Versorgungswerk

Allgemeine Informationen

Der Gedanke einer berufsständischen Altersversorgung hat in den klassischen Freien Berufen bereits eine lange Tradition. Bei den Angehörigen der Heilberufe, den Architekten und auch bei den Rechts- und Wirtschaftsberatenden Berufen bestehen schon seit langem bundesweit berufsständische Versorgungswerke.

In Nordrhein-Westfalen sichern die berufständischen Versorgungswerke bereits seit langem die Versorgung für das Alter, die Invalidität sowie die Hinterbliebenen. Auch der Berufsstand der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in NRW hat sich dazu entschlossen, ihre Altersvorsorge durch die Gründung eines Versorgungswerks sicherzustellen, das ab 01.01.2004 seine Tätigkeit aufgenommen hat. Mit Wirkung ab 01.01.2009 sind auch die Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und seit dem 01.07.2010 die Mitglieder der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer kraft Abkommen zwischen den beteiligten Bundesländern Mitglied im PTV.

Die individuelle Einstellung zur freien bzw. gesetzlichen Vorsorge hat sich geändert. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die privaten und freiwilligen Maßnahmen einer Ergänzung durch gesetzlich geregelte Vorsorge bedürfen. Da sich zudem die Struktur des Berufsstandes durch langsames Anwachsen der Zahl an Psychotherapeuten ändert, was eine Steigerung des Altersdurchschnitts der Angehörigen des Berufsstandes zur Folge hat, wird der Berufsstand insgesamt durch die Schaffung eines Versorgungswerks gestärkt.

Die durchgängig positiven Erfahrungen, die bereits die Mehrzahl der „Freien Berufe“ mit ihren Versorgungswerken gemacht haben, haben schließlich dazu geführt, dass sich auch der Berufsstand der Psychotherapeuten für die Gründung eines Versorgungswerks entschieden hat.

Eine tragende Säule der Altersvorsorge - Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, PTJ 4/2016

Versorgungswerk NRW

Aktuelle Informationen zum Versorgungswerk finden Sie hier: https://www.ptv-nrw.de/service/informationen-fuer-neu-approbierte-mitglieder/wissenswertes

Neuapprobierte Mitglieder erhalten zusätzliche Informationen in einem eigenen Bereich: https://www.ptv-nrw.de/service/informationen-fuer-neu-approbierte-mitglieder/ersterfassung

Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Versorgungswerks zur Verfügung:

Telefon: 0211-179369-0
Email: office [at] ptv-nrw.de
Webseite: www.ptv-nrw.de

Mitgliedschaft für Angestellte

Der Ausschuss Psychotherapie in Institutionen (PTI) der LPK Baden-Württemberg hat sich unter Federführung von Dieter Schmucker und Renate Hannak-Zeltner ausführlich mit der Beitrittsfrage zum Versorgungswerk für die angestellten Mitglieder befasst. Die Zusammenfassung steht Ihnen unten zur Verfügung.

Das Wichtigste in Kürze: Prinzipiell ist jedes Kammermitglied verpflichtet dem Versorgungswerk beizutreten. Allerdings gibt es auf Antrag Befreiungsmöglichkeiten. So kann sich ein angestelltes Mitglied von Beiträgen zum Versorgungswerk befreien lassen oder einen reduzierten Beitrag beantragen, da die Absicherung der späteren Rente, der Erwerbsunfähigkeit, der Hinterbliebenen und der Leistungen zur Rehabilitation bereits in der Regel durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgt. Dabei sind Fristen zu beachten. Ob sich eine zusätzliche Alterssicherung durch das Versorgungswerk rechnet, ist eine Frage der genauen Analyse der Vertragsbedingungen, insbesondere sollten beim Wunsch nach späteren zusätzlichen monatlichen Rentenzahlungen die Renditeangaben beachtet werden.

Ausschuss PTI der LPK-BW: Info Versorgungswerk für Angestelle

Eine tragende Säule der Altersvorsorge - Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, PTJ 4/2016

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