Morbi-RSA

ADHS nicht mehr im Morbi-RSA berücksichtigt

(BPtK)

Im Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen („morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich/Morbi-RSA“) werden im nächsten Jahr nicht mehr die häufigsten psychischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Dazu gehören die Diagnosen ADHS, Störungen des Sozialverhaltens sowie die Entwicklungsstörungen. „Damit sind Krankenkassen, die sich für eine gute Versorgung von psychischen Erkrankungen besonders bei Kindern und Jugendlichen einsetzen, benachteiligt“, kritisierte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

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