Elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA)

Verzögerungen bei der Verfügbarkeit

(LPK BW)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Landespsychotherapeutenkammern befinden sich aktuell mit mehreren Anbietern in der letzten Phase der Vorbereitung zur Ausgabe des elektronischen Psychotherapeutenausweises (ePtA). Im bisherigen Verlauf hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der erforderlichen Anforderungen bei den Anbietern aus unterschiedlichen Gründen mit teilweise erheblichen Schwierigkeiten und Verzögerungen verbunden ist. Hinzu kommt, dass von Seiten des Gesetzgebers und der Gematik die Voraussetzungen und Anforderungen im laufenden Vorbereitungsprozess immer wieder geändert wurden, so dass die Arbeiten zur Umsetzung der Anforderungen an den ePtA mehrfach grundlegend ergänzt und geändert werden mussten. Schon jetzt steht fest, dass bis zum 1. Juli 2021 eine große Anzahl von Psychotherapeutinnen nicht über den ePtA verfügen kann.

Die BPtK und die Landeskammern fordern daher, die Sanktionen für Psychotherapeutinnen zu streichen, die ab dem 1. Juli die elektronische Patientenakte (ePA) weder lesen noch Daten in ihr speichern können. Die BPtK hat sich diesbzgl. mit einem dringenden Appell an das Bundesministerium für Gesundheit und an die Kassenärztliche Bundesvereinigung gewandt.

Sobald ein Ausgabebeginn für den ePtA feststeht, werden die Kammermitglieder umgehend informiert. Wir bedauern diese Entwicklung und bitten um Verständnis dafür, dass die Verzögerung nicht in unserer Verantwortung liegt.