»Wir freuen uns sehr, dass wir eine Erhöhung der Vergütung mit dem Bundesverteidigungsministerium und dem Bundesinnenministerium verhandeln konnten und die Vergütung nun mit der Honorierung der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung sind von dieser Anpassung nicht betroffen, da sie weiterhin über die Kassenärztlichen Vereinigungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab abrechnen.
Mit dem Bundesverteidigungsministerium wurde ein Zuschlag pro Behandlungsstunde vereinbart. Für psychotherapeutische Leistungen wird nach wie vor der 2,3-fache Satz gezahlt. Zusätzlich werden ab dem 1. September 2023 die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie mit einem Zuschlag von 17,50 Euro pro Behandlungsstunde und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie mit einem Zuschlag von 25,50 Euro pro Behandlungsstunde vergütet.
Bei der Rechnungstellung ist zur Abrechnung des Zuschlags die GOP-Ziffer für die erbrachte psychotherapeutische Leistung anzugeben und mit dem Zusatz „Z“ zu versehen.
Beispiel 1: Verhaltenstherapie