Angesichts der Flutkatastrophe, die auch Baden-Württemberg betroffen hat, möchten wir als Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg unseren Beitrag zur Unterstützung der Betroffenen und der Helfer*innen leisten. Wir planen, eine Liste von Psychotherapeuten zu erstellen, die bereit sind, bei der psychotherapeutischen Intervention zu helfen. Diese Liste wird an das zuständige Ministerium weitergeleitet.
Wir bitten Sie daher um Ihre Rückmeldung, ob Sie bereit sind, sich auf diese Liste setzen zu lassen und bei Bedarf Unterstützung zu leisten. Ihre Mithilfe ist von unschätzbarem Wert und kann dazu beitragen, das Leid der Betroffenen zu lindern und ihnen den Weg zurück in einen normalen Alltag zu erleichtern. Unsere Bitte richtet sich insbesondere an Kolleginnen und Kollegen aus Gebieten, die besonders stark betroffen sind.
Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie bereit sind, sich zu engagieren. Teilen Sie uns dabei an die Mailadresse info [at] lpk-bw.de bitte Ihre Kontaktdaten und Einverständnis zur Weitergabe ihre Daten an das zuständige Ministerium mit.
Für Ihre Bereitschaft, in dieser schwierigen Situation zu helfen, möchten wir Ihnen schon jetzt herzlich danken.
WICHTIG! Ergänzend zu unserer gestrigen Rundmail möchten wir Ihnen noch nachfolgende Hinweise zur Finanzierung psychotherapeutischer Behandlungen bei Flutopfern und Helfer*innen der Flutauswirkungen geben. Diese dienen auch als Information für alle Kammermitglieder, die ohne unseren Aufruf bereits betroffene Flutopfer und Helfer*innen psychotherapeutisch versorgen. Wir möchten allen Kammermitgliedern, die sich auf unsere Rundmail schon bei uns gemeldet haben und sich noch melden werden, ausdrücklich für Ihr Engagement danken.
Es sind aktuell keine finanziellen Mittel für die Behandlung von Flutopfern oder Helfer*innen durch das Land Baden-Württemberg bereitgestellt. Die Versorgung und Finanzierung erfolgt damit im Regelsystem.
Es gilt Folgendes:
Die Finanzierung der psychotherapeutischen Behandlung ist bei den Flutopfern (Betroffenen) abhängig vom Versicherungsstatus der Betroffenen. Bei gesetzlich versicherten Betroffenen erfolgt die psychotherapeutische Versorgung und Finanzierung der Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse nach den sozialrechtlichen Regularien, bei privatversicherten Betroffenen und verbeamteten Betroffenen sowie deren Familienangehörigen ist die Behandlung als Privatbehandlung nach der GOP gegenüber den Patient*innen abzurechnen und die Kosten von diesen über die jeweiligen Kostenträger (PKV, Beihilfe) zu regulieren.
Bei ehrenamtlichen und professionellen Helfer*innen liegt die Zuständigkeit für die Finanzierung der psychotherapeutischen Behandlungen regelmäßig bei der gesetzlichen Unfallversicherung, Kostenträger sind die Berufsgenossenschaften. Sind Helfer*innen verbeamtet oder Angehörige von Polizei oder Feuerwehr, so ist in der Regel die Unfallfürsorge zuständiger Kostenträger. Zuvor ist ein Durchgangsarztverfahren (D-Arztverfahren) durchzuführen.