KV

Finanzierungsvereinbarung Telematik-Infrastruktur

KBV und GKV-Spitzenverband vereinbaren die Höhe der finanziellen Unterstützung für die Praxen

(LPK BW)

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich am 27.04.2017 im Rahmen eines Schiedsverfahrens über die Höhe der finanziellen Unterstützung für die Erstausstattung der Praxen und für den laufenden Betrieb geeinigt. Die Vereinbarung wird am 01. Juli 2017 in Kraft treten.

Änderung des EBM ab 01.07.2017

(LPK BW)

Der Bewertungsausschuss hat im Zuge der Neubewertung der Gruppenleistungen eine Anhebung der Vergütung für die Gruppenpsychotherapien um durchschnittlich 20% ab dem 01. Juli 2017 beschlossen. Das Honorar pro Teilnehmer wird sich zukünftig nach der exakten Größe der Gruppe bemessen. Leider werden durch die neue Systematik nicht alle Gruppengrößen gleichermaßen höher bewertet, die bisherigen Gruppen mit vier Teilnehmern müssen deutliche Einbußen in Kauf nehmen.

BPtK fordert mehr Honorargerechtigkeit

Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mehr Honorargerechtigkeit für psychotherapeutische Leistungen gefordert. Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29. März 2017 zur Vergütung hat in der der deutschen Psychotherapeutenschaft für erhebliche Empörung gesorgt. Die falsche Einschätzung der neuen psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung ist für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein weiterer Beleg für die strukturelle Unterbewertung ihrer Leistungen.

Anstellung bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

G-BA beschließt Einschränkung

(BPtK)

Zukünftig kann ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut einen Psychologischen Psychotherapeuten nur dann anstellen, wenn sich dieser verpflichtet, nur Kinder- und Jugendliche zu behandeln. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschlossen. Die Einschränkung gilt für alle Planungsbereiche, in denen Zulassungsbeschränkungen bestehen, und damit so gut wie bundesweit. Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte sich in einer Stellungnahme gegen diese Beschränkung ausgesprochen.

Gesetzliche Regelungen zur Anpassung psychotherapeutischer Honorare notwendig

BPtK kritisiert Honorarbeschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer hält die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses am 22. September 2015 zur Erhöhung der psychotherapeutischen Honorare für äußerst unbefriedigend. Die Kriterien für die Anpassung der psychotherapeutischen Honorare an die Entwicklung der ärztlichen Honorare sind aus Sicht der BPtK an vielen Stellen nicht nachvollziehbar und willkürlich. "Für die regelmäßige Anpassung der psychotherapeutischen Honorare ist deshalb eine gesetzliche Präzisierung der Regelungen im SGB V notwendig", fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Psychisch kranke Flüchtlinge: Ermächtigungen für Psychotherapeuten notwendig

BPtK veröffentlicht Ratgeber: Wie beantrage ich eine Ermächtigung?

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen auf, sich für die kurzfristige Ermächtigung von Psychotherapeuten zur Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge einzusetzen.

Landesarbeitsgemeinschaft für Kinder psychisch kranker Eltern

(LPK BW)

Am 30. Juli 2015 hat sich auf Initiative des Diakonischen Werkes BW eine Landesarbeitsgemeinschaft „Kinder psychisch kranker Eltern“ gegründet. Die LAG setzt sich vornehmlich aus Institutionen und Verbänden zusammen. Sie möchte durch Vernetzung der Akteure im Gesundheits- und Jugendhilfewesen sowie von Projekten politisch in Gremien der Ministerien Einfluss nehmen; Ziel ist, die Teilhabechancen von Kindern psychisch belasteter Eltern und Familien zu verbessern und präventiv psychischen Erkrankungen der Kinder vorzubeugen.

Vergütung psychotherapeutischer Leistungen verfassungswidrig

BPtK fordert klare Vorgaben im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

(BPtK)

Die derzeitigen Regelungen zur Bestimmung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sind verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Dr. Ingwer Ebsen. Die Regelungen stellen danach eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen somatisch tätigen Ärzten und Psychotherapeuten dar.

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