Bundesrat für Finanzierung der stationären Weiterbildung

BPtK fordert auch Lösung für die ambulante psychotherapeutische Weiterbildung

(BPtK)

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung zu fördern. Die Personalkosten von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung sollen berücksichtigt und in der Bundespflegesatz-Verordnung geregelt werden. Das hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz (Bundesrats-Drucksache 460/22) vorgeschlagen. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Landespsychotherapeutenkammern hatten sich nachdrücklich für eine solche Refinanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildungsstellen eingesetzt.

Psychotherapeut*innen haben als Angehörige eines akademischen Heilberufs während der Weiterbildung Anspruch auf ein angemessenes Gehalt, das ihrer Qualifikation mit einem Masterabschluss und einer Approbation gerecht wird. Durch die vorgeschlagene Regelung des Bundesrates könnten psychiatrische und psychosomatische Kliniken die höheren Personalkosten für die Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in den Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen auch dann refinanzieren, wenn Planstellen bereits durch andere Psychotherapeut*innen oder Psychotherapeut*innen in Ausbildung besetzt sind. Da bereits Ende 2022 mit den ersten Absolvent*innen zu rechnen ist, muss der Gesetzgeber jetzt handeln. Dabei sollte er gleichzeitig auch die finanzielle Förderung der ambulanten psychotherapeutischen Weiterbildung regeln, die bisher ebenfalls fehlt.

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