Stand Anträge Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)

(LPK BW)

Anfang Juni mussten wir unsere kassenzugelassenen Mitglieder darauf hinweisen, den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) bis spätestens zum 30.06.2021 direkt bei der LPK-Geschäftsstelle zu beantragen, um Honorarkürzungen der KV zu vermeiden. Per E-Mail konnte man die Zugangsdaten zum hierfür von uns in umfangreichen Vorabreiten angelegten sog. „Vorbefüllungsportal“ anfordern. Der Termin dieser Antragstellung gilt als Antragsdatum für den HBA und die Prüfung möglicher Sanktionen. Nach Erhalt der persönlichen Zugangsdaten konnte man im Portal der „Vertrauensdiensteanbieter“ die Bestellung abschließen.

Die BPtK hatte im Vorfeld das BMG um eine Verschiebung des Termins (1.7.2021) gebeten, ab dem Sanktionen für eine Nicht-Anmeldung für den eHBA in Kraft treten. Dies wurde vom BMG abgelehnt. Wichtig war deshalb, dass der Antrag bei der Kammer bis Ende Juni vorliegen musste. Minister Spahn hat mündlich gegenüber der Ärztekammer bestätigt, dass dies ausreiche.

Mit Stand 25.07.2021 hatten 3041 LPK-Mitglieder die Zugangsdaten für den eHBA beantragt. Die eHBAs wurden ab Anfang August ausgesendet. Für ca. 1000 Mitglieder mussten von den Mitarbeitern der LPK-Geschäftsstelle kurzfristig die Adressdaten korrigiert werden, da deren Einträge wegen fehlender Meldung von Änderungen in der LPK-Datenbank nicht aktuell waren. Wir weisen an dieser Stelle nochmal darauf hin, dass LPK-Mitglieder einer Meldepflicht unterliegen, d.h. Änderungen bzgl. Namen, Adressen, Telefonnummern etc. möglichst unverzüglich an die Geschäftsstelle gemeldet werden müssen.