Änderung des EBM ab 01.07.2017

(LPK BW)

Der Bewertungsausschuss hat im Zuge der Neubewertung der Gruppenleistungen eine Anhebung der Vergütung für die Gruppenpsychotherapien um durchschnittlich 20% ab dem 01. Juli 2017 beschlossen. Das Honorar pro Teilnehmer wird sich zukünftig nach der exakten Größe der Gruppe bemessen. Leider werden durch die neue Systematik nicht alle Gruppengrößen gleichermaßen höher bewertet, die bisherigen Gruppen mit vier Teilnehmern müssen deutliche Einbußen in Kauf nehmen. Die Differenzierung nach Gruppengrößen und Verfahren macht die Einführung vieler neuer Gebührenordnungspositionen erforderlich, sodass der Bewertungsausschuss zur besseren Systematik eine umfassende Änderung des Abschnitts 35.2 im EBM beschlossen hat. Diese Änderungen werden ab dem 01. Juli 2017 Anwendung finden. Alle Leistungen der Einzeltherapie, der Gruppentherapie und die Zuschläge, die von den KV zugesetzt werden, werden im Abschnitt 35.2 EBM mit neuen Abrechnungsziffern ausgewiesen. Dazu wird Abschnitt 35.2 im EBM künftig in drei Abschnitte unterteilt sein: Einzeltherapien, Gruppentherapien, Zuschläge. Die bisher gültigen Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 35.2 EBM werden zum 1. Juli gestrichen.

Außerdem hat der Bewertungsausschuss die Neustrukturierung Abschnitts 35.3 EBM beschlossen. Die psychodiagnostischen Testverfahren erhalten mit Wirkung zum 01. Juli 2017 ebenfalls neue Gebührenordnungspositionen. Die alten GOP in Abschnitt 35.3 EBM werden zum 1. Juli 2017 gestrichen. Die Bewertung bleibt unverändert.

Abschnitt 35.1 EBM, der erst mit Wirkung zum 01. April 2017 geändert worden ist (Einführung der GOP 25151 für die psychotherapeutische Sprechstunde und der GOP 35152 für die Akutbehandlung), wird sich nicht erneut ändern.

Weiteren Einzelheiten können der Homepage der KBV entnommen oder bei der Abrechnungsberatung der KVBW erfragt werden:

http://www.kbv.de/html/1150_28407.php

Abrechnungsberatung KVBW:

Tel.: 0711 7875-3397
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