Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)

Die Ausgabe des elektronischen Heilberufeausweises (eHBA) für Psychotherapeut*innen startet jetzt.

Wir haben Ihnen daher nachfolgend die am häufigsten aufkommenden Fragen und deren Antworten zum eHBA auf einen Blick zusammengestellt. Zusätzlich finden Sie weitere Informationen in der von der BPtK veröffentlichten ausführlichen Praxisinfo.

Unser Vorbefüllungsportal finden Sie unter https://www.lpk-bw-ehba.de

Wie beantragen Sie einen elektronischen Heilberufeausweis (Ablauf)?

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (Kammer) hat sich für eine Antragstellung mittels eines Vorbefüllungsportals entschieden.

Bitte melden Sie sich zunächst unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Kammer-Mitgliedsnummer (diese finden Sie auf dem letzten Beitragsbescheid), bei der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

per E-Mail: heilberufeausweis [at] lpk-bw.de

oder Post: Jägerstraße 40, 70174 Stuttgart

und fordern Sie Ihre Zugangsdaten zu unserem Vorbefüllungsportal an.

Nach Erhalt Ihres Antrages werden wir die Zugangsdaten zum Vorbefüllungsportal an die bei uns hinterlegte Postadresse verschicken. Mit diesen Zugangsdaten erhalten Sie Zugriff auf das Online-Vorbefüllungsportal. Das Vorbefüllungsportal dient der weiteren Durchführung Ihrer Antragstellung.

In diesem Vorbefüllungsportal können Sie die bei uns hinterlegten Stammdaten zu Ihrer Person einsehen. Sie gleichen Ihre bei uns hinterlegten Daten ab und können diese bei Bedarf ändern. Nach dem Datenabgleich wählen Sie einen Vertrauensdienstanbieter aus und werden automatisch an das jeweilige Antragsportal des Vertrauensdiensteanbieters weitergeleitet, wo Sie die Beantragung des elektronischen Heilberufeausweises beim Vertrauensdiensteanbieter abschließen können.

Die Karte wird Ihnen nach Abschluss des Antragsprozesses vom Vertrauensdiensteanbieter per Post zugeschickt. Passwörter zum Freischalten Ihres eHBA erhalten Sie mit separaten Schreiben.

Beginnend von der Beantragung der Zugangspasswörter für das Vorbefüllungsportal bei uns bis zum Versand des eHBA durch den Vertrauensdiensteanbieter ist in der aktuellen Startphase mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen zu rechnen.

An wen wenden Sie sich bei technischen Problemen im Antragsprozess?

Die Kammer ist zwar aufgrund des Heilberufekammergesetzes des Landes Baden-Württemberg für die Herausgabe des eHBA zuständig. Die Kammer bestätigt in diesem Zusammenhang jedoch nur die Attribute (wie bspw. Name und Approbation) und erteilt die Freigabe.

Die notwendige technische Infrastruktur für die elektronischen Heilberufeausweise wird jedoch von sog. Vertrauensdiensteanbietern betrieben, welche von allen Psychotherapeutenkammern zugelassen werden müssen. Die Vertrauensdiensteanbieter produzieren die Ausweise und betreiben die technische Infrastruktur für die Möglichkeit der Onlineprüfung der elektronischen Signaturen sowie die notwendigen Sperrdienste, die relevant sind, sobald eine Karte verloren geht oder die Approbation entzogen wird.

Für technische Fragen steht Ihnen daher der Support der zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter zur Verfügung:

Medisign:
https://www.medisign.de/support/kundencenter/

D-TRUST GmbH (Bundesdruckerei GmbH):
https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/

T-Systems:
https://www.telekom.de/telematikinfrastruktur/hba

Was ist ein elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) und wie sieht er aus?

Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)

Der eHBA ist der Heilberufeausweis für Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*in nach den Neuregelungen des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetztes. Er ist ein nichtübertragbarer, personenbezogener Ausweis in Kreditkartengröße, der die Identität und Berufsgruppenzugehörigkeit der Inhaber*in bestätigt. Durch das Foto dient er sowohl als Sichtausweis als auch der digitalen Identitätsbestätigung. Das auf der Karte gespeicherte Zertifikat macht es dem Inhaber*in möglich zu bestätigen, dass er berechtigt ist, die Telematikinfrastruktur nutzen.

Welche Funktionen hat der elektronische Heilberufeausweis (eHBA)?

Der eHBA verfügt über folgende Funktionen:

  • Er dient als Sichtausweis
  • Er dient als elektronische Identität und gibt dem Inhaber*in die Möglichkeit, sich im elektronischen Gesundheitswesen als Psychotherapeut*in auszuweisen.
  • Er macht die Funktionen der Telematikinfrastruktur wie z.B. Notfalldatensätze, Arztbriefe, Medikationspläne oder die elektronische Patientenakte nutzbar.
  • Er ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Diese ist rechtlich einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Somit besteht die Option elektronische Arztbriefe oder Abrechnungsunterlagen für die Kassenärztliche Vereinigung (KV) rechtssicher elektronisch zu unterschreiben.

Für wen ist der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) verpflichtend?

  • alle niedergelassenen Psychotherapeut*innen mit einem Kassensitz
  • ermächtigte Psychotherapeut*innen
  • Sicherstellungsassistent*innen

Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob Sie in einer Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft, als Angestellte(r) in einer Praxis, in einer Jobsharing-Partnerschaft oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum arbeiten. Alle psychotherapeutischen Praxen, die gesetzlich Krankenversicherte versorgen, müssen deshalb so ausgestattet sein, dass sie grundsätzlich die Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen nutzen können. Erfüllen sie diese Voraussetzung nicht, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen pauschal die Vergütung kürzen. Die aktuelle Frist zur Nutzung des eHBA für die elektronische Patientenakte ist der 01.07.2021.

Für Fragen zur Telematikinfrastruktur wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg:

https://www.kvbawue.de/praxis/unternehmen-praxis/it-online-dienste/telematikinfrastruktur-ti-e-health/

Für Psychotherapeut*innen in Privatpraxen besteht keine Antragspflicht. Sie können mangels Anbindung an die Telematikinfrastruktur den Ausweis nur als Sichtausweis oder für die qualifizierte elektronische Signatur nutzen.

Angestellte Psychotherapeut*innen in Kliniken und anderen Einrichtungen benötigen den elektronischen Heilberufeausweis nur dann, wenn sie selbst unmittelbaren Zugriff auf die Anwendungsdienste der Telematikinfrastruktur benötigen, unabhängig von der SMC-B Karte (Institutionenkarte) und den elektronischen Heilberufeausweis des Vorgesetzten. Näheres klären Sie bitte vor Antragstellung direkt mit den Vorgesetzten ab.
Psychotherapeut*innen in Ausbildung können den elektronischen Heilberufeausweis nicht beantragen.

Was sind Vertrauensdiensteanbieter (Provider) und wo finden Sie diese?

Vertrauensdiensteanbieter sind Kartenhersteller, die nach speziellen, gesetzlich geregelten Anforderungen von den Psychotherapeutenkammern sektoral zugelassen werden. Aktuell (Stand 10. November 2021) gibt es folgende zugelassene Vertrauensdiensteanbieter:

D-TRUST GmbH (Bundesdruckerei GmbH):
https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/

Medisign:
https://www.ehba.de/psychotherapeuten/

T-Systems:
https://www.telekom.de/telematikinfrastruktur/hba

Was kostet der elektronische Heilberufeausweis?

Die Landespsychotherapeutenkammer erhebt für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Ausstellung des elektronischen Heilberufeausweis eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 20€ (gemäß § 10 Gebührenordnung i.V.m. Abschnitt VII. der Anlage der Gebührenordnung GBO). Durch diese Gebühr werden die IT- und Personalkosten bei der Kammer refinanziert.

Die Vertrauensdiensteanbieter erheben für die fortlaufende Nutzung und Aktualisierung der auf dem elektronischen Heilberufeausweis implementierten Zertifikate, die der Schlüssel zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur sind, eigenständige Kosten. Für die Bereitstellung und Nutzung der Karte ist es erforderlich, dass Sie mit den VDA einen separaten zivilrechtlichen Vertrag abschließen. Dieser Vertrag hat eine mehrjährige Laufzeit. Die Kosten bei den Vertrauensdiensteanbieter variieren. Genauere Informationen zu den Vertragsinhalten, insbesondere Laufzeiten und Kosten geben Ihnen die Vertrauensdiensteanbieter. Die Kammer ist nicht für diesen zivilrechtlichen Vertragsschluss zuständig und kann daher auch keine Fragen dazu beantworten. Bitte informieren Sie sich vorab bei den zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern.

Für den eHBA erhalten Vertragspsychotherapeuten eine Pauschale von 11,63 Euro je Quartal von der KV. Für weitere Fragen zur Refinanzierung in der GKV wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg:

https://www.kvbawue.de/praxis/unternehmen-praxis/it-online-dienste/telematikinfrastruktur-ti-e-health/

https://www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php

Welche Daten werden auf dem eHBA gespeichert?

Es werden die folgenden personenbezogenen Daten gespeichert:

  • Vorname und Nachname
  • ggf. akadem. Grad/Titel
  • Berufsgruppe „Psychologische/r Psychotherapeut/in“, „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in“, „Psychotherapeut/in“
  • Telematik-ID (eindeutige Nummer des Karteninhabers in der Telematikinfrastruktur, die im Antragsprozess von der LPK BW automatisiert generiert wird)
  • Nummer des ausgegebenen eHBA

Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Datenverarbeitung.

Was ist der Verzeichnisdienst?

Der Verzeichnisdienst (VZD) der Telematikinfrastruktur (TI) ist eine Schnittstelle im Internet, über die die Daten von Nutzern*innen der TI gepflegt werden können. Er ist sozusagen das „Telefonbuch der TI“. Er dient der Suche, Identifikation und Adressierung von Leistungserbringern, organisatorischen Einheiten von Leistungserbringern und anderen juristischen Personen oder deren Mitarbeitern, die die Telematik-Infrastruktur nutzen. Die Eintragung in den Verzeichnisdienst, ist für alle Personen die einen eHBA besitzen, gesetzlich verpflichtend. Die Daten müssen von der Kammer an den VZD übermittelt werden, was ebenfalls gesetzlich festgelegt ist (§ 313 Abs. 5 SGB V).

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