Bericht von der 2. Sitzung der 6. Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW)

(LPK BW)
Plenum der LPK-Vertreterversammlung

Die 2. Sitzung der 6. Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) fand am Samstag, den 06. Juli 2024, im Hotel Pullman in Stuttgart-Vaihingen statt. Ulrike Böker als gewählte Sitzungsleiterin eröffnete die Versammlung. Nach Feststellung der Formalien informierte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Kammer, umfassend über die neuesten Entwicklungen, darunter die Einrichtung eines Personalrates. Er stellte zudem Natalie Häusler vor, die am 1. Mai 2024 die Nachfolge von Herrn Dr. Rüdiger Nübling als Leiterin des Ressorts Öffentlichkeitsarbeit angetreten hat.

Der Vizepräsident der Kammer, Martin Klett stellte dann den Stand der Umsetzung der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dar. Er teilte mit, dass derzeit ca. 32 Antragsverfahren laufen, eine Weiterbildungsstätte endgültig und eine weitere unter Vorbehalt zugelassen wurde.

Danach folgte eine kontroverse Diskussion über die zu fordernden Theorieanteile in den jeweiligen Weiterbildungsabschnitten. Es wurde die Gefahr benannt, dass viele Weiterbildungsteilnehmer*innen am Ende doch wieder einen großen Teil ihrer Weiterbildung selbst finanzieren müssen. Deutlich wurde auch, dass die Weiterbildungsordnung an manchen Stellen Auslegungsbedarf bezüglich ihrer praktischen Umsetzung hinterlässt. 
 

Vertreterinnen der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA), Anne-Marie Scholz und Bronte Lutz

Dr. Dietrich Munz berichtete ferner über den Fortschritt bei der Einrichtung von Kreispsychotherapeutenschaften, die durch eine kürzlich in das Heilberufekammergesetz aufgenommene Regelung ermöglicht wurden. Eine dafür eingerichtete Kommission berät über die Einzelheiten der Umsetzung. Es ist zunächst eine Erprobungsphase angedacht, in der Erfahrungen gesammelt, der Vertreterversammlung berichtet  und dort bewertet werden sollen.

Vorstandsmitglied Dorothea Groschwitz stellte die erfolgreiche LPK-Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Menschen mit Intelligenzminderung vor. Diese Veranstaltungsreihe erfreut sich weiterhin großer Nachfrage und erhielt äußerst positive Resonanz von den teilnehmenden Kolleg*innen.

Die Vertreterinnen der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA), Anne-Marie Scholz und Bronte Lutz, berichteten über ihre umfangreichen Aktivitäten für die PiA. Unter anderem wurde ein PiA-Mailingverteiler eingerichtet, eine Online-Infoveranstaltung zusammen mit dem Vorstand durchgeführt und eine Signal-Gruppe zum Austausch der PiA untereinander ins Leben gerufen.

 

Sven Berendes, Psychologischer Psychotherapeut und neuer Behindertenbeauftragter der LPK-BW

Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Roland Straub aus dem Vorstand wurde Sven Berendes, Psychologischer Psychotherapeut aus Wiesloch, zum neuen Behindertenbeauftragten ernannt. 

Anschließend informierte Dr. Munz über die aktuell verabschiedeten gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen des Bundes und der Länder zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf die geplanten Informationsveranstaltungen der BPtK zu diesem Thema, in denen Einzelfragen geklärt werden könnten. 

Nach ausgiebiger Diskussion beauftragte die Versammlung den Vorstand, eine Klimakommission mit Expertinnen und Experten zum Thema der Auswirkungen des Klimawandels auf die psychische Gesundheit einzurichten. Diese sei, so Präsident Dr. Munz notwendig, da die Kammer zunehmend häufiger zu empirischen Belegen für psychische Belastung durch Klimaänderung und deren Folgen sowie zur Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention als auch zu Resilienz angefragt werde und um fachliche Stellungnahme gebeten werde.

Abschließend wurden noch Änderungen an der Gebühren- und Fortbildungsordnung sowie Änderungen an der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen beschlossen.

In einer abschließenden Debatte wurden Änderungen der Satzungen zur Wahl der Vertreter*innen der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung zur Vertreterversammlung diskutiert. Durch die Approbation und das damit verbundene Herausfallen aus dem Wahlkörper der PiA wurde eine Regelung eingeführt, bei Bedarf mehr als eine PiA-Versammlung pro Jahr abzuhalten und freiwerdende PiA-Sitze zunächst durch gewählte Ersatzpersonen zu besetzen. Dies gewährleistet nun eine nahtlose Besetzung der PiA-Sitze und flexibilisiert das Verfahren.

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