Corona: Besserer Ausgleich von Honorarausfällen

BPtK fordert Nachbesserungen für Psychotherapeut*innen

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert einen besseren Ausgleich von Honorarausfällen für Psychotherapeut*innen. Bislang können Honorarausfälle nur ausgeglichen werden, wenn sie auf einen Rückgang der Patientenzahl (Fallzahl) zurückzuführen sind. In der psychotherapeutischen Versorgung beruhen die Honorarausfälle durch die Corona-Pandemie vor allem auf einer geringeren Behandlungsfrequenz pro Patient*in (Fallwert). Viele Patient*innen sagen Termine in laufenden Behandlungen ab, weil für sie das Ansteckungsrisiko bei einem Praxisbesuch zu groß ist und aus technischen Gründen auch keine Videobehandlung infrage kommt. „Dadurch kann ein großer Teil der Praxiseinnahmen wegfallen, ohne dass sich die Fallzahl pro Quartal verändert“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. Die BPtK fordert deshalb mit dem 2. Epidemie-Schutzgesetz, das heute im Bundestag beraten wird, entsprechende Nachbesserungen.

Die BPtK fordert ferner, während der Corona-Pandemie Abweichungen von den psychotherapeutischen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen ausschließlich durch das Bundesgesundheitsministerium zu ermöglichen. Psychotherapeut*innen in Ausbildung befürchten, nicht zur staatlichen Prüfung zugelassen werden zu können, weil sie bis zur Prüfungsanmeldung noch nicht alle erforderlichen Behandlungsstunden erbringen können. Die Prüfungsmodalitäten sollten so flexibilisiert werden, dass sich Psychotherapeut*innen in Ausbildung auch dann zur staatlichen Prüfung anmelden können, wenn sie die erforderlichen Behandlungsstunden bis zur mündlichen Prüfung erbringen.

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