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Newsletter September 2024
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
zu den Informationen der Kammer per Mail und auf der Homepage zu den ergänzenden Abrechnungsmöglichkeiten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) bei Privatpatient*innen gab es einige kritische Rückmeldungen. Häufiger Kritikpunkt war, dass die GOP grundsätzlich überarbeitet werden müsste, um sowohl inhaltlich die Leistungen als auch die Vergütung dem aktuellen Stand anzupassen.
Hierzu sind einige Erläuterungen erforderlich. Die GOP ist ein Auszug der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Diese wird mit Zustimmung des Bundesrates als Rechtsverordnung von der Bundesregierung erlassen. Voraussetzung und Grundlage der Novellierung des Leistungskatalogs und der Vergütung ist eine von der Bundesärztekammer (BÄK) und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und der Beihilfe konsentierter gemeinsamer Vorschlag für die Gebührenordnung. Dieser liegt seit längerer Zeit vor und wurde dem Bundesgesundheitsminister übergeben, ohne dass darauf eine Reaktion erfolgt ist. Somit ist die 1995 letztmals überarbeitete GOÄ/GOP weiterhin bindend. Mehrfacher Protest von Ärzte- und Psychotherapeutenkammern konnte nicht erreichen, dass bald eine Novellierung erlassen wird.
Im Hintergrund begonnene Verhandlungen zwischen Vertreter*innen der Psychotherapeut*innen und der PKV über Möglichkeiten zur Verbesserung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wurden um Vertreter der Beihilfe erweitert, um eine tragfähige Vereinbarung zu finden, die im Rahmen der bestehenden GOP eine höhere Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ermöglicht. Das Verhandlungsergebnis wurde von der BÄK bestätigt, so dass diagnostische und anamnestische Leistungen besser bewertet und auch Akut- und Kurzzeittherapien vergütet werden und Ergänzungen zu verfahrensspezifischen Psychotherapien möglich werden. Mit diesen Abrechnungen können lediglich Lücken im Leistungsverzeichnis vorübergehend geschlossen werden, eine generelle Neubewertung der Abrechnungsziffern ist, wie dargestellt in diesem Rahmen nicht zulässig. Hierfür wäre die Bundesregierung und somit das Bundesgesundheitsministerium zuständig.
Es besteht zwischen den Landeskammern, der BPtK und der BÄK Einvernehmen, dass diese Vereinbarung nur eine Übergangslösung darstellen kann und weiterhin politischer Druck notwendig ist, damit das BMG und die Bundesregierung ihre Aufgabe erfüllen und auf Grundlage des o.g. verhandelten Vorschlags einer GOP/GOÄ eine neue Rechtsverordnung erlässt. Bisher wird bedauerlicherweise hierzu vom BMG keine Bereitschaft signalisiert.
In der Hoffnung, dass wir ein wenig mehr Transparenz für die Vereinbarung zur GOP schaffen konnten, verbleiben wir mit besten kollegialen Grüßen,
Ihr Kammervorstand
Dr. Dietrich Munz
Martin Klett
Petra Neumann
Dorothea Groschwitz
Dr. Erik Nordmann
LPK-News
Die 2. Sitzung der 6. Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) fand am Samstag, den 06. Juli 2024, im Hotel Pullman in Stuttgart-Vaihingen statt. Ulrike Böker als gewählte Sitzungsleiterin eröffnete die Versammlung. Nach Feststellung der Formalien informierte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Kammer, umfassend über die neuesten Entwicklungen… weiter
LPK BW hat erste Weiterbildungsstätte zugelassenMit der Reform des Psychotherapeutengesetzes hat sich bekanntlich das Verfahren zur Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung am 1. Januar 2023 für Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg hat die Landespsychotherapeutenkammer (LPK BW) aktiv an der Umsetzung der Vorgaben dieser Reform gearbeitet. Nach… weiter
Schaffung von KreispsychotherapeutenschaftenEine Kommission berät kammerintern weiter über die Einzelheiten zur Einrichtung von Kreispsychotherapeutenschaften, die durch eine kürzlich in das Heilberufekammergesetz aufgenommene Rechtsgrundlage für die LPK BW ermöglicht wurden. Es ist eine fünfjährige Erprobungsphase in festzulegenden Modellregionen angedacht, in welcher zunächst Erfahrungen gesammelt und von der Vertreterversammlung bewertet werden sollen. Angestrebt wird, die erforderlichen Anträge in die VV im Herbst 2024 einzubringen, um die satzungsrechtlichen Regelungen für das Modellvorhaben zu schaffen. Die LPK BW steht hierzu auch im Austausch mit der Rechtsaufsicht.
Für alle Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, deren Nachweiszeitraum am 30. Juni 2025 endet, muss das Fortbildungszertifikat zu diesem Zeitpunkt der Kassenärztlichen Vereinigung bereits vorliegen, da es sich um eine Stichtagsregelung handelt!Dies betrifft insbesondere Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und… weiter
„Psychotherapie trifft Selbsthilfe“ im Haus der KV-Bezirksstelle Südbaden in FreiburgDie von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in Kooperation mit der Landespsychotherapeutenkammer, der Bezirksärztekammer Südbaden, der LAG-Selbsthilfe und der SEKiS Baden-Württemberg organsierte Fachtagung zum Thema „Psychotherapie trifft Selbsthilfe“ fand am Samstag, den 29. Juni 2024 im Haus der KV-Bezirksstelle Südbaden in Freiburg statt.Ziel der Veranstaltung war es u.a… weiter
36. Landespsychologenkonferenz: Klimawandel im FokusDie 36. Landespsychologenkonferenz, die vom Landesverband der Klinikpsychologen und -Psychotherapeuten ausgerichtet wurde, fand am 20.06.2024 auf dem Gelände der Landesgartenschau in Wangen statt. Das Schwerpunktthema der Tagung lautete „Klimawandel - Zukunft - Gerechtigkeit: eine psychotherapeutisch-psychiatrische Perspektive“. Dietrich Munz als Präsident der Landespsychotherapeutenkammer ging… weiter
5. Online-Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe trifft auf lebhaftes Interesse Am 9. Juli 2024 fand eine weitere Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung statt. Die Veranstaltung wurde von über 130 Teilnehmer*innen besucht, im Vergleich mehr als bei der Fortbildungsreihe 2021/2022. Darin sehen wir ein stetig wachsendes Interesse an diesem Thema und die zunehmende Bereitschaft der Psychotherapeuten*innen,… weiter
4. Online-Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe mit Silke SacksofskyAm 25. Juni 2024 hielt Silke Sacksofsky im Rahmen der Fortbildungsreihe „Psychotherapie für Menschen mit intellektuellen Einschränkungen“ einen informativen und praxisnahen Vortrag. Im Mittelpunkt stand die psychotherapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit intellektuellen Beeinträchtigungen. Die Veranstaltung zeichnete sich durch eine exzellente Atmosphäre des Lernens und… weiter
3. Online-Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe mit Annika Kleischmann und neuem TeilnehmerrekordAm 4. Juni 2024 fand im Rahmen der LPK-Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Intelligenzminderung ein weiteres äußerst informatives praxisorientiertes Online-Seminar mit Annika Kleischmann zum Thema "Psychotherapie mit Menschen mit Intelligenzminderung - Im Gespräch mit einem Experten in eigener Sache" statt. Die Zahl der Anmeldungen erreichte diesmal mit 140 Interessenten einen neuen… weiter
Modul 1 „Einsatz digitaler Anwendungen“ – 06./07.09.24Wir freuen uns, Ihnen das erste Modul der Online-Fortbildungsreihe „Digitalisierung und ihre Anwendungen in der Psychotherapie“ ankündigen zu dürfen: eine bedeutende und spannende Veranstaltung, die in Kooperation der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V. mit der BPtK ins Leben gerufen wurde und deren Ziel weit in die Zukunft weist. … weiter
Die Gerichte in Baden-Württemberg suchen dringend Sachverständige zur Begutachtung in familiengerichtlichen Verfahren sowie in Strafverfahren. Das Ministerium der Justiz und für Migration hat daher die Landespsychotherapeutenkammer um Mithilfe gebeten.In familiengerichtlichen Verfahren, etwa wenn es um das Sorge- oder Umgangsrecht oder gerichtliches Eingreifen wegen einer Gefährdung des… weiter
Aus aktuellem Anlass ein Hinweis zur Verhinderung von Urkundenfälschungen:Jedes Kammermitglied darf unter Beachtung der berufsrechtlichen Regelungen angemessen und sachgerecht über die berufliche Praxis informieren (§ 14 Berufsordnung). Dieses Recht umfasst selbstverständlich auch die Angabe der nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbenen Qualifikationen, wie die Nennung des erworbenen… weiter
Aktuelle Meldungen der Bundespsychotherapeutenkammer BPtK
BPtK-Praxis-Info Digitale Gesundheitsanwendungen aktualisiertSeit 2019 können Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, verordnen. Die Praxis-Info "Digitale Gesundheitsanwendungen" informiert darüber, was beim Einsatz von DiGA zu beachten ist, wie sie in die psychotherapeutische Versorgung integriert werden können und wie eine geeignete DiGA ausgewählt werden kann. In der aktualisierten Version wurden u. a… weiter
BPtK fordert mehr Investitionen in die psychische Gesundheit von Kindern und JugendlichenAngesichts der jüngsten Zahlen des DAK-Präventionsradars und der Lancet-Psychiatrie-Kommission fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), verstärkt Maßnahmen zur Prävention und zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen zu ergreifen.Den Ergebnissen des DAK-Präventionsradars zu Gesundheit und Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland… weiter
Am 8. Oktober 2024 veranstaltet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) von 9:30 bis 16:30 Uhr einen digitalen Fachtag zu Antisemitismus und Rassismus: Diskriminierung in der Psychotherapie.
Der Zusammenhang von Diskriminierungserfahrungen und damit verbundenen Risiken für die psychische Gesundheit ist vielfach belegt. Vor diesem Hintergrund erarbeitet die BPtK eine umfassende und langfristige Strategie, um dieses Thema innerhalb der Profession zu erörtern und Veränderungen herbeizuführen.Der Fachtag mit Vorträgen von Expert*innen soll hierzu den Anstoß geben, unterschiedliche… weiter
BPtK fordert Präventionsempfehlungen durch Psychotherapeut*innenAnlässlich der heute im Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Anhörung hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesunden-Herz-Gesetzes vorgelegt. Darin kritisiert sie, dass die im Entwurf vorgesehenen Präventionsmaßnahmen unzureichend und auf Medikamentengaben beschränkt sind.»Statine, Arzneimittel zur Tabakentwöhnung und zusätzliche… weiter
BPtK nimmt Stellung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Befristungsrechts in der WissenschaftPsychotherapeut*innen brauchen angemessene Rahmenbedingungen, um sich sowohl für die Versorgung als auch für die Forschung zu qualifizieren. Die Profession braucht Psychotherapeut*innen, die als Promovierende und Postdoktorand*innen die eigene Fachdisziplin weiterentwickeln und als Lehrende die Erkenntnisse an den akademischen Nachwuchs weitergeben können.Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)… weiter
Auch der Bundesrat warnt vor unzureichender Finanzierung der psychotherapeutischen WeiterbildungAuch der Bundesrat warnt davor, dass die vorliegenden Regelungsvorschläge im Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BR-Drs. 234/24) das Problem der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung weiterhin nicht lösen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass der Bundesrat Nachbesserungen von der Bundesregierung fordert.»Auch der Bundesrat… weiter
BPtK fordert engere Kooperation zwischen Psychotherapeut*innen und JugendhilfeDie Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den interfraktionellen Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ (BT-Drs. 20/12089), der heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird.“Wenn ein Elternteil psychisch erkrankt ist, kann das für die Kinder psychisch belastend sein. Es ist wichtig, altersgerecht über die psychische Erkrankung… weiter
BPtK kritisiert Engführung des geplanten BundesinstitutsEin Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist notwendig, um die Gesundheitsförderung und Prävention in der Bevölkerung zu stärken. Allerdings lässt der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegte Referentenentwurf einen echten Public-Health-Ansatz vermissen, kritisiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).»Die BMG-Pläne für ein Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit verpassen… weiter
Die Systemische Therapie steht gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen ab dem 1. Juli als Kassenleistung zur Verfügung.Am 18. Januar 2024 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Aufnahme der Systemischen Therapie in die Psychotherapie-Richtlinie als Leistung bei Kindern und Jugendlichen aufgenommen. Dieser Beschluss trat am 12. April 2024 in Kraft. Die Partner des Bundesmantelvertrags haben nun kurzfristig auch die weiteren notwendigen formalen Anpassungen, unter anderem der Psychotherapie-Vereinbarung,… weiter
BPtK fordert Finanzierung der psychotherapeutischen WeiterbildungZum Auftakt der parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BT-Drs. 20/11853) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrer Stellungnahme, dass die Finanzierungslücke bei der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich geschlossen wird. Nur so kann die Psychotherapeutenausbildungsreform vollendet werden.»Es steht und fällt mit der… weiter
Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen LeistungenZum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung… weiter
Bundespsychotherapeutenkammer bietet Online-Informationsveranstaltungen anSeit 1996 wurden das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen und ihre Bewertungen nicht mehr angepasst. Eine moderne psychotherapeutische Versorgung ließ sich damit nicht mehr adäquat abbilden, sowohl hinsichtlich der Diagnostik als auch der Behandlung psychischer Erkrankungen. Auch die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen… weiter
BPtK fordert Nachbesserungen vom ParlamentAnlässlich der ersten Lesung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG; BT-Drs. 20/11854) im Deutschen Bundestag fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) das Parlament auf, für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung in den Psychiatrien zu sorgen.»Die Klinikreform wird aktuell weder dafür genutzt, die… weiter
BPtK fordert Ergänzung des Notfall-GesetzesIntegrierte Notfallzentren (INZ) müssen auch Anlaufstelle für Menschen in akuten psychischen Krisen sein. Nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) muss dies im Referentenentwurf des Notfall-Gesetzes (NotfallG) ausdrücklich verankert werden.»Für Menschen in akuten psychischen Krisen fehlt es aktuell an flächendeckend einheitlichen Strukturen und Anlaufstellen. In den Integrierten… weiter
Anstieg für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung von 4,22 ProzentDie Höhe der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen, die im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens bei Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden, steigen zum 1. Juli 2024 um 4,22 Prozent. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen, welcher Vertreter*innen der gesetzlichen Unfallversicherung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angehören.Diese… weiter
BPtK nimmt Stellung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und PsychotherapeutenIm Jahr 2023 wurden erstmals parallel an mehreren Universitäten anwendungsorientierte Parcoursprüfungen durchgeführt. Sie sind als Teil der psychotherapeutischen Prüfung und neben dem erfolgreichen Abschluss des neuen Psychotherapiestudiums Voraussetzung für die Erteilung der Approbation. Es hat sich gezeigt, dass das Prüfungsformat in Form einer Prüfung mit Simulationspatient*innen in fünf… weiter
BPtK zur Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“Anlässlich der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ begrüßt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass die Bundesregierung Einsamkeit als gesellschaftliche Herausforderung verstärkt in den Blick nimmt. Einsamkeit ist ein Faktor, der zu psychischen Erkrankungen führen kann. Um Einsamkeit entgegenzuwirken, ist ein sektorenübergreifendes Vorgehen notwendig.»Einsamkeit kann sich… weiter
BPtK veröffentlicht mit DHS, BÄK, DGPPN und DG-Sucht gemeinsames ForderungspapierAnlässlich der Aktionswoche Alkohol (8. bis 16. Juni 2024) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V. (DG-Sucht), die… weiter
Aktuell laufende Studien – mit Bitte um Mitwirkung/Unterstützung
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