Einladung für die Versammlung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung am 24. Januar 2024

An die freiwilligen Mitglieder in Ausbildung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

(LPK BW)

Schreiben des Kammerpräsidenten Dr. Dietrich Munz

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung,

zur zweiten digitalen Versammlung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung am

Mittwoch, den 24. Januar 2024, von 18.30 – 20:30 Uhr

möchte ich Sie hiermit herzlich einladen.

Die Versammlung wird entsprechend § 1 Geschäftsordnung als Videokonferenz durchgeführt. 

Bitte melden Sie sich bis spätestens Do, 18. Januar 2024 unter https://www.lpk-bw.de/anmeldung-pia-versammlung zur Veranstaltung an. Die Anmeldung ist für die Teilnahme an der Versammlung obligatorisch.

Nachdem in der letzten Versammlung nicht die für eine Beschlussfassung erforderliche Zahl von Kammermitgliedern in Ausbildung erreicht werden konnte, haben wir die Wahl ihrer beiden Vertreter*innen in die Vertreterversammlung der LPK BW (VV) erneut auf die Tagesordnung genommen. Damit eine Wahl durchgeführt werden kann, müssen mindestens 10% aller freiwilligen Kammermitglieder in Ausbildung an den Abstimmungshandlungen teilnehmen. Eine zahlreiche Beteiligung ist deshalb wichtig.

Die Einwahldaten werden Ihnen rechtzeitig, spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung, per E-Mail übermittelt. Eine Einwahl ist am Veranstaltungstag ab 18:15 Uhr möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Einwahl nur mit den Einwahldaten und nur für Kammermitglieder möglich ist. Die Einwahldaten sind vertraulich zu behandeln, eine Weitergabe ist nicht erlaubt. Die Übertragung des Stimmrechts ist unzulässig.

Die Wahl Ihrer beiden Vertreter*innen zur VV erfolgt in der Sitzung als unmittelbare Wahl ausschließlich in digitaler Form über ein Abstimmungstool. Hierzu erhalten Sie innerhalb des vorbenannten Zeitrahmens separate Zugangsdaten. 

Sollten Sie keine Einwahl- oder Zugangsdaten erhalten haben, so nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der Geschäftsstelle der LPK BW auf.

Möchten Sie für die Wahl der freiwilligen Mitglieder zur Vertreterversammlung kandidieren, so teilen Sie Ihren Wahlvorschlag möglichst vorab unter rechtsabteilung [at] lpk-bw.de (rechtsabteilung[at]lpk-bw[dot]de) mit. Bitte geben Sie im Wahlvorschlag Ihren Namen, Vornamen, ggf. akademische Grade und Ort der Ausbildungsstätte an und erklären Sie, dass die Voraussetzungen der freiwilligen Mitgliedschaft gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 Hauptsatzung noch vorliegen. Wahlvorschläge können noch bis zum Beginn der Versammlung gemacht werden. Für die Wahl gilt § 32 der Wahlordnung, § 12b Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung, welche hier abgerufen werden können: https://www.lpk-bw.de/kammer/satzungen-ordnungen-richtlinien .

Bereits vorliegende Wahlvorschläge behalten Ihre Gültigkeit, sofern die Kandidat*innen nicht widersprechen. 

Nicht persönlich an der Versammlung teilnehmende freiwillige Kammermitglieder in Ausbildung können sich nur dann zur Wahl stellen, wenn von ihnen vor Beginn der Wahlhandlung eine persönliche unterzeichnete Erklärung vorliegt, dass sie kandidieren möchten und im Fall ihrer Wahl die Wahl annehmen. Die Erklärung kann postalisch oder eingescannt an die Kammergeschäftsstelle übermittelt werden: Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Jägerstr. 40 West, 70174 Stuttgart; rechtsabteilung [at] lpk-bw.de (rechtsabteilung[at]lpk-bw[dot]de)).

Nachfolgend gebe ich die vorläufige Tagesordnung bekannt. Bitte teilen Sie der Geschäftsstelle unter vorgenannter E-Mailadresse bis spätestens zum 23. Januar 2024 in Textform weitere Tagesordnungspunkte mit. 

Vorläufige Tagesordnung:

  1. Bestätigung der ordnungsgemäßen Einladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 

  2. Beschlussfassung über Tonaufzeichnung, Hinweise

  3. Beschluss über Verfahren der Wortmeldungen, Festlegung der Tagesordnung

  4. Testabstimmung, technische Informationen

  5. Vorstellung der Kandidat*innen zur Wahl der Vertreter der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung in die Vertreterversammlung

  6. Wahl der beiden Vertreter der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung in die Vertreterversammlung 

  7. Akklamation einer Wahlleitung, Benennung der Wahlhelfer

  8. Feststellung der Anzahl anwesender stimmberechtigter Mitglieder der Versammlung

  9. Bekanntgabe der Wahlvorschläge

  10. Aussprache

  11. Elektronische Wahlhandlung

  12. Feststellung des Wahlergebnisses, schriftliche Niederlegung, Bekanntgabe

  13. Aussprache der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung mit dem Kammervorstand

  14. Verschiedenes

 

gez. Dr. Dietrich Munz

(Präsident)   

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