Die Gerichte in Baden-Württemberg suchen dringend Sachverständige zur Begutachtung in familiengerichtlichen Verfahren sowie in Strafverfahren. Das Ministerium der Justiz und für Migration hat daher die Landespsychotherapeutenkammer um Mithilfe gebeten.
In familiengerichtlichen Verfahren, etwa wenn es um das Sorge- oder Umgangsrecht oder gerichtliches Eingreifen wegen einer Gefährdung des Kindeswohls geht, sind die Gerichte im Hinblick auf die Belange der betroffenen Kinder unter anderem auf Sachverständige mit einer psychotherapeutischen Berufsqualifikation angewiesen.
Im Rahmen von Strafverfahren geht es vielfach um die Schuldfähigkeit, im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Unterbringung aber auch um die krankheits- und/oder persönlichkeitsbedingte Gefährlichkeit eines Beschuldigten. Auch im Bereich der Strafvollstreckung werden kriminalprognostische Gutachten zur Gefährlichkeit des Verurteilten etwa mit Blick auf eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung benötigt. Je nach konkretem Einzelfall sind Gutachten insbesondere auch von Psychologischen Psychotherapeuten verlangt.
Den konkreten Inhalt des anzufertigenden Gutachtens erfährt der Sachverständige aus einem gerichtlichen Beschluss. Die zu begutachtenden Personen sind vor der Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen.
Die Vergütung der Sachverständigen beläuft sich in familiengerichtlichen Verfahren auf derzeit grundsätzlich 120 € netto pro Stunde sowie in Strafverfahren, abhängig vom Gegenstand der Begutachtung, zwischen 90 € und 120 € netto pro Stunde. Vergütet werden hierbei der Zeitaufwand für das Aktenstudium, die Vorbereitung und Durchführung der Begutachtung sowie die Abfassung des Gutachtens.
Sollte Interesse an der Tätigkeit als Gutachter bestehen, so wenden Sie sich bitte an Gerichtsgutachter-Psych [at] jum.bwl.de (Gerichtsgutachter-Psych[at]jum[dot]bwl[dot]de) oder registrieren sich über das justizeigene Online-Formular auf https://justizportal.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Gutachterverzeichnis. Das Justizministerium nimmt Sie dann gerne in seine justizinterne Sachverständigenliste auf. Ihre Einwilligung dazu können Sie selbstverständlich jederzeit widerrufen. Für Rückfragen steht Ihnen das Ministerium gerne zur Verfügung.
Da für eine ordnungsgemäße Tätigkeit als Gutachterin oder Gutachter für die staatlichen Gerichte Grundkenntnisse im Prozessrecht empfehlenswert und vertiefte fachliche Kenntnisse und Erfahrungen unabdingbar sind, empfiehlt die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg interessierten Kammermitgliedern vor der Übernahme eines Begutachtungsauftrages die Teilnahme an einer spezifischen Fortbildung und weist auf die folgenden Angebote hin:
Fortbildungen für die familiengerichtliche Begutachtung bietet in Baden-Württemberg aktuell das Weinsberger Forum an. Darüber hinaus ist für das Jahr 2025 am Institut für Psychiatrisch-Psychologische Begutachtung in Tübingen (I2PT) ein Curriculum unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Michael Günter für den Bereich der forensischen Begutachtung von Kindern und Jugendlichen in Planung.
In Bayern bietet das Institut für Verhaltenstherapie (IVS Nürnberg) unter der Leitung von Herrn Dr. Andreas Rose aktuell Fortbildungen für PP und KJP sowohl für die Begutachtung in Straf- und Strafvollstreckungsverfahren als auch in familiengerichtlichen Verfahren an.
Wünschen Sie neben der Aufnahme in die justizeigene Sachverständigenliste eine zusätzliche Aufnahme in die kammereigene Sachverständigenliste, so sind die Voraussetzungen der Verwaltungsvorschrift für die Eintragung in die Sachverständigenliste der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg zu erfüllen.
Nähere Auskunft zur kammereigenen Sachverständigenliste erhalten Sie unter: info [at] lpk-bw.de (info[at]lpk-bw[dot]de)