In den Räumlichkeiten der Landesärztekammer Baden-Württemberg fand am 8. März 2023 eine online-Informationsveranstaltung statt zur "Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSV-Psych-RL)".
KV
Sommerfest der LÄK, LZK, LPK, KV und KZV
Am 13. Juli fand bei schönem Wetter im Garten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wieder das jährliche Sommerfest der Ärzte- (LÄK), Zahnärzte (LZK) und Psychotherapeutenkammer (LPK) sowie der KV und Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) statt. Viele Gäste aus Gesundheitspolitik und Gesundheitsversorgung waren der Einladung gefolgt. Die erstmals seit 2020 wieder in Präsenz stattgefundene Veranstaltung stellt für alle Beteiligten ein wichtiges Forum zur Vernetzung des Gesundheitswesens im Land dar.
Gegen das Auslaufen der Corona-Sonderregelungen zum aktuellen Zeitpunkt
Die vergangenen Samstag tagende Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg fordert in einer Resolution die beiden Vertragspartner im Bewertungsausschuss - die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) - dazu auf, die bisherigen Corona-Sonderregelungen in der Psychotherapie hinsichtlich Videobehandlungen, telefonischer Konsultation und Umwandlung der Gruppenpsychotherapie bei Anhalten der pandemischen Lage unverändert weiterzuführen, zumindest noch im zweiten Quartal, und bitten um einen entsprechenden Bes
Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Kassenpraxis
Zur Kosten- und Leistungsmengenregulation innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie zur Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit gibt es ein sogenanntes Wirtschaftlichkeitsgebot für Leistungen, die zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sind bei psychotherapeutischen Leistungen und bei Verordnungen bzw. veranlassten Leistungen an dieses Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer neuen Seite zur Kassenpraxis.
KVBW hat Nachweisfrist für die Fortbildung nach § 95d SGB um 9 Monate verlängert
Der Vorstand der KVBW hat am 13.10.2020 folgendes mitgeteilt: Bis 30.09.2020 konnte die Fortbildungspflicht mit nur 200 Punkten anstatt regulär mit 250 Punkten nachgewiesen werden. Diese Regelung ist jetzt ausgelaufen. Die Frist zum Nachweis der Fortbildungspflicht wurde auf Bundesebene aktuell bis zum 31.12.2020 verlängert (insgesamt gültig vom 01.04.2020 bis 31.12.2020). Davon abgeleitet erhält in Baden-Württemberg jedes Mitglied auf das Ende seines individuellen Nachweiszeitraumes eine Verlängerung um neun Monate.
Aktualisierung: BPtK-Praxis-Info Coronavirus
Aufgrund der neuen bundesweiten Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung per Telefon hat die BPtK ihre Praxis-Info Coronavirus aktualisiert.
Fortbildungspflichten und Qualitätszirkel in Zeiten von Corona
Vertragspsychotherapeut*innen, die in diesem Jahr gegenüber der KVBW die Erfüllung der Fortbildungspflicht nachweisen müssen, sollten eine aktuelle Sonderregelung beachten
Infos auf der Sonderseite der KV. In Zweifelsfällen sollten Vertragspsychotherapeut*innen rechtzeitig Kontakt mit der KVBW aufnehmen.
Anpassung der Bedarfsplanung - neue Praxissitze in Baden-Württemberg
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat eine Anpassung des Bedarfsplans und damit für folgende Landkreise eine Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beschlossen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Böblingen, Enzkreis, Esslingen, Göppingen, Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Main-Tauber-Kreis und Rems-Murr-Kreis. Damit werden neue Kassensitze für Psychotherapie geschaffen und die aktuelle Versorgung vor allem im ländlichen Raum verbessert.
Videobehandlung in der psychotherapeutischen Versorgung geregelt
In Zukunft sollen psychotherapeutische Behandlungen auch per Videotelefonat erbracht werden können. Mit einer entsprechenden Anpassung der Psychotherapie-Vereinbarung sind GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung dem Auftrag aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz nachgekommen. Nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde und probatorischen Sitzungen im unmittelbaren Kontakt können Psychotherapeuten zukünftig ihren Patienten eine Kurz- oder Langzeitbehandlung sowie Rezidivprophylaxen per Video anbieten.
Psychotherapeutische Videobehandlung
Psychotherapeuten werden in Zukunft Behandlungen per Videotelefonat erbringen können. Dazu haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Voraussetzungen in der Psychotherapie-Vereinbarung geschaffen. Die Anpassung war notwendig, damit der Bewertungsausschuss seinen Auftrag aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz erfüllen kann. Der Bewertungsausschuss soll den Einheitlichen Bewertungsmaßstab so anpassen, dass Videobehandlungen auch in der psychotherapeutischen Versorgung möglich werden. Er muss insbesondere klären, wie solche Behandlungen vergütet werden.