Krankenkassen widersetzen sich angemessener Vergütung der neuen psychotherapeutischen Leistungen

Resolution der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg

(LPK BW)

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg nimmt den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29.03.2017 zur Vergütung der neu in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen psychotherapeutischen Leistungen mit großer Enttäuschung und Unverständnis zur Kenntnis. Durch diese mangelhafte Vergütungsregelung droht die Reform zu scheitern. Der Wille des Gesetzgebers wird dadurch konterkariert, die erhoffte Verbesserung der Versorgung kann so nicht erreicht werden. Die Vergütung der neuen Leistungen wird im Vergleich zu den Sitzungen in der Richtlinienpsychotherapie um ca. 3,5% geringer ausfallen, obwohl bei den neuen Leistungen deutlich höhere Anforderungen an die Praxisorganisation, Dokumentation und Koordinationsaufgaben gestellt werden.

Dieser Beschluss trifft bei den Kolleginnen und Kollegen auf großes Unverständnis und löst verständlichen Ärger aus. Die psychotherapeutischen Praxen werden vermutlich die neuen Leistungen nur im geforderten Mindestumfang erbringen, die -auch vom Gesetzgeber- in die Reform gesetzten Hoffnungen werden wenig Chance auf Realisierung haben.

Die Vorgabe der Politik, durch die Schaffung dieser neuen Leistungen die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, wird so nicht umgesetzt. Wir bitten das Bundesministerium für Gesundheit, diesen Beschluss des Bewertungsausschusses zu beanstanden.

Die seit Jahren geführten gerichtlichen Auseinandersetzungen um eine angemessene Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen werden nach diesem Beschluss weitergehen. Die Gerichte werden sich auch zukünftig mit der Vergütung der Psychotherapeuten auseinander setzen müssen. Mit dem Beschluss wurde zudem die Chance vertan, die am 22.03.2017 vom Marburger Sozialgericht als rechtswidrig erkannte Systematik der Strukturzuschläge abzuschaffen und so sicher zu stellen, dass alle Kolleginnen und Kollegen die vom BSG als angemessen beschriebene Vergütung erhalten und nicht wie durch die Zuschlagsregelung bedingt nur eine Minderheit.

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg verabschiedete diese Resolution zum Beschluss des Bewertungsausschusses am 01.04.2017.

 

Kontakt:
Dr. Dipl.-Psych. Rüdiger Nübling
Referat Psychotherapeutische Versorgung
und Öffentlichekitsarbeit
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Jägerstr. 40, 70174 Stuttgart
Tel.: 0711/674470-40
E-Mail: info [at] lpk-bw.de

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