Vertreterversammlung am 3. März 2018

(LPK BW)

Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz erläuterte den schriftlich vorliegenden Vorstandsbericht. Darüber hinaus kündigte er die im Herbst 2018 stattfindende Wahl zur Vertreterversammlung (VV) an. Alle Termine und Fristen sowie der Aufruf zur Einreichung der Wahlvorschläge würden, so Dr. Munz, mit dem förmlichen Wahlrundschreiben bekannt gegeben, welches Anfang Juli an alle Kammermitglieder versendet werde (siehe auch die Ankündigung unten).

Weiter berichtet Dr. Munz vom Ergebnis der Begutachtung der Humanistischen Psychotherapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP). Der WBP habe im Ergebnis die wissenschaftliche Anerkennung des Verfahrens abgelehnt. Aus der Begutachtung folge auch, dass die Gesprächspsychotherapie kein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren mehr sei.

Der anschließende Bericht aus der Kommission „Frauen in die Berufspolitik“ zeigte, dass in den Gremien der LPK BW eine relativ gleichmäßige Verteilung der Geschlechter besteht. Aus diesem Grund wird seitens der Kommission aktuell keine Quotenregelung für erforderlich gehalten.

v. l. n. r.: Dr. Roland Straub, Kristiane Göpel, Birgitt Lackus-Reitter, Ullrich Böttinger, Dr. Peter Baumgartner, Dr. Dietrich Munz, Martin Klett

Der Kammerpräsident erläutert sodann die aktuelle Rechtslage im Umsatzsteuerrecht sowie die neueren Entwicklungen bei den Prüfungen der Finanzbehörden. Die im Umsatzsteuergesetz geregelte grundsätzliche Befreiung von der Umsatzsteuerpflichtigkeit auf Einkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit für Körperschaften des Öffentlichen Rechts werde von den Finanzbehörden restriktiv ausgelegt und angewendet. Aus diesem Grund habe der Haushaltsausschuss mit dem Vorstand eine Änderung der Entschädigungs- und Reisekostenordnung erstellt, nach der Umsatzsteuer, wenn diese bei einzelnen Funktionsträgern anfallen sollte, erstattet werden kann. Aufgrund der grassierenden Grippewelle war die VV jedoch nicht beschlussfähig, da die für Satzungsänderungen notwendige 2/3 Mehrheit nicht gegeben war.

Die Beschlussfassung wurde auf die nächste VV vertagt, ebenso ein weiterer Satzungsänderungsantrag bezüglich der Wahl der Delegierten zum Deutschen Psychotherapeutentag. Eine von den Antragstellern dazu vorgeschlagene Mitgliederbefragung wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Eine Änderung der Weiterbildungsordnung zur Angleichung unterschiedlicher Übergangsbestimmungen bei den einzelnen Weiterbildungsbereichen konnte mangels Beschlussfähigkeit dann ebenfalls nicht umgesetzt werden. Der Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung erhielt dann von der VV den Auftrag, einen Entwurf zur Erweiterung der Weiterbildungsordnung um den Bereich „Spezielle Psychotherapie bei Diabetes“ zu erstellen.

Vertreterversammlung – Plenum
Themen: