Psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird gestärkt

Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen

(BPtK)

Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.

Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.

Anlass für die Vereinbarung war, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOP) inzwischen veraltet ist. Etablierte Leistungen wie zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie sind darin nicht enthalten. Diese Regelungslücken werden nun durch die neuen Empfehlungen geschlossen. Für Patient*innen in der PKV wird so der Zugang zur Psychotherapie erleichtert.

Mit den Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie schon vor Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert. Die große Zahl der dafür notwendigen Analogbewertungen unterstreicht die unverändert dringliche Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung.

WICHTIG!

Um die Kammermitglieder zeitnah und umfassend zu informieren, bietet die Bundespsychotherapeutenkammer eine Reihe von Online-Informationsveranstaltungen an, bei denen die Abrechnungsempfehlungen im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet werden.

Termine:

  • Montag, 15. Juli 2024
  • Donnerstag, 25. Juli 2024
  • Mittwoch, 14. August 2024 und
  • Montag, 16. September 2024

jeweils in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr.

Interessierte können sich ab sofort per E-Mail unter veranstaltung [at] bptk.de (veranstaltung[at]bptk[dot]de) und Angabe des gewünschten Termins anmelden. Angemeldete Kammermitglieder erhalten im Vorfeld der ausgewählten Veranstaltung einen Zoom-Link per E-Mail.

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