Fortbildungspflichten und Qualitätszirkel in Zeiten von Corona

Aktuelle Sonderregelung der KV Baden-Württemberg

(LPK BW)

Vertragspsychotherapeut*innen, die in diesem Jahr gegenüber der KVBW die Erfüllung der Fortbildungspflicht nachweisen müssen, sollten eine aktuelle Sonderregelung beachten

Infos auf der Sonderseite der KV. In Zweifelsfällen sollten Vertragspsychotherapeut*innen rechtzeitig Kontakt mit der KVBW aufnehmen.

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