Lebendorganspende: Qualifizierung bei der Psychosozialen Begleitung sicherstellen

BPtK präsentiert Stellungnahme zur Novellierung des Transplantationsgesetzes

(BPtK)

Mit einer Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) plant die Bundesregierung die Möglichkeit der Lebendorganspende zu erleichtern. So soll die Grundlage für eine Zulassung der Überkreuzlebendnierenspende sowie die Möglichkeit der anonymen Nierenspende geschaffen werden.

Die Organspende kann für Lebendspender*innen und Empfänger*innen mit psychischen Belastungen einher gehen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass die Gesetzesnovelle diese Problematik aufgreift und Patient*innen und Lebendorganspender*innen mittels psychotherapeutischer Expertise Unterstützung erhalten sollen.

In ihrer Stellungnahme hat die BPtK auf zwei zentrale Änderungsbedarfe hingewiesen: Zum einen sollten die bereits bestehenden Qualifikationsanforderungen für die psychosoziale Evaluation in den Transplantationsrichtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) in der Gesetzesänderung übernommen werden. Danach sollen die psychosoziale Diagnostik und Behandlung durch „Mental Health Professionals“ erfolgen. Hierzu zählen nach den Transplantationsrichtlinien ausschließlich approbierte Leistungserbringer*innen sowie Psycholog*innen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zum anderen regt die BPtK an, die Richtlinienkompetenz der BÄK auf Regelungen zur psychischen Betreuung der Organempfänger*innen zu erweitern.