Keine Zwangs-Psychotherapie bei Transsexuellen

BPtK fordert Rücknahme der Krankenkassen-Richtlinie

(BPtK)

Transsexuelle Menschen sollen sich grundsätzlich psychotherapeutisch behandeln lassen, wenn sie ihren Körper z. B. durch eine Operation an ihr empfundenes Geschlecht angleichen wollen. Das sieht eine neue Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes vor. Der Medizinische Dienst soll einer Geschlechtsangleichung bei Transsexuellen nur zustimmen, wenn sie sich vorher mindestens sechs Monate und mindestens zwölf Sitzungen à 50 Minuten psychotherapeutisch behandeln lassen.

„Menschen mit der Selbsteinschätzung, im falschen Körper zu leben, grundsätzlich als psychisch krank zu betrachten und sie zu einer psychotherapeutischen Behandlung zu zwingen, ist fachlich unverantwortlich und diskriminierend“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die neue Krankenkassen-Richtlinie widerspricht wesentlichen wissenschaftlichen Empfehlungen zur Beratung und Behandlung von transsexuellen Menschen. Sie verletzt deren Recht auf Selbstbestimmung und den Grundsatz partizipativer Entscheidung vor einer Behandlung.“ Die BPtK fordert deshalb, dass der GKV-Spitzenverband seine Begutachtungsanleitung „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus“ zurückzieht und neu mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Vertreter*innen der Transsexuellen berät.

Die Entwicklung einer Geschlechtsidentität ist ein komplexer Prozess. Bei manchen Menschen stimmen die Ausprägung körperlicher Merkmale und das empfundene Geschlecht nicht überein. Bei ihnen kann das Gefühl entstehen, im falschen Körper zu leben. Wie sie diesen Widerspruch erleben und ob sie darunter leiden, ist sehr verschieden. Die Unterstützung durch Eltern und auch die Beratung durch Psychotherapeut*innen ist dabei wichtig. Einige Menschen entwickeln eine Akzeptanz des eigenen Körpers, andere aber leiden schwer unter der Diskrepanz zwischen körperlichen Merkmalen und empfundenem Geschlecht. Sie entscheiden sich manchmal für eine geschlechtsangleichende Behandlung, z. B. eine Hormontherapie oder eine Operation an Penis oder Vagina.

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