Nachfolgend finden Sie Sachverständige zu speziellen Fragestellungen. Die hier aufgeführten Personen haben ihre spezielle Qualifikation gegenüber der Kammer nachgewiesen.
Die jeweilige Listung basiert auf einer der beiden nachfolgenden Verwaltungsvorschriften:
A) „Verwaltungsvorschrift für Anforderungskriterien für die Eintragung in die Sachverständigenliste Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht, Glaubhaftigkeit und Zeugenaussage, Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe, und Sozialrecht der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg“ (2012) und
B) „Anforderungskriterien der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg für die Aufnahme in eine Sachverständigenliste zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen zur „Mitwirkung von Psychologischen Psychotherapeuten/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu-ten/innen bei Rückführungsmaßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz“ (2012)