Ziel der Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen ist der geregelte Erwerb eingehender und besonderer Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte psychotherapeutische Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung und Erlangung der Approbation.
Durch die Weiterbildung können in bestimmten in unserer Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (WBO-PP/KJP) definierten Bereichen eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden.
Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen praktischer Berufstätigkeit und theoretischer Unterweisung unter Anleitung von weiterbildungsbefugten Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in von der Kammer zugelassenen Weiterbildungsstätten.
Kammermitglieder, die die vorgeschriebene Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten auf Antrag die Anerkennung durch die Kammer. Die Anerkennung berechtigt zur Ankündigung einer speziellen psychotherapeutischen Tätigkeit durch Führen einer Zusatzbezeichnung.
Eine Weiterbildung ist nach der WBO-PP/KJP der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg in folgenden Bereichen möglich:
Klinische Neuropsychologie, Systemische Therapie, Gesprächspsychotherapie, Spezielle Psychotherapie bei Diabetes, Spezielle Schmerzpsychotherapie sowie Sozialmedizin.
Der Umfang, die Voraussetzungen und Inhalte der Weiterbildung sind in der WBO-PP/KJP der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg festgelegt.
Downloads:
Die Weiterbildungsordnung und die Gebührenordnung finden Sie auf der Seite Satzungen, Ordnungen, Richtlinien
Verzeichnis der zugelassenen Stätten und ermächtigten Befugten nach § 6 Abs. 9 WBO-PP/KJP Systemische Therapie