Informationen zur Gründung einer Privatpraxis

Bei der Gründung einer Privatpraxis ergeben sich für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten viele Fragen: Muss ich mich anmelden und wenn ja, wo? Was muss ich bei der Auswahl der Räumlichkeiten beachten? Wie darf ich die Praxis ankündigen und welche Werbung ist zulässig? Welche Versicherungen sind erforderlich und was muss bei der Abrechnung der Behandlung beachtet werden? Dies sind nur einige von vielen Fragen, die sich für viele Kammermitglieder stellen. Die Vielzahl der Anfragen zu diesem Thema bei der Kammergeschäftsstelle zeigen, dass ein großer Bedarf an Informationen zu diesen Fragestellungen besteht. Aus diesem Grund haben die Mitglieder des Ausschusses für ambulante Versorgung gemeinsam mit dem Kammervorstand und der Geschäftsstelle eine Informationsbroschüre zur Gründung einer Privatpraxis erstellt. Diese Informationsbroschüre richtet sich an Kammermitglieder, die eine Privatpraxis gründen möchten und gibt Ihnen einige einführende Informationen darüber, was bei der Gründung einer Privatpraxis zu beachten ist. Die Broschüre gibt Ihnen auch Empfehlungen, woran noch zu denken ist und an wen Sie sich für weitergehende Informationen und für eine Beratung wenden können.

Ausführliche Informationen für Kammermitglieder zur Gründung einer Privatpraxis