./15. November 2014 in München die Eckpunkte für eine umfassende Reform des Psychotherapeutengesetzes. Mit einer Zweidrittelmehrheit forderte er eine weitreichende Reform der Psychotherapeutenausbildung, die eine Approbation nach einem wissenschaftlichen Hochschulstudium auf Masterniveau anstrebt (Direktausbildung). In einer anschließenden Weiterbildung sollen Schwerpunkte in der Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen sowie in wissenschaftlich anerkannten Verfahren möglich werden.
(BPtK) Der Deutsche Psychotherapeutentag hat sich heute mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung ausgesprochen, die eine Approbation nach einem wissenschaftlichen Hochschulstudium auf Masterniveau anstrebt. In einer anschließenden Weiterbildung sollen Schwerpunkte in der Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen sowie in wissenschaftlich anerkannten Verfahren möglich werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat beschlossen, dass die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) mit mindestens einem halben Versorgungsauftrag in der Bedarfsplanung bei der Fachgruppe Psychotherapie angerechnet werden. Das bedeutet, dass in den Planungsbezirken, in denen in einer psychiatrischen Klinik oder Abteilung eine PIA vorgehalten wird, in der Bedarfsplanung künftig ein halber psychotherapeutischer Praxissitz weniger ausgewiesen sein soll.
Zum Ende des zweiten sozialrechtlichen 5-Jahres-Zeitraums für viele Vertragspsychotherapeuten (Deadline = 30.06.2014) sind insbesondere in den letzten Wochen vor Ende der Nachweisfrist erwartungsgemäß Hunderte von Anträgen auf Erteilung des Fortbildungszertifikats in der Geschäftsstelle eingegangen. Erfreulicherweise konnten bis Ende Oktober nahezu alle termingebundenen Zertifikatsanträge abgearbeitet werden.
(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert für psychisch kranke Menschen einen schnelleren Zugang zu einer leitliniengerechten und ausreichenden Versorgung. „Endlich reagiert die Gesundheitspolitik auf die gravierenden Versorgungsdefizite bei der Diagnose und Behandlung von psychischen Erkrankungen“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter anlässlich der Anhörung zum Referentenentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes fest. Bisher erhalten nur knapp 20 Prozent der psychisch kranken Erwachsenen professionelle Hilfe durch einen Hausarzt, Facharzt oder Psychotherapeuten. Psychische Erkrankungen sind inzwischen der häufigste Grund für Erwerbsunfähigkeit und der zweithäufigste für Arbeitsunfähigkeit.
(BPtK) Erwachsene mit geringem Einkommen und niedriger Bildung erkranken in Deutschland mehr als zweimal so häufig an einer Depression wie Erwachsene mit hohem sozioökonomischem Status. Kinder und Jugendliche sind psychisch deutlich auffälliger, wenn sie in einkommensschwachen Familien aufwachsen.
(BPtK) Flüchtlinge und Asylsuchende erhalten in der Regel in Deutschland keine angemessene Behandlung, wenn sie psychisch erkranken. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb anlässlich der heutigen Beratungen des Asylbewerberleistungsgesetzes im Deutschen Bundestag, Flüchtlingen und Asylsuchenden eine Krankenbehandlung zu ermöglichen, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt ist.
(BPtK) Sprachliche und kulturelle Hürden führen in Deutschland dazu, dass Migranten schlechter ärztlich und psychotherapeutisch versorgt sind, stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, im aktuellen Ausländerbericht fest.
(BPtK) Die psychotherapeutische Versorgung von Personen im erwerbsfähigen Alter ist ungenügend. Nur etwa jede zehnte psychisch kranke Erwerbsperson (9,9 Prozent) erhält innerhalb eines Jahres eine Psychotherapie. Hingegen wird ein Viertel der Betroffenen (25,3 Prozent) mit Psychopharmaka behandelt. Dies ergaben Analysen für das Jahr 2012 im aktuellen Gesundheitsreport der BARMER GEK
(BPtK) Der Bundestag hat am 9. Oktober 2014 die Versorgung von psychisch kranken Menschen diskutiert. Dabei ging es um eine bessere Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung sowie die Weiterentwicklung des neuen pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP).
(BPtK) Die EU-Kommission plant, nach Medizinprodukten nun auch für Gesundheitsdienstleistungen europaweite Normen einzuführen. Beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) gibt es entsprechende Aktivitäten. Um dabei nicht mit nationalen Vorgaben zu kollidieren, sind europäische Normen häufig nicht mehr als Mindeststandards bzw. Minimalanforderungen.
Am 14.10.2014 fand in der Sanitätsakademie in München die zweite Fortbildungsveranstaltung im Rahmen der psychotherapeutischen Versorgung von Soldat/innen mit dem Titel „Soldaten in der Bundeswehr – Dienst, Einsatz und Belastungen“ statt. Über 200 Psychologische Psychotherapeut/innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen sowie fachärztliche Psychotherapeut/innen nahmen daran teil. Diese Kooperationsveranstaltung der Bundeswehr, der PTK Bayern, der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg sowie der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer geht auf den Vertrag (September 2013) der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zur Behandlung von Soldat/innen in Privatpraxen zurück. Im Zuge des Vertrages wurden auch gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen vereinbart.
(BPtK) Psychotherapie ist zukünftig bei einer Schizophrenie, schizotypen oder wahnhaften Störungen sowie bei einer bipolaren affektiven Störung uneingeschränkt indiziert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passte dazu heute die Psychotherapie-Richtlinie dem aktuellen Forschungsstand an. Damit können psychotische Störungen von jetzt an ambulant und in allen Phasen der Erkrankung psychotherapeutisch behandelt werden.
(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss hat auf seiner heutigen Sitzung das Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen bei Erwachsenen anerkannt. EMDR kann damit als Methode im Rahmen einer Behandlung mit einem Richtlinienverfahren erbracht und abgerechnet werden.
(BPtK) Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz plant die Bundesregierung, 7.400 psychotherapeutische Praxen abzubauen – das ist ein Drittel der vorhandenen Psychotherapiepraxen. Die Wartezeiten für psychisch kranke Menschen würden sich dadurch drastisch verlängern. „Wir sagen seit Langem, dass die psychotherapeutische Versorgung nicht zu sichern ist, wenn weiter mit den fehlerhaften Bedarfszahlen aus dem Jahr 1999 gerechnet wird“, erklärt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.
(BPtK) Schwer psychisch kranke Menschen brauchen ein besseres ambulantes, multiprofessionelles Behandlungs- und Betreuungsangebot, das auch ihre Angehörigen mit unterstützt. Warum – das zeigt aktuell der Film „Hirngespinster“, der heute in Deutschland angelaufen ist. Der Film erzählt die Geschichte des 22-jährigen Simon, dessen Vater an Schizophrenie erkrankt ist.
Die LPK Baden-Württemberg lädt wie im letzten Jahr wieder zu mehreren regionalen Veranstaltungen zum Thema "Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung" ein. Erfahrene "Expertinnen und Experten" des Arbeitskreises bieten dieses mal Fortbildung an und vermitteln Fachwissen und Know-How mit Austausch, Fallvorstellungen und Diskussion. Ziel ist es, vor allem niedergelassene Kolleginnen und Kollegen zu qualifizieren und damit zu ermutigen, ihre Praxen mehr für Menschen mit geistiger Behinderung zu öffnen.
(BPtK) Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich am 26. September 2014 auf den Entgeltkatalog für das pauschalierende Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) für das Jahr 2015 geeinigt.
(BPtK) Rund 1.500 Psychotherapeuten und Psychiater forderten am 25. September 2014 in Berlin eine angemessene Vergütung ihrer Arbeit. Bei gleicher Arbeitsleistung erreichen Psychotherapeuten nur etwa die Hälfte des Praxisüberschusses der somatisch tätigen Ärzte.
(BPtK) Depressionen gehören zu den häufigsten psychischen Erkrankungen. „In Deutschland wird jedoch höchstens die Hälfte der depressiv Erkrankten diagnostiziert und davon wiederum höchstens die Hälfte innerhalb von drei Monaten ausreichend behandelt“, stellte Prof. Dr. Detlef E. Dietrich, Ärztlicher Direktor der Burghof Klinik in Rinteln, anlässlich des 11. Europäischen Depressionstags zum 1. Oktober 2014 fest.
(BPtK) Die Landespsychotherapeutenkammern führen gemeinsam mit der Bundeswehr Fortbildungsveranstaltungen mit dem Titel „Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr – Dienst, Einsatz und Belastungen“ durch.
(BPtK) Psychotherapeuten und Psychiater demonstrieren am 25. September 2014 in Berlin gemeinsam für mehr Honorargerechtigkeit. Psychotherapie gehört zu den am schlechtesten vergüteten vertragspsychotherapeutischen und vertragsärztlichen Leistungen. Wer psychotherapeutisch arbeitet, erwirtschaftet bei gleichem Arbeitseinsatz nur knapp die Hälfte des Umsatzes der somatischen Praxen. Gerade haben Kassenärztliche Bundesvereinigung und die gesetzlichen Krankenkassen im Bewertungsausschuss entschieden, nicht zu prüfen, ob psychotherapeutische Leistungen angemessen vergütet werden.
Soldatinnen und Soldaten können sich auch an ambulant arbeitende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wenden. Hierzu hat die BPtK mit der Bundeswehr einen Versorgungsvertrag abgeschlossen. Ziel der Veranstaltung ist es, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einen Einblick in den soldatischen Alltag zu geben, um für therapierelevante bundeswehrspezifische Themen und Sachverhalte zu sensibilisieren.
Wir möchten alle Kammermitglieder, die als Psychologische Psychotherapeuten approbiert sind und als solche in der psychotherapeutischen Versorgung von Patienten arbeiten, bitten uns bei dieser Erhebung zu unterstützen.
(BPtK) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann für ihre Arbeit von Psychotherapeuten Auskunft über einen Patienten anfordern. Für ein solches Auskunftsersuchen hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit der BA geschlossen, die rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist.
(BPtK) Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, die Wartezeiten für psychisch kranke Menschen zu verkürzen. Für körperlich kranke Menschen fordert die Koalition, dass ein Patient nicht länger als vier Wochen auf einen Termin beim Facharzt warten soll. Bei psychisch Kranken drückt sich die Regierung dagegen um eine klare Aussage. Die angemessene Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung hänge von der konkreten gesundheitlichen Situation des Patienten ab. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung vom 18. August 2014 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN hervor.
(BPtK) Pflegeheimbewohner in ländlichen Regionen werden häufiger mit Psychopharmaka behandelt als in der Stadt. Im Durchschnitt werden 30 bis 50 Prozent der Heimbewohner mit Antidepressiva und Antipsychotika behandelt. Auf dem Land ist die Verschreibungshäufigkeit noch höher. Dies geht aus dem Bericht des Berliner IGES-Instituts zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz hervor.
Für ehemalige Heimkinder aus Baden-Württemberg, die zwischen 1949 und 1975 in einer Einrichtung der Erziehungshilfe (Säuglingsheim, Kinderheim, Erziehungsheim,…) waren und noch heute unter dem Erlebten leiden, gibt es eine Anlauf- und Beratungsstelle in Stuttgart. Betroffene müssen sich dort spätestens bis zum 31.12.2014 schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Fax gemeldet haben, wenn sie ihre persönliche Heimzeit/Lebensgeschichte aufarbeiten wollen oder Sachleistungen bis zu 10.000 Euro (auch für Therapie) oder Rentenersatzleistungen des Fonds Heimerziehung West in Anspruch nehmen wollen.
Im Herbst 2014 sollen die Ende letzten Jahres begonnenen Fortbildungen zur Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung fortgesetzt werden. Ziel der erneut regional stattfindenden und vom LPK-Arbeitskreis „Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung“ federführend mitorganisierten Veranstaltungen ist es, die KollegInnen durch die Vermittlung theoretischer und praxisorientierter Inhalte zu interessieren und zu motivieren.
(BPtK) Die Zahl der Alkoholabhängigen ist weiter gestiegen, auf aktuell rund 1,8 Millionen. Jeder zweite Mann und jede dritte Frau zwischen 18 und 29 Jahren trinkt riskant viel Alkohol. Besonders problematisch ist das Rauschtrinken bei jungen Erwachsenen. Nikotinsucht bleibt mit 5,6 Millionen abhängigen Rauchern die am weitesten verbreitete Sucht in Deutschland.
Immer mehr gesetzlich Versicherte finden keinen Psychotherapieplatz im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Sie sind daher darauf angewiesen, die Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeuten in Privatpraxen in Anspruch zu nehmen und sich die Kosten gemäß §13 Abs. 3 SGB V von der Krankenkasse erstatten zu lassen.
(BPtK) Kinder, die mit nur einem Elternteil aufwachsen, und Kinder aus Stieffamilien zeigen häufiger psychische Auffälligkeiten als Kinder, die mit beiden leiblichen Eltern heranwachsen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle „Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ (KiGGS) des Robert Koch-Instituts (RKI).
Am 17. Juli 2014 fand in der LPK ein Gespräch zur Ausbildungsreform statt. Teilnehmer waren zwei Vertreter des Wissenschaftsministeriums, ein Vertreter des Sozialministeriums, die baden-württembergischen Delegierten zum Deutschen Psychotherapeutentag sowie der LPK-Vorstand mit Geschäftsführer und Kammerjuristin.
(BPtK) In ihrem Artikel „Halbtagspraxen auf Kosten psychisch Kranker“ vom 28. Juli 2014 zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) aus unveröffentlichten Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die zeigen sollen, dass zwei Drittel der Psychotherapeuten ihre Praxis in weniger als der Hälfe der Zeit für Kassenpatienten offen halten.
(BPtK) Psychisch kranke Menschen müssen weiterhin monatelang auf einen ersten Termin beim niedergelassenen Psychotherapeuten warten. Das ergab eine Umfrage der Wochenzeitschrift DIE ZEIT bei über 3.000 Lesern. Danach warten 34 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten sechs Monate und länger auf einen Therapieplatz, 51 Prozent bis zu drei Monate und nur 27 Prozent bis zu einem Monat.
(BPtK) Geistige Einbußen im Alter müssen nicht zwangsläufig auf eine Demenz hinweisen, sondern können auch Symptome einer Depression sein. Depressionen mit kognitiven Einschränkungen sehen einer beginnenden Demenz manchmal zum Verwechseln ähnlich („Pseudodemenz“). Aus diesem Grund veranstaltete die Bundespsychotherapeutenkammer gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und dem Deutschen Hausärzteverband am 1. Juli 2014 in Berlin ein Symposium zu den Fragen, wie Depressionen und beginnende Demenzen im Alter richtig diagnostiziert und wie die Behandlung von depressiven älteren Menschen insgesamt verbessert werden kann.
(BPtK) Wenn psychisch kranke Menschen keinen Psychotherapeuten finden, der zur gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen ist, können sie sich auch bei einem approbierten Psychotherapeuten behandeln lassen, der in einer Privatpraxis arbeitet. Die Ausgaben für Psychotherapie, die in diesen Privatpraxen erbracht wird, haben sich in den vergangenen zehn Jahren fast verzehnfacht: von 1,7 Millionen auf 15,5 Millionen Euro pro Quartal (siehe Grafik). Allein in den letzten eineinhalb Jahren haben sie sich fast verdoppelt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor.
(BPtK) Zwei psychiatrische Institutsambulanzen können in der ambulanten Bedarfsplanung wie eine Praxis gezählt werden. Gegen diese Regelung hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) keine formalen Einwände. Das BMG billigt in seinem Bescheid vom 17. Juli 2014 einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. April 2014. Es hat den G-BA gleichzeitig aber gebeten, eine Anpassung der Verhältniszahlen zu prüfen.
(BPtK) Personen, die die Erteilung einer Approbation in einem akademischen Heilberuf beantragt haben, müssen laut Gesetz über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. In der Praxis hat sich nach Ansicht der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) gezeigt, dass die von Sprachinstituten angebotenen allgemeinsprachlichen Zertifikate und Diplome für die Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse nicht geeignet sind. Deshalb hat die 87. GMK am 26. und 27. Juni 2014 beschlossen, einheitliche Sprachtests als Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation zu verlangen.
Nach Vermittlung unseres im Ausschuss „Psychotherapie in Institutionen“ engagierten Kammermitglieds Lothar Schmidt wurde Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz vom Direktor des Hauses Nazareth in Sigmaringen, Peter Baumeister zu einem Besuch eingeladen. Ziel war, die dortigen Angebote der stationären und ambulanten Jugendhilfe vor Ort kennen zu lernen und die zunehmenden Probleme der finanziellen Sicherung der psychotherapeutischen Behandlung der dort betreuten Kinder zu besprechen zu können.
(BPtK) Psychisch kranke Menschen wissen häufig nicht, welche Versorgung ihnen ein Krankenhaus anbieten kann, also welche Therapie sie dort bekommen. Es gibt keine verlässlichen Informationen dazu, ob sie in einer Klinik vor allem Medikamente oder Psychotherapie oder beides bekommen und ob dies dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht. Die Behandlungsqualität in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern ist für die Patienten aktuell schwer zu beurteilen.
Leider konnte das diesjährige gemeinsame Sommerfest der Landeskammern der Ärzte, der Zahnärzte und der Psychotherapeuten sowie der Kassenärztlichen- und Kassenzahnärztlichen Vereinigung nicht bei schönem Wetter in dem einladenden Garten der KV durchgeführt werden. Trotzdem fanden sich neben der Sozialministerin viele Persönlichkeiten und Vertreter verschiedener Institutionen des Gesundheitssystems in Baden Württemberg zum Austausch in den Räumen der KV ein und konnten sich in zahlreichen anregenden Gesprächen über die aktuelle Gesundheitspolitik im Land und Bund austauschen und das gute Essen und die guten Getränke genießen.
Wie sich das Gesundheitswesen in Baden-Württemberg weiter entwickeln soll, wurde im Gesundheitsleitbild ausformuliert, das Gesundheitsministerin Katrin Altpeter vorstellte. Dieses wurde in einem einjährigen Diskussionsprozess in mehreren Schritten zusammen mit allen Akteuren des Gesundheitswesens (auch unter Beteiligung der LPK) und mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Patientinnen und Patienten entwickelt und soll der Orientierung bei der zukünftigen Ausgestaltung des baden-württembergischen Gesundheitswesens auf Landes- Kreis- und Gemeindeebene dienen.
(BPtK) Bei älteren Menschen sehen sich Depressionen und beginnende Demenzen manchmal zum Verwechseln ähnlich. Vergesslichkeit und Konzentrationsschwäche können nicht nur Anzeichen für eine Demenz sein, sondern auch bei einer Depression auftreten („Pseudodemenz“). Weil sich die Beschwerden der beiden Erkrankungen stark überlappen können, ist das Risiko groß, dass Depressionen im Alter als Demenzen fehldiagnostiziert werden. Daher hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen und der Stiftung Deutsche Depressionshilfe einen Flyer zum Thema „Pseudodemenz“ herausgegeben.
(BPtK) Psychotherapeuten haben das Recht auf eine angemessene Höhe ihrer Vergütung je Zeiteinheit. Dieser Anspruch ist im § 87 Absatz 2c Satz 6 SGB V gesetzlich festgelegt. Auch das Bundesozialgericht hat in seinen Urteilen diesen Grundsatz bestätigt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will dennoch diesen Grundsatz für die zwischen 2009 und 2013 gezahlten Honorare nicht umsetzen. Seit mehr als fünf Jahren warten die Psychotherapeuten auf eine wahrnehmbare Anhebung der Honorare für ihre antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen.
Das Sozialministerium der rot-grünen Landesregierung erprobte beim PsychKHG sein neues Vorgehen bei wichtigen Gesetzesentwürfen. Noch bevor der Entwurf erarbeitet wurde, wurden die Eckpunkte des geplanten Gesetzes zur bedarfsgerechten Versorgung für Menschen mit psychischer Erkrankung oder Behinderung, in dem auch der Maßregelvollzug und Regelungen zur öffentlich rechtlichen Unterbringung sowie Vorschriften zur Anwendung von Zwangsbehandlung bei psychischer Erkrankung geregelt werden sollten, mit Experten aus den verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems beraten. Die Landespsychotherapeutenkammer wurde in diesen Prozess eingebunden und konnte, wie wir schon berichteten, in verschiedenen Arbeitsgruppen ihr Fachwissen einbringen.
(BPtK) Für eine angemessene psychotherapeutische Versorgung von Migranten brauchen Psychotherapeuten spezifisches Wissen über den Umgang mit Patienten aus anderen Kulturen. Wissenschaftler der Humboldt-Universität zu Berlin und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf haben deshalb Leitlinien für Trainings entwickelt, mit denen die interkulturelle Kompetenz von Psychotherapeuten geschult werden kann.
Am 1. Mai 2014 ist das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft getreten. Schwangere haben nun das Recht, Ihr Kind vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen.
(BPtK) Krankenkassen machen ihren Versicherten Druck, wenn sie zu lange arbeitsunfähig sind und Krankengeld beziehen. „Krankenkassen lassen nichts unversucht, die Kosten für Krankengeld zu senken, anstatt ausreichende und leitliniengerechte Behandlungsangebote sicherzustellen“, kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, angesichts des Jahresberichts 2014 der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Die UPD stellt fest, dass Patienten, die bei ihr Rat suchen, sich von dem „teilweise intensiven Krankenkassen-Fallmanagement unter Druck gesetzt fühlen“.
(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, dass Psychotherapeuten in Ausbildung einen Mindestlohn für ihre Tätigkeit in psychiatrischen Krankenhäusern erhalten können. „Es muss jeder gesetzgeberische Spielraum genutzt werden, die finanzielle Not der Psychotherapeuten in Ausbildung zu lindern“, erklärt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter anlässlich der heutigen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Entwurf des Tarifautonomiestärkungsgesetzes (BT-Drs. 18/1558), mit dem ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden soll.
(BPtK) Psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser verfügen über zu wenig und teilweise nicht ausreichend qualifiziertes Personal, um ihren Patienten eine leitlinienorientierte Behandlung anbieten zu können. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer zur stationären Versorgung psychisch kranker Menschen.
(BPtK) Jungen sind doppelt so oft in Förderschulen wie Mädchen und sie verursachen höhere Krankheitskosten. Das gilt besonders bei psychischen Erkrankungen. Hier sind die Krankheitskosten für Jungen beinahe doppelt so hoch wie für Mädchen. Droht die Pathologisierung eines Geschlechts? Diese provokante Frage diskutierten Experten aus dem Gesundheitswesen, der Jugendhilfe und dem Bildungsbereich auf einem Symposium der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) am 3. Juni 2014 in Berlin.
Im März 2014 hat die LPK das Helm Stierlin Institut in Heidelberg im Verbund mit einer Reihe von klinischen Einrichtungen als Weiterbildungsstätte für Systemische Therapie (ST) zugelassen. Erstmalig ist damit sowohl für Psychologische Psychotherapeuten als auch für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten die Möglichkeit geschaffen, in Baden-Württemberg die kammerrechtlich geregelte Zusatzbezeichnung „Systemische Therapie“ zu erwerben.
(BPtK) Patienten suchen aufgrund sehr unterschiedlicher psychischer Beschwerden psychotherapeutische Hilfe. Diesen unterschiedlichen Bedarfen kann die bisherige psychotherapeutische Versorgung nicht ausreichend gerecht werden. „Die Patienten brauchen eine differenziertere Versorgung. Psychotherapeuten benötigen hierfür mehr Flexibilität und größere Freiräume bei der Gestaltung ihrer Behandlungsangebote“, fordert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.
(BPtK) Arbeitslosigkeit erhöht das Risiko, psychisch zu erkranken. Dies gilt jedoch nicht nur für die Arbeitslosen selbst, sondern auch für ihre Lebenspartner. Der Verlust der Arbeit verschlechtert auch ihre psychische Gesundheit. Das Ausmaß der Verschlechterung ist sogar mit dem der arbeitslosen Lebenspartner vergleichbar. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
(BPtK) Der 24. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) fand am 17. Mai 2014 in Berlin statt. Seine zentralen Themen waren die Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen, die Reform der Psychotherapeutenausbildung sowie Anpassungen in der Musterberufsordnung.
(BPtK) Jungen sind doppelt so oft in Förderschulen wie Mädchen und sie verursachen höhere Krankheitskosten. Das gilt besonders bei psychischen Erkrankungen. Hier sind die Krankheitskosten bei Jungen beinahe doppelt so hoch wie bei Mädchen. „Jungen stoßen in ihrer Entwicklung immer mehr an Grenzen“, stellt Peter Lehndorfer, Vorstandsmitglied der Bundespsychotherapeutenkammer, auf der Veranstaltung „Diagnose Junge – Pathologisierung eines Geschlechts?“ in Berlin fest.
(BPtK) Prof. Dr. Dr. h. c. Ursula Lehr ist die Preisträgerin des Diotima-Ehrenpreises 2014. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt mit Prof. Lehr eine Wissenschaftlerin und Politikerin, die sich für ein differenziertes und realistisches Altersbild in unserer Gesellschaft und eine angemessene Gesundheitsversorgung älterer Menschen einsetzt.
(BPtK) Menschen mit psychischen Beschwerden sind mit der ambulanten Versorgung durch Hausärzte, Fachärzte oder Psychotherapeuten größtenteils zufrieden. Zu diesem Ergebnis kam das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) in einer aktuellen Versichertenbefragung. Vier von fünf Patienten, die eine Psychotherapie erhielten, waren damit sehr zufrieden oder zufrieden.
(BPtK) Die Arbeitsgemeinschaften der Heilberufekammern der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten fordern, in die Arbeit des neuen „Instituts zur Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ verantwortlich eingebunden zu werden. Qualitätssicherung gehört zu den originären gesetzlichen Aufgaben der Heilberufekammern.
(BPtK) In Ostdeutschland warten psychisch kranke Menschen durchschnittlich 14 bis 19 Wochen auf ein erstes Gespräch bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten. Deshalb war geplant, vor allem in den ländlichen Regionen von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen deutlich mehr Psychotherapeuten zuzulassen. Dafür sind derzeit 237,5 zusätzliche Praxissitze für Psychotherapeuten in Ostdeutschland ausgeschrieben. Davon plant der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jedoch wieder jeden fünften Sitz zu streichen.
Eine neue Studie zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland liefert aktuelle Zahlen zu Wartezeiten auf einen Therapieplatz, Therapieausfällen, Arbeitszeiten von Psychotherapeuten und Therapieverfahren. An der von Rüdiger Nübling, Karin Jeschke, Matthias Ochs und Jürgen Schmidt im Frühjahr 2012 durchgeführten Befragung nahmen über 2.300 Psychotherapeuten aus fünf Bundesländern teil. Die Studie versteht sich als ein Beitrag zur psychotherapeutischen Versorgungsforschung.
(BPtK) Die Regierungskoalition plant, die verbindliche Einführung des neuen pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) um zwei Jahre zu verschieben. Viele Kliniken werten die Verlängerung der freiwilligen Erprobungsphase („Optionsphase“) als eine gute Nachricht. Zu bedenken ist jedoch, dass mit der Verzögerung der Einführung des PEPP die überholten Personalstandards der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zwei weitere Jahre gelten werden.
Die 2. Vertreterversammlung (VV) der LPK BW fand am Samstag, den 05. April 2014 im Maritim Hotel in Stuttgart statt. Zunächst diskutierten die Delegierten ausführlich den Vorstandsbericht, den Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz vortrug. Anschließend stand die Wahl eines stellvertretenden Delegierten zum Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) auf der Tagesordnung.
(BPtK) Die 10. Bundeskonferenz der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) verabschiedete am 25. März einstimmig ein Positionspapier zu Mindeststandards in der Praktischen Tätigkeit.
(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) setzt sich dafür ein, dass psychische Erkrankungen, die aus Auslands- und Kriegseinsätzen resultieren, genauso behandelt werden wie körperliche Verletzungen. Deshalb hat sie mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) einen Vertrag geschlossen, nach dem sich psychisch kranke Soldaten auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen können.
(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die beiden Disease-Management-Programme (DMP) für koronare Herzkrankheiten und Diabetes mellitus Typ 1 nicht fachgerecht aktualisiert. „Psychosoziale Aspekte kommen in beiden strukturierten Behandlungsprogrammen zu kurz“, kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
(BPtK) Der Deutsche Bundestag berät heute über bessere Leistungen für Frührentner („RV-Leistungsverbesserungsgesetz“). Durch das Gesetz sollen u. a. Erwerbsminderungsrenten erhöht und das Budget für Rehabilitationsleistungen ausgebaut werden. „Die geplanten Gesetzesänderungen sind für Menschen mit psychischen Erkrankungen wichtig“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.
Arbeitsplatzprobleme, speziell Konflikte mit Kollegen und/oder Vorgesetzten treten immer häufiger als Hintergrund für psychische Erkrankungen auf. Beim Landespsychotherapeutentag 2013 hatten wir dieses Thema aufgegriffen und angekündigt, dass hierzu Workshops der Kammer angeboten werden. Der erste Workshop zum Thema wurde am 28. März 2014 in der Geschäftsstelle der LPK BW durchgeführt.
(BPtK) Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat am 17. März 2014 in seiner konstituierenden Sitzung für die vierte Amtsperiode (2014 - 2018) als Vorsitzende erneut Prof. Dr. phil. Günter Esser, Potsdam, und Prof. Dr. med. Manfred Cierpka, Heidelberg, gewählt.
Der Geschäftsführer des ZfP Südwürttemberg, Dr. Dieter Grupp begrüßte am Mittwoch den 19. März 2014 die Kammervorstände Dr. Dietrich Munz (Kammerpräsident) und Dr. Roland Straub (Mitglied im Vorstand) zum zweiten gemeinsamen Gespräch in Bad Schussenried. Feierlicher Anlass des Treffens war die Unterzeichnung einer gemeinsam vorbereiteten und konsentierten Empfehlung zur organisatorischen und inhaltlichen Gestaltung der Praktischen Tätigkeit von Ausbildungskandidatinnen und -kandidaten der psychologischen Psychotherapie bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
(BPtK) Nur etwa zwölf Prozent der Patienten, die an einer schweren Depression erkrankt sind, erhalten die fachlich empfohlene Kombinationsbehandlung aus Psychotherapie und Medikamenten. Weitere 14 Prozent erhalten eine stationäre Behandlung, bei der in der Regel sowohl psychotherapeutisch als auch pharmakologisch behandelt werden dürfte. Immerhin 18 Prozent der Patienten mit einer schweren Depression erhalten jedoch weder eine Psychotherapie noch eine Pharmakotherapie.
(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft zurzeit, ob die Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Erwachsenen anerkannt werden kann. Deshalb hatte er Landespsychotherapeutenkammern, Fachgesellschaften und Einzelexperten bis zum 20. Februar 2014 um ihre Stellungnahme gebeten. Auch die BPtK hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und sich für eine Anerkennung der Systemischen Therapie ausgesprochen.
(BPtK) Psychotherapeuten behandeln ihre Patienten so lange wie notwendig. Rund 70 Prozent der Patienten erhalten eine Kurzzeittherapie von höchstens 25 Stunden. Nur etwa 30 Prozent der Patienten erhalten überhaupt noch eine sogenannte Langzeittherapie von mehr als 25 Stunden. Bei der Mehrzahl der Kurz- sowie der Langzeittherapien wird das von den Krankenkassen bewilligte Behandlungskontingent nicht ausgeschöpft, sondern die Behandlungen werden bedarfsabhängig schon früher beendet. Das zeigt eine Analyse der Abrechnungsdaten von 17 Kassenärztlichen Vereinigungen von knapp 400.000 Patienten, die zwischen 2009 und 2012 in psychotherapeutischer Behandlung waren.
(BPtK) Flüchtlinge und Folteropfer benötigen aufgrund ihrer traumatischen Erfahrungen häufig psychotherapeutische Hilfen. Aufgrund ihres oft unklaren Flüchtlingsstatus und eingeschränkten Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz sind sie häufig auf die Versorgung durch die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer angewiesen.
Am Samstag, den 23. November 2013 fand im Stuttgarter Geno-Haus der LPK-Fachtag zur "Kultursensiblen Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund" statt. Der vom Kammerausschuss Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie vom Vorstand geplante Fachtag fand mit fast 100 Teilnehmern eine gute Resonanz.
(BPtK) In einem Offenen Brief haben sich die psychiatrischen und pflegerischen Fachverbände an die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gewandt und eine Kurskorrektur in Bezug auf die Entwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser (PEPP) gefordert.
(BPtK) Die Diskussion um die Einführung eines neuen Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser (PEPP) wird immer emotionaler. Die Genauigkeit der Argumentation bleibt dabei häufig auf der Stecke. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert alle Beteiligten auf, zu einer sachlichen Auseinandersetzung zurückzukehren.
(BPtK) „Die psychoonkologische Versorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil in der Versorgung krebskranker Patienten“, stellte Vizepräsidentin Monika Konitzer in ihrer Begrüßung der rund 60 Teilnehmer der BPtK-Veranstaltung „Gute Praxis psychotherapeutische Versorgung: Psychoonkologie“ fest, die am 10. Februar 2014 in Berlin stattfand.
(BPtK) Die Zahl der stationären Behandlungen von Kindern und Jugendlichen mit Depressionen hat sich nach Angaben der Krankenkasse DAK-Gesundheit in den vergangenen acht Jahren verdreifacht. Allein im Jahr 2012 waren es 12.567 stationär behandelte 10- bis 20-Jährige. Während in der Kindheit Mädchen und Jungen ungefähr gleich häufig betroffen sind, sind es im Jugendalter überwiegend Mädchen und junge Frauen. Sie sind doppelt so oft wegen einer Depression in stationärer Behandlung wie junge Männer.
(BPtK) Eine leitliniengerechte psychoonkologische Versorgung von Patienten mit Magen- und Darmkrebs ist am 20. Februar 2014 im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gescheitert. Eine Koalition von Krankenkassen und Ärzteschaft verhinderte, dass diese Patienten im Rahmen der ambulanten spezialärztlichen Versorgung psychotherapeutische Leistungen wie Einzel- und Gruppeninterventionen im erforderlichen Umfang erhalten.
(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer hält das neue Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) grundsätzlich für eine Chance, Psychotherapie in der stationären Versorgung von psychisch kranken Menschen besser zu verankern und für Patienten leichter erkennbar zu machen, welche Klinik Psychotherapie leitliniengerecht anbietet. Auch die BPtK sieht noch großen Bedarf, den PEPP-Katalog stärker an den Behandlungsleistungen auszurichten.
Die Vertreterversammlung der Kammer wählte in ihrer konstituierenden Sitzung am 08. Februar 2014 den neuen Kammervorstand und die Vertreterinnen und Vertreter in die Kammergremien sowie die Landesdelegierten des Deutschen Psychotherapeutentages.
Ende Januar fand auf Initiative von Dipl.-Psych. Annette Maierhofer, Schulpsychologische Beratungsstelle Backnang, ein Treffen von Schulpsychologen aus Backnang und Tübingen mit dem LPK-Vorstand statt.
(BPtK) Rund 75.000 Versicherte bezogen 2012 erstmals eine Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund psychischer Erkrankungen. Sie sind durchschnittlich 49 Jahre alt. Fast jede zweite neue Frührente ist inzwischen psychisch verursacht (42 Prozent). Dabei haben seit 2001 vor allem Depressionen (plus 96 Prozent), Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (plus 74 Prozent) sowie Suchterkrankungen (plus 49 Prozent) als Grund zugenommen.
(BPtK) Immer mehr Kinder und Jugendliche werden mit Antipsychotika behandelt. Nach einer Analyse der Verordnungsdaten der BARMER GEK fordert eine Forschergruppe um Prof. Dr. Christian Bachmann von der Uniklinik Marburg eine kritische Ursachenanalyse und gegebenenfalls strengere Verschreibungsleitlinien. Denn Antipsychotika (synonym: Neuroleptika) haben gravierende Nebenwirkungen wie z. B. erhebliche Gewichtszunahme, Bewegungsstörungen, hormonelle und Herzrhythmusstörungen.
Menschen mit geistiger Behinderung und gleichzeitiger psychischer Erkrankung haben es besonders schwer, einen ambulanten Therapieplatz zu finden. Demgegenüber ist das Risiko, an einer psychischen Störung zu erkranken deutlich höher als in der allgemeinen Bevölkerung. Die psychotherapeutische Versorgungssituation wird von Experten und Betroffenen seit Jahren schon als sehr angespannt bis nicht vorhanden kritisiert. Dies zeigte sich jüngst auch am Beispiel für Kinder und Jugendliche in der Bewertung baden-württembergischer Psychotherapeuten, die in einer aktuellen Studie der Katholischen Hochschule Freiburg in Kooperation mit der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg ermittelt wurde.
Fehlende gesetzliche Grundlagen führten bei Zwangsbehandlungen psychisch Kranker zwischen Betroffenen und Behandlungsteams teilweise zu extremen Belastungen und prekären Situationen. Auf Bundes- und Länderebene wurden inzwischen neue gesetzliche Regelungen geschaffen. Die geänderte Rechtslage stellt die Beteiligten jedoch nun vor neue Herausforderungen. Die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer hat mit ihrer Stellungnahme vom April 2013 Handlungsempfehlungen gegeben, die im Rahmen unserer Fortbildungsveranstaltung vorgestellt und erläutert werden. Ebenso wird die Problematik der Zwangsbehandlung psychisch Kranker aus verschiedenen beruflichen Positionen und aus Sicht der Betroffenen beleuchtet. Mit dieser Veranstaltung wollen die Landesärztekammer und die Landespsychotherapeutenkammer informieren, gemeinsam diskutieren, Verständnis schaffen, Lücken erkennen und zur Klärung beitragen.
(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Blockade von 276 Psychotherapeutensitzen beendet. Künftig müssen Praxissitze, die für psychotherapeutisch tätige Ärzte reserviert sind, an Psychotherapeuten vergeben werden, wenn sich kein ärztlicher Bewerber findet. Damit ist es auch nicht mehr möglich, dass nicht besetzte Praxissitze als besetzt gezählt werden.
Vergangenen Freitag wurden unter Aufsicht von Wahlleiter RA Dr. J. B. Steck und dem Wahlausschuss die Stimmen der diesjährigen Kammerwahl ausgezählt. Am späten Abend lagen die Ergebnisse vor. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 60%.