Die Wahl zur 5. Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg ist abgeschlossen. Am Dienstag, den 27.11.2018 wurden unter Aufsicht von Wahlleiter Rechtsanwalt Claus Benz und dem Wahlausschuss die Stimmen der diesjährigen Kammerwahl ausgezählt. Am späten Abend lagen die Ergebnisse vor.
Insgesamt nahmen 3073 von 6023 wahlberechtigten Kammermitgliedern an der Wahl teil, was einer Beteiligung von 51,0% entspricht. 132 Stimmen waren ungültig, weil sie nach dem Stichtag eingingen, mehrere Angaben enthielten oder nicht verschlossen waren. Die Anzahl gültiger Stimmen betrug damit 2941. Davon entfielen 2284 Stimmen (79,8%) auf die Psychologischen Psychotherapeuten (PPs), 579 (20,2%) auf die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPs). 78 Stimmen entfielen auf die Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs).
Danach stehen den PPs 32 und den KJPs 8 Sitze zur Verfügung. Für die PiAs ist die Anzahl der Sitze gemäß § 7 Abs. 3a der Wahlordnung der Landespsychotherapeutenkammer auf 2 festgelegt. Die Verteilung der Sitze wurde gemäß § 20 Abs. 3 der Wahlordnung nach dem Verfahren von Saint-Lagué/Schepers ermittelt (Wahlordnung § 19 Abs. 3).
Neu an der diesjährigen Wahl war, dass es neben einer Stimme für die jeweilige Liste noch die Möglichkeit gab, je Liste bis zu drei Stimmen an die Einzelkandidaten zu vergeben.
Folgende Tabelle zeigt das Wahlergebnis im Überblick.