Vertreterversammlung am 6. April 2019

(LPK BW)

In Ergänzung zum schriftlich vorliegenden Bericht des Vorstandes berichtete Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz über die neue Bedarfsplanungsrichtlinie, die zum 1.7.19 in Kraft treten soll. Die Richtlinie und die Stellungnahme der BPtK dazu wurden z.T. kontrovers diskutiert.

Nach der Diskussion über den gesamten Vorstandsbericht wurde die Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Umlageordnung aufgerufen. Geändert wird die Beitragsregelung bei geringfügigen oder keinen Einkünften nach dem 67. Lebensjahr. Die Neuregelung ist hier einsehbar.

Anschließend stellte Dipl.-Psych. Ulrike Böker das Terminservice- und Versorgungsstrukturgesetz (TSVG) in einem Vortrag dar. Das Gesetz wird ausführlich diskutiert und in manchen Teilen auch kritisiert.

Nach der Mittagspause wurde die Reform des Psychotherapeutenausbildungsgesetzes (PsychThGAusbRefG) besprochen. Dr. Munz stellte den aktuellen Stand dar, in der anschließenden Diskussion wurde insbesondere die Forderung nach einer ausreichenden Finanzierung der ambulanten Weiterbildung erhoben und die Sicherung der Verfahrensvielfalt im Studium angemahnt. Kritisiert wurde die fehlende Möglichkeit, dass nach dem alten PsychThG approbierte KJP berufsrechtlich die Möglichkeit durch entsprechende Nachqualifizierungen auch Erwachsene behandeln zu können. Zum §92 des Entwurfs zum PsychThGAusbRefG wurde anschließend eine Resolution verabschiedet (Download unten)

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