Begutachtung traumatisierter Flüchtlinge und der Reisefähigkeit

Gespräch des LPK-Vorstandes mit dem Innenministerium

(LPK BW)

Die Landesärztekammer (LÄK) wurde vom Innenministerium gebeten, gemeinsam Fragen zur Begutachtung der Reisefähigkeit von Geflüchteten zu klären. U.a. sollten angesichts derzeit nicht ausreichender Kapazitäten mehr Ärzte dafür gefunden werden. Da in BW zusammen mit Bayern die Ärzte- und Psychotherapeutenkammern bisher gemeinsam Fortbildungen zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen bei Asylsuchenden durchgeführt haben, hat die LÄK den LPK-Vorstand zu dem Gespräch eingeladen.

Die LÄK legt dabei großen Wert auf die Qualifikation der Gutachter, die deshalb u.a. am Fortbildungskurrikulum zur Begutachtung von Flüchtlingen teilgenommen haben sollten. Es sei also nicht möglich, Amtsärzte ohne Fortbildung zu einer solchen Tätigkeit zu verpflichten. Im Gespräch wurde die häufig erforderliche Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen angesprochen und die damit verbundene Rechtsunsicherheit, ob diese künftig auch von PP und KJP durchgeführt werden könne. Das Innenministerium bestätigte, dass die Gutachten von PP und KJP weiterhin anerkannt werden würden und dass diese in den Begutachtungsprozess einbezogen werden könnten.

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