Ankündigung der Wahl zur 5. Vertreterversammlung

Oktober/November 2018

(LPK BW)

Im Oktober/November 2018 werden die Wahlen zur Fünften Vertreterversammlung (VV) der LPK Baden-Württemberg stattfinden. Hierfür wurden bereits die Vorbereitungen in die Wege geleitet. Die Wahlen werden gemäß der Wahlordnung als Briefwahl durchgeführt. Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied, das im Wählerverzeichnis eingetragen ist und das nicht auf sein aktives und passives Wahlrecht verzichtet hat oder dessen Wahlrecht und Wählbarkeit nicht nach den Bestimmungen des Heilberufe-Kammergesetzes Baden-Württemberg (HBKG) verloren gegangen sind (§ 14 HBKG, §§ 8, 9 der Wahlordnung). Als Wahlleiter wurden Rechtsanwalt Claus Benz und als dessen Stellvertreter Rechtsanwalt Alfred Morlock benannt.

Die Wahlunterlagen werden bis zum 21. Oktober 2018 ausgesendet. Die Wahlfrist endet am 21. November 2018.

Gewählt wird getrennt nach den Wahlgruppen der Psychologischen Psychotherapeuten, der Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten und der freiwilligen Mitglieder der Psychotherapeuten in Ausbildung (Ausbildungskandidaten).

Um für die VV kandidieren zu können und zur Wahl zugelassen zu werden, muss ein Wahlvorschlag erstellt werden, der von mindestens zehn Kammermitgliedern durch die Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erklärung unterstützt und handschriftlich unterzeichnet sein muss. Zusätzlich müssen jeweils persönliche Erklärungen der Kandidaten vorliegen, dass sie zu einer Kandidatur bereit sind (§ 12 Wahlordnung). Die Wahlvorschläge können ab Bekanntgabe des förmlichen Wahlrundschreibens schriftlich (nicht per E-Mail) bis spätestens 21. September 2018 eingereicht werden. Danach müssen die Wahlvorschläge vom Wahlleiter auf Übereinstimmung mit dem Wählerverzeichnis geprüft werden; er entscheidet dann über die Zulassung zur Wahl (§ 13 Abs. 2 Wahlordnung) innerhalb einer Woche. Das Wählerverzeichnis wird in der Kammergeschäftsstelle mindestens zehn Tage lang zur Einsicht ausliegen und kann bis zum letzten Tag vor Ablauf der Wahlfrist vom Wahlausschuss ggf. berichtigt oder ergänzt werden. Der Versand der Stimmzettel wird fristgemäß erfolgen.

Neu ab der Wahlperiode 2018 ist, dass jeder Wähler wie bisher eine Stimme für eine Liste abgeben kann, jedoch innerhalb dieser gewählten Liste weitere drei Stimmen auf Kandidaten in dieser Liste verteilen kann (§ 16 Wahlordnung).

Die Wahlunterlagen werden Ihnen rechtzeitig zugesandt. Der Stimmbrief, der den Stimmzettel enthält, muss spätestens am 21. November 2018 (Ende der Wahl) bis 18 Uhr bei der Geschäftsstelle der LPK Baden-Württemberg abgegeben oder mit einem Poststempel gleichen Datums bei der Post aufgegeben worden sein.

Insgesamt sind 43 Sitze in der VV zu besetzen, davon 42 Sitze durch Wahlen. Den Psychotherapeuten in Ausbildung (Ausbildungskandidaten) stehen davon zwei Sitze zu. Der 43. Sitz steht einem Vertreter der Psychologischen Institute an den Universitäten des Landes zu, der vom Wissenschaftsministerium benannt wird.

Nach Abschluss der Wahl, wird der Präsident das Ergebnis der Wahl innerhalb von zwei Wochen durch ein besonderes Rundschreiben und auf der Homepage bekannt geben.

Sie erhalten im Juli 2018 noch ein besonderes Wahlrundschreiben („Informationen zur Wahl der fünften Vertreterversammlung“), das auch auf die Homepage der Kammer gestellt wird und in dem Ihnen das Wahlverfahren ausführlich erläutert werden wird. In diesem Zusammenhang bitten wir alle Mitglieder zu prüfen, ob Sie der Kammer Ihre jeweils aktuelle Postanschrift gemeldet haben und im Falle von Änderungen der Postanschrift der Geschäftsstelle unverzüglich Meldung zu machen.

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