Versorgungswerk

Allgemeine Informationen

Der Gedanke einer berufsständischen Altersversorgung hat in den klassischen Freien Berufen bereits eine lange Tradition. Bei den Angehörigen der Heilberufe, den Architekten und auch bei den Rechts- und Wirtschaftsberatenden Berufen bestehen schon seit langem bundesweit berufsständische Versorgungswerke.

In Nordrhein-Westfalen sichern die berufständischen Versorgungswerke bereits seit langem die Versorgung für das Alter, die Invalidität sowie die Hinterbliebenen. Auch der Berufsstand der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in NRW hat sich dazu entschlossen, ihre Altersvorsorge durch die Gründung eines Versorgungswerks sicherzustellen, das ab 01.01.2004 seine Tätigkeit aufgenommen hat. Mit Wirkung ab 01.01.2009 sind auch die Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und seit dem 01.07.2010 die Mitglieder der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer kraft Abkommen zwischen den beteiligten Bundesländern Mitglied im PTV.

Die individuelle Einstellung zur freien bzw. gesetzlichen Vorsorge hat sich geändert. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die privaten und freiwilligen Maßnahmen einer Ergänzung durch gesetzlich geregelte Vorsorge bedürfen. Da sich zudem die Struktur des Berufsstandes durch langsames Anwachsen der Zahl an Psychotherapeuten ändert, was eine Steigerung des Altersdurchschnitts der Angehörigen des Berufsstandes zur Folge hat, wird der Berufsstand insgesamt durch die Schaffung eines Versorgungswerks gestärkt.

Die durchgängig positiven Erfahrungen, die bereits die Mehrzahl der „Freien Berufe“ mit ihren Versorgungswerken gemacht haben, haben schließlich dazu geführt, dass sich auch der Berufsstand der Psychotherapeuten für die Gründung eines Versorgungswerks entschieden hat. Die Vorteile und Kennzeichen des PTV sollen nachfolgend kurz dargestellt werden.

Infoflyer Versorgungswerk NRW

Eine tragende Säule der Altersvorsorge - Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, PTJ 4/2016

Versorgungswerk NRW

Jahresabschluss des Versorgungswerkes im Mitgliederportal (zugangsbeschränkt)

Versorgungswerk NRW

Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, das seinen Betrieb zum 01.01.2004 aufgenommen hat, betreut mittlerweile bereits über 7.300 Mitglieder und verwaltet ein Vermögen von rund 180 Mio. €. Für die Einbindung der Psychotherapeuten Baden-Württembergs in das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen sprachen u.a. folgende Argumente:

  • Versorgungswerke nehmen im Rahmen einer berufsständischen Solidarität alle Berufsangehörigen ohne Gesundheitsprüfung auf.
  • Versorgungswerke bieten für jüngere Kolleginnen und Kollegen einen sofortigen „Rundum-Schutz“ als Grundversorgung und den Aufbau einer hervorragenden Altersvorsorge.
  • Rentenanwartschaften werden in der Regel ohne Wartezeit erworben.
  • Versorgungswerke sind von einer Geldentwertung unabhängig.
  • Die aufgebauten Versorgungsansprüche können bis zur Pfändungsfreigrenze nicht gepfändet werden und sind damit dem Zugriff Dritter entzogen.
  • Die individuelle Einstellung zur freien/gesetzlichen Vorsorge hat sich geändert. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die privaten und freiwilligen Maßnahmen einer Ergänzung durch gesetzlich geregelte Vorsorge bedürfen, um dem Sicherungsbedürfnis der KollegInnen zu genügen.

Um Leistungen und Beiträge langfristig abstimmen zu können, ist ein versicherungsmathematisches Finanzierungsverfahren notwendig. Für das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wurde das modifizierte Anwartschaftsdeckungsverfahren, ein kapitalbildendes Verfahren, gewählt. Anders als bei dem Finanzierungsverfahren der DRV (Umlageverfahren) erhält der Versicherte im Versorgungswerk eine beitragsgerechte Anwartschaft/Rente, die er sich durch seine Beitragszahlung zzgl. der angesammelten Zinsen während seiner Versicherungszeit erwirtschaftet hat.

Die Satzung des Versorgungswerks sieht folgende Leistungsarten vor:

  • Alters-, Berufs- und Hinterbliebenenrente
  • Kapitalabfindung für Witwen und Witwer
  • unter best. Voraussetzungen Erstattung und Übertragung von Beiträgen
  • Zuschüsse für Rehabilitationsmaßnahmen

Über die Höhe der erworbenen Anwartschaften werden jährlich Anwartschaftsmitteilungen ausgestellt. Bei Rückfragen steht Ihnen das Versorgungswerk gerne zur Verfügung.

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Postanschrift:
Postfach 10 52 41
40043 Düsseldorf
Telefon: 0211-179369-0
Telefax: 0211- 179369-55
Email: office [at] ptv-nrw.de
Web: www.ptv-nrw.de
Telefonische Sprechzeiten: Mo – Do 9:00 - 12:00 u. 14:00 - 16:00; Fr 9:00 - 12:00

Versorgungswerk NRW

Mitgliedschaft allgemein

Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages werden automatisch alle Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammer Pflichtmitglieder (Gründungsmitglieder) des Versorgungswerks, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unabhängig, ob sie selbstständig oder angestellt tätig sind. Gründungsmitglieder können sich auf Antrag von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk oder von der Beitragspflicht ganz oder teilweise befreien lassen.

Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammer, die zum Zeitpunkt des Beitritts der LPK BW zum Versorgungswerk NRW das 40. Lebensjahr, aber noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet haben sowie nicht berufsunfähig sind, können auf Antrag ebenfalls Gründungsmitglied des Versorgungswerks werden. Sie können innerhalb einer Frist von sechs Monaten frei wählen, ob und ggf. in welcher Höhe sie einen Pflichtbeitrag zahlen wollen. Wählbar sind Beiträge in Zehntelstufen von 1/10 bis 10/10 des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung; 2015 betrug dieser 1159,40 €. Daneben sind im Rahmen der Satzung auch zusätzliche freiwillige Beiträge möglich. Der Pflichtbeitrag für die nach der Gründung neu approbierten KollegInnen beträgt 5/10 des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung, also derzeit 579,70 Euro. Für Mitglieder, bei denen das Einkommen die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht, wird der persönliche Pflichtbeitrag dann durch Anwendung des aktuellen Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Einkünfte ermittelt.

Mitgliedschaft für Angestellte

Der Ausschuss Psychotherapie in Institutionen (PTI) der LPK Baden-Württemberg hat sich unter Federführung von Dieter Schmucker und Renate Hannak-Zeltner ausführlich mit der Beitrittsfrage zum Versorgungswerk für die angestellten Mitglieder befasst. Die Zusammenfassung steht Ihnen unten zur Verfügung.

Das Wichtigste in Kürze: Prinzipiell ist jedes Kammermitglied verpflichtet dem Versorgungswerk beizutreten. Allerdings gibt es auf Antrag Befreiungsmöglichkeiten. So kann sich ein angestelltes Mitglied von Beiträgen zum Versorgungswerk befreien lassen oder einen reduzierten Beitrag beantragen, da die Absicherung der späteren Rente, der Erwerbsunfähigkeit, der Hinterbliebenen und der Leistungen zur Rehabilitation bereits in der Regel durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgt. Dabei sind Fristen zu beachten. Ob sich eine zusätzliche Alterssicherung durch das Versorgungswerk rechnet, ist eine Frage der genauen Analyse der Vertragsbedingungen, insbesondere sollten beim Wunsch nach späteren zusätzlichen monatlichen Rentenzahlungen die Renditeangaben beachtet werden.

Ausschuss PTI der LPK-BW: Info Versorgungswerk für Angestelle

Eine tragende Säule der Altersvorsorge - Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, PTJ 4/2016

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