Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Fixierung in der Psychiatrie nur noch mit richterlicher Genehmigung

Bundesverfassungsgericht erhöht Anforderungen

(BPtK)

Eine Fixierung von Patienten in Krankenhäusern der Psychiatrie muss zukünftig von einem Richter genehmigt werden. Das gilt zumindest dann, wenn sie länger als eine halbe Stunde dauert. Auch bei untergebrachten Patienten muss vor einer Fixierung eine richterliche Genehmigung eingeholt werden. Um den Schutz der Betroffenen sicherzustellen werden die Länder verpflichtet, einen täglichen richterlichen Bereitschaftsdienst einzurichten, der mindestens zwischen 6 und 21 Uhr erreichbar ist.

Videobehandlung auch für Psychotherapeuten

Kabinettsentwurf des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes beschlossen

(BPtK)

In Zukunft können die Möglichkeiten der Videobehandlung auch in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung genutzt werden. Diese Leistung soll durch das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz nun auch für Psychotherapeuten eingeführt werden, die bisher keine Videobehandlungen anbieten konnten. Der Bewertungsausschuss wird beauftragt, bis zum 1. April 2019 die notwendigen Voraussetzungen für die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu schaffen.

Weiterhin Anspruch auf Kostenerstattung in psychotherapeutischer Privatpraxis

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen haben weiterhin einen Anspruch, sich die Kosten einer Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis von ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen, wenn sonst keine Behandlung möglich ist. Dieser Rechtsanspruch nach § 13 Absatz 3 SGB V besteht auch nach der Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung. Die Krankenkassen dürfen die Kostenerstattung nicht aufgrund von Gründen verweigern, die für den Anspruch nicht maßgeblich sind, stellte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP klar.

Sachverständigenrat: Vier Monate Wartezeit auf eine ambulante Psychotherapie

Auch wochenlange Wartezeiten in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken

(BPtK)

Patienten warten im Durchschnitt vier Monate auf den Beginn einer ambulanten Psychotherapie. Das ist ein Ergebnis des diesjährigen Gutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Damit bestätigt das Gutachten die Wartezeitenstudie 2018 der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), nach der Menschen im Mittel fünf Monate auf den Beginn einer Psychotherapie warten müssen.

Psychotherapeutische Versorgung in Pflegeinrichtungen verbessern

BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

(BPtK)

Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Pflegepersonals sieht vor, die ärztliche Versorgung in Pflegeeinrichtungen durch verbindlich abzuschließende Kooperationsverträge zwischen Pflegeeinrichtungen und Vertragsärzten zu verbessern. Neben einer besseren somatisch-ärztlichen Versorgung besteht jedoch außerdem ein dringender Bedarf, Patienten mit psychischen Erkrankungen in Pflegeeinrichtungen besser zu versorgen. Insbesondere werden zu häufig und zu viele Psychopharmaka trotz der damit verbundenen Risiken verschrieben.

Videobehandlung auch für Psychotherapeuten

BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

(BPtK)

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Videosprechstunden als telemedizinische Leistung in der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt werden können. Der Bewertungsausschuss soll beauftragt werden, bis zum 1. April 2019 die notwendigen Voraussetzungen für die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu schaffen.

ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung veröffentlicht

(BPtK)

Für die Diagnostik und Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) haben sich die Berufs- und Fachverbände auf eine S3-Leitlinie geeinigt. Das multiprofessionelle Konsensverfahren auf Basis der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz war bis zum Schluss kontrovers. Zu den strittigen Empfehlungen gehört, ADHS schon bei Kindergartenkindern sowie bei mittlerem Schweregrad mit Medikamenten zu behandeln.

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