Vergütung im öffentlichen Dienst weiterhin ungenügend

BPtK fordert tarifliche Gleichstellung von Psychotherapeuten und Fachärzten

(BPtK)

Psychotherapeuten werden weiterhin nicht entsprechend ihrer Ausbildung, Kompetenz und Verantwortung vergütet. Die Tarifgemeinschaft der Länder ordnet Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zwar künftig in eine eigene Entgeltgruppe ein, dabei bleibt sie aber mit der Entgeltgruppe 14 hinter den Erwartungen zurück. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert eine Vergütung wie für Ärzte und Angehörige anderer akademischer Heilberufe, die in der Regel in die Entgeltgruppe 15 eingestuft werden.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tragen als akademischer Heilberuf die fachliche Verantwortung für ihre Tätigkeit. In der ambulanten Versorgung ist dies längst anerkannt, hier wenden sie die gleichen Verfahren und Methoden wie ärztliche Psychotherapeuten an und rechnen diese in gleicher Höhe ab.

Psychotherapeuten absolvieren in der Regel eine mehr als zehnjährige Ausbildung. Sie schließen ihr Studium mit Diplom oder Master ab und erhalten nach weiterer postgradualer Ausbildung die Approbation und den Arztregistereintrag. Dies entspricht der Qualifikation zum Facharzt.

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