Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Studie zur internetgestützten Psychotherapie („blended therapy“)

(LPK BW)

Gemeinsam mit der Universität Ulm, Lehrstuhl für Klinische Psychologie wird die LPK eine Studie über Internet- und mobilbasierte Interventionen (IMI) unterstützen. Ziel ist dabei u.a., die Auffassung von niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dazu zu erheben. In einem Treffen mit Prof. Harald Baumeister (Lehrstuhlinhaber) und zwei seiner Mitarbeiterinnen wurde mit Kammerpräsident Dr. Munz Möglichkeiten einer Forschungskooperation diskutiert, die im Nachgang vom Vorstand beschlossen wurde. Ein Kooperationsvertrag regelt das gemeinsame Vorgehen. Kammerseitig wurde Dr.

Umfassende Reform des Psychotherapeutengesetzes notwendig

29. Deutscher Psychotherapeutentag am 19. November 2016 in Hamburg

(BPtK)

Der 29. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) votierte mit sehr großer Mehrheit dafür, die umfassende Reform des Psychotherapeutengesetzes weiter voranzutreiben. Themen waren außerdem die Reform der Bedarfsplanung, die neue psychotherapeutische Sprechstunde, die Förderung von Frauen in der Berufspolitik sowie die geplante Satzungsänderung zur Verringerung der Delegiertensitze für künftige Psychotherapeutentage.

Studie zur Versorgung psychisch Kranker mit Intelligenzminderung

(LPK BW)

Die gemeinsam mit der Katholischen Hochschule Freiburg (Prof. T. Simon) durchgeführte Befragung wurde Ende Juni abgeschlossen, die Daten wurden inzwischen im Rahmen zweier Masterarbeiten eingegeben und ausgewertet. Die Studie wurde kammerseitig federführend von Dr. Roland Straub und Dr. Rüdiger Nübling begleitet, auch die Expertise des Arbeitskreises Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung wurde einbezogen. Leider haben sich nur etwa 150 Kammermitglieder an der Studie beteiligt, was eine Quote von unter 10% der elektronisch angeschrieben Mitglieder bedeutet.

Abschluss der regionalen Tagungen PT für traumatisierte Flüchtlinge

(LPK BW)

Am 20.10.2016 fand die vierte und letzte, wiederum gut besuchte Tagung zum Thema „Psychotherapie für traumatisierte Flüchtlinge“ statt. Wie bei den Veranstaltungen in Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg gaben die Referenten Jama Maqsudi, Dieter David und Katrin Bonn eine Übersicht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, zu Spezifika der psychotherapeutischen (Früh-) Behandlung sowie dem Umgang und der Einbeziehung von Dolmetschern in die Behandlung. LPK-Vorstandsmitglied und Flüchtlingsbeauftragte Birgitt Lackus-Reitter sowie Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger (LÄK), moderierten die Veranstaltung.

Patientendaten in der gesetzlichen Unfallversicherung

Verfahrenserleichterung für Psychotherapeuten

(BPtK)

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die an der Heilbehandlung eines Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung beteiligt sind, brauchen zukünftig keine schriftliche Einverständniserklärung mehr, um der Unfallversicherung Auskünfte über die Behandlung zu erteilen. Dazu gehören personenbezogene Daten über die Heilbehandlung, soweit sie für die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen und die Abrechnung erforderlich sind.

Zahl der Psychotherapeuten an die Häufigkeit psychischer Erkrankungen koppeln

BPtK fordert Einstieg in die morbiditätsorientierte Bedarfsplanung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, zukünftig in der Bedarfsplanung psychotherapeutischer Praxen zu berücksichtigen, ob in einer Region mehr oder weniger Menschen psychisch erkranken. "Ein Einstieg in eine solche morbiditätsorientierte Bedarfsplanung ist machbar", stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz zum IGES/Jacobi-Gutachten, das heute veröffentlicht wurde, fest.

Verbindliche Personalanforderungen in psychiatrischen Kliniken

Bundestag verabschiedet PsychVVG

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Abteilungen sollen zukünftig an Leitlinien orientiert versorgt werden. Dafür wird der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, bis zum 30. September 2019 verbindliche Personalvorgaben für eine leitlinienorientierte Versorgung in den Einrichtungen zu beschließen. Außerdem müssen die Kliniken ab dem 1. Januar 2017 gegenüber den Kostenträgern nachweisen, ob sie die Gelder, die sie für Personal verhandelt haben, auch vollständig für diesen Zweck verwendet haben. Dies hat der Bundestag gestern in 2./3.

Mitbehandlung körperlicher Krankheiten

BPtK-Tagung zur psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK)

Viele körperliche Erkrankungen benötigen eine psychotherapeutische Mitbehandlung. Psychotherapie kann die Krankheitsbewältigung, das Krankheitsmanagement und die Gesundung bei körperlichen Leiden erheblich verbessern. Ebenso werden psychische Komorbiditäten, die häufig bei somatischen Erkrankungen vorkommen, psychotherapeutisch behandelt. Wie sollten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dafür qualifiziert sein? Aus fachlicher Sicht? Um den Anforderungen der Versorgung zu genügen? Mit Blick auf die persönlichen Berufsperspektiven und die Entwicklung der Profession?

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