Bei der Übergabe einer psychotherapeutischen Praxis haben ein bisheriger Inhaber und ein möglicher Nachfolger insbesondere in Bezug auf die Höhe eines finanziellen Ausgleichs unterschiedliche Perspektiven und Interessen. Die Bundespsychotherapeutenkammer veranstaltete am 10. Dezember 2015 in Berlin ein Symposium, um über berufspolitische und sozialrechtliche Hintergründe sowie betriebswirtschaftliche Aspekte einer Praxisübergabe zu informieren und das von der BPtK erarbeitete Modell vorzustellen, mit dem der Verkehrswert einer Praxis ermittelt werden kann. Damit griff sie auch ein Anliegen der Delegierten des 25. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) auf.
BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz erläuterte einleitend, dass die Landespsychotherapeutenkammern häufig von den Gerichten zur Stellungnahme bei strittigen Praxisübergaben aufgefordert würden. Außerdem erschwerten neue gesetzliche Regelungen, zuletzt mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, Praxen in statistisch überversorgten Regionen an einen Nachfolger weiterzugeben. Womit es nochmals dringlicher werde, über eine Praxisübergabe im Sinne einer Praxisfortführung nachzudenken. Munz erinnerte an den Antrag des 25. DPT, der zeige, wie sehr die Frage der Praxisweitergabe viele Mitglieder beschäftige. Dabei gehe es nicht nur um eine rechtliche und betriebswirtschaftliche Bewertung, sondern insbesondere auch um die Suche nach einem Interessenausgleich bei der Praxisübernahme. Mit dem Symposium wolle die BPtK ausreichend Raum für diese Diskussion geben.