Diotima-Ehrenpreis 2022 verliehen

Langjährige BPtK-Geschäftsführerin Dr. Christina Tophoven geehrt

(BPtK)

Am 17. November erhielt Dr. Christina Tophoven den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft 2022. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz ehrte die BPtK-Geschäftsführerin für ihr langjähriges Engagement beim Aufbau und der Etablierung der Bundeskammer als starke Interessenvertretung aller Psychotherapeut*innen. Die Festveranstaltung fand im Silent Green in Berlin statt, zu der sich die Psychotherapeutenschaft, ehemalige Diotima-Ehrenpreisträger*innen sowie Vertreter*innen aus Gesundheitspolitik und Selbstverwaltung zusammenfanden.

Dr. Dietrich Munz und Dr. Christina Tophoven

Vor fast genau 19 Jahren verkündigte der erste Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Detlev Kommer, dass Dr. Christina Tophoven die Geschäftsführung der BPtK ab dem 1. Januar 2004 übernehme. Dem damaligen BPtK-Vorstand war es gelungen, Frau Tophoven für das spannende Projekt des Aufbaus der BPtK zu werben. „Die wichtige Position der Geschäftsführung sei unmittelbar mit der Entwicklung der BPtK verbunden gewesen und wie die BPtK in den vergangenen zwei Jahrzehnten befördert, gewachsen und geprägt wurde“, erklärte Dr. Munz in seiner Laudatio.

Dr. Christina Tophoven stellte sich als ideale Besetzung für den Aufbau und die Etablierung der Bundespsychotherapeutenkammer in der Gesundheitspolitik und darüber hinaus heraus. Ihre beruflichen Erfahrungen und vielfältigen Kompetenzen waren für das erfolgreiche Agieren und Gestalten von fundamentaler Bedeutung für die BPtK. Als studierte Volkswirtin und Soziologin arbeitete Christina Tophoven zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Enquete-Kommission „Strukturreform der Gesetzlichen Krankenversicherung“ im Deutschen Bundestag. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin für den Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung im Deutschen Bundestag tätig und wechselte schließlich zum AOK-Bundesverband, wo sie als Referentin für Sozialpolitik tätig war und im Schwerpunkt die neuen Vertrags- und Versorgungsformen bearbeitete. In der Kassenärztlichen Bundesvereinigung leitete sie das Referat „Neue Versorgungsformen“.

„Unter der Leitung von Dr. Christina Tophoven sei es gelungen, die Geschäftsstelle der BPtK zur Unterstützung für eine kompetente und wirksame Interessenvertretung für Psychotherapeut*innen aufzubauen und kontinuierlich weiterzuentwickeln“, erklärte BPtK-Präsident Munz. „In den vergangenen fast 20 Jahren konnte die BPtK, gemeinsam mit den Landeskammern und den Verbänden, viele harte und dicke politische Bretter erfolgreich durchbohren. Dass ist auch das Ergebnis ihres leidenschaftlichen, unermüdlichen Engagements, aber auch ihrer klugen, vorausschauenden strategischen Planung und der Bündelung und Fokussierung der vorhandenen Kräfte auf das jeweils Machbare, ohne dabei die längerfristigen Ziele aus dem Blick zu verlieren.“

Für die BPtK und für die Profession sei es dabei von Vorteil gewesen, dass Christina Tophoven den Auftrag der Interessenvertretung stets im Sinne eines breiteren Verständnisses betont habe – für alle Psychotherapeut*innen, unabhängig vom Tätigkeitsfeld, und für die Menschen mit psychischen Erkrankungen und die psychische Gesundheit aller Bevölkerungsgruppen. Es sei Tophovens Fähigkeiten und ihrer Führung zu verdanken, dass den Vorständen seit all diesen Jahren ein so engagiertes, kompetentes und gut eingespieltes Team zur Seite stehe, mit dem das Ehrenamt auch in Zukunft den immer bunter werdenden Strauß an gesundheits- und sozialpolitischen Themen kompetent bearbeiten können werde. „Frau Dr. Tophoven setzte immer wieder wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen und bewies auch immer wieder Geschick in der Beratung des Vorstandes, damit sich die Interessen der Profession im Haifischbecken der Berliner Gesundheitspolitik durchsetzen konnten. Wir sind ihr außerordentlich dankbar, für die herausragende Arbeit, die sie zusammen mit ihrem Team in all den Jahren geleistet hat“, erklärte BPtK-Präsident Munz.

In ihrer Dankesrede berichtete Dr. Christina Tophoven, wie die BPtK im Gesundheitssystem zunächst Bekanntheit erlangen musste, um dann die ersten Früchte der Lobbyarbeit ernten zu können. Als Beispiele nannte sie die Reformen der Bedarfsplanung und die Reform der Psychotherapeutenausbildung. Heute gestalte die BPtK ein breites Portfolio an gesundheits- und sozialpolitischen Debatten und Gesetzgebungsverfahren erfolgreich mit. Diese Erfolge seien dank der Rückendeckung des Vorstandes, des Justiziars Prof. Dr. Martin H. Stellpflug, des Pressesprechers Kay Funke-Kaiser sowie der engagierten und loyalen Mitarbeiter*innen in der BPtK-Geschäftsstelle möglich gewesen. Sie sei froh, dass es trotz der all die Jahre hohen Arbeitsbelastung gelungen sei, viele Mitarbeiter*innen lange an die BPtK zu binden.

Podiumsdiskussion zur Interessensvertretung für psychisch kranke Menschen

Wie gestaltet sich die Interessenvertretung für psychisch kranke Menschen in der Politik? Das fragte BPtK-Geschäftsführerin Dr. Christina Tophoven die Teilnehmer*innen der Podiumsdiskussion anlässlich der Diotima-Ehrenpreisverleihung am 17. November 2022 in Berlin.

Interessenvertretung könne die Legitimität politischer Entscheidungen stärken und idealerweise auch deren Fachlichkeit befördern, leitete Christina Tophoven die Diskussion ein. Ein Problem sei, dass nicht alle Interessen sich gleichermaßen gut organisieren lassen. Zentrale Anliegen der Patient*innen seien bei Weitem schwerer zu organisieren als zum Beispiel die Interessen der Psychotherapeut*innen oder Ärzt*innen, die Pflichtmitglieder ihrer Kammern seien. Außerdem stünden den Interessenvertretungen unterschiedliche Mittel und Strukturen zur Verfügung, um sich Gehör zu verschaffen. Entsprechend unterschiedlich könne ihr Einfluss auf Politik, Verwaltung oder Medien sein. Im Gesundheitswesen komme hinzu, dass Gesetze durch den Gemeinsamen Bundesausschuss konkretisiert würden. Daher sei auch die gemeinsame Selbstverwaltung ein Feld der Interessenvertretung. Auch hier stelle sich die Frage, wer sich wie einbringen könne und über die dafür notwendigen Mittel und Strukturen verfüge.

v.l.n.r: Dr. Monika Lelgemann, Dr. Iris Hauth, Dr. Martin Danner, Dr. Dietrich Munz, Dr. Christina Tophoven

Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), hob das Stellungnahmeverfahren als Instrument für gelebte Pluralität und legitime Entscheidungen hervor. Es sei eine Perspektivfrage, ob der G-BA den gesetzlichen Auftrag immer so umsetze, wie man es selbst interpretiere. Auch ein Stimmrecht im G-BA könne nicht alle Probleme lösen. Es sei Aufgabe der Unparteiischen, für einen Interessenausgleich zu sorgen und dabei auch die begrenzten Ressourcen des Gesundheitswesens zu berücksichtigen.

Dr. Iris Hauth, ärztliche Direktorin des Alexianer St. Joseph-Krankenhauses in Berlin, unterstrich die gemeinsamen Interessen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen bei der Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen. Es müsse jedoch auch anerkannt werden, dass eine erfolgreiche stationäre Versorgung sich über ein so breites Spektrum erstrecke, dass auch die Somatik notwendig sei und durch Psychiater*innen sichergestellt werde. Mit der psychotherapeutischen Weiterbildung verspreche sie sich mehr Interaktion auf Augenhöhe.

Patienteninteressen werden zwar häufig angeführt, erklärte Dr. Martin Danner, Geschäftsführer der BAG Selbsthilfe, es würde aber nicht immer danach gehandelt. Ein Mitwirken von psychisch kranken Menschen im G-BA gestalte sich besonders hürdenreich, da der spezielle Unterstützungsbedarf der Betroffenen noch nicht anerkannt sei. Auch ohne Stimmrecht wird durch die Mitwirkung der Patientenvertretung nicht selten die Qualität der Entscheidungen gesteigert, da nicht zwangsläufig Berufsstände oder die gesetzliche Krankenversicherung immer die gleiche Auffassung verträten wie die Interessenvertretung der Patient*innen. Misserfolge könnten langfristig zu Erfolgen führen, vor allem, wenn gesetzgeberisch nachgebessert werde.

BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz stellte dar, dass das Hineinversetzen in die Patient*innen nicht nur erfolgversprechend für die Behandlung, sondern auch für die Interessenvertretung sei. Psychotherapeut*innen seien in den letzten Jahren in ihrer Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit gestärkt worden, ihre breite Expertise fließe in die Arbeit in vielen Bereichen ein. Das müsse sich nun auch im stationären Bereich widerspiegeln. Die Reform der Psychotherapeutenausbildung sei wesentlich, um die gegenseitige Anerkennung zwischen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zu stärken und gemeinsam noch mehr für psychisch kranke Menschen zu erreichen – in der Politik aber auch in der Versorgung.

Psychische Gesundheit auch fürs Ohr: Singing Shrinks

Für die musikalische Untermalung bei der Festveranstaltung sorgten die Singing Shrinks. Der Berliner Chor, dessen Mitglieder ausschließlich aus Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen, Neurolog*innen und Psycholog*innen besteht, gab Lieder aus seinem aktuellen Programm zum Besten.