Finanzierungsvereinbarung Telematik-Infrastruktur

KBV und GKV-Spitzenverband vereinbaren die Höhe der finanziellen Unterstützung für die Praxen

(LPK BW)

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich am 27.04.2017 im Rahmen eines Schiedsverfahrens über die Höhe der finanziellen Unterstützung für die Erstausstattung der Praxen und für den laufenden Betrieb geeinigt. Die Vereinbarung wird am 01. Juli 2017 in Kraft treten.

Die Vertragsparteien haben darin den Erstattungsbetrag für die einmalige Anschaffung eines Konnektors festgelegt, dessen Höhe sich jedoch nach dem Zeitpunkt der Installation in der Praxis richten soll. Weiterhin wurden die Beträge für die Anschaffung der Terminals, für den laufenden Softwarebetrieb sowie eine einmalige Startpauschale vereinbart.

Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen ab dem 01. Juli 2018 alle niedergelassenen PsychotherapeutInnen über die Konnektoren und die Telematik-Infrastruktur die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte prüfen und erforderlichenfalls aktualisieren.

Über die weiteren Einzelheiten informieren Sie sich bitte direkt bei der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg:

http://www.kbv.de/html/2017_28622.php

https://www.kvbawue.de

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